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Alt 10.03.2006, 21:49
Pete76 Pete76 ist offline
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AW: Arbeitserlaubniss für iranische Staatsangehörige nach abgschlossenem Studium möglich?

Hallo!


Nach den Zwischenprüfungen (Vorphysikum, Physikum) kommt das Staatsexamen bei den Zahnmedizinern. Anders als bei den "normalen" Medizinern, haben die Zahnmed. nur ein Staatsexamen. Nach diesem Staatsexamen kommen zwei Jahre AIP.
AIP = Arzt im Praktikum. Diese Zeit sind 24 Monate in denen der Zahnarzt als Assistenzarzt in einer Praxis o.ä. arbeitet und dort Erfahrungen sammelt. Diese ist die praktische Vorbereitung auf den späteren Beruf. In dieser Zeit begibt man sich in ein Arbeitsverhältnis bei einem Zahnarzt. Man arbeitet dort selbstständig und hat verschiedene Aufgaben zu erfüllen und man verdient sein eigenes Geld. Die AIP Zeit soll abgeschafft werden, aber NOCH gibt es so. Das bedeutet: Um ein niederlassungsberechtigter Arzt zu werden, muss man diese Zeit hintersich bringen. Macht man dies nicht, darf man keine Patienten der gesetzlichen Krankenkassen behandeln.

Es gibt jetzt eine ganze Menge Anlaufstellen, bei denen man sich informieren kann. Ich persönlich würde geordnet vorgehen.

1. IST AIP eine Pflicht, die unabdingbar zur Niederlassungsberechtigung dazu gehört? Gehört die Zeit des AIP noch MIT zur Ausbildung?
Ansprechpartner: Zahnärztekammer Hessen, Landesprüfungsamt

2. Wenn AIP eine PFLICHT ist (wovon ich ausgehe), dann benötigt man hierfür eine Arbeitserlaubnis bzw. eine Aufenthalterlaubnis zur Ausbildung.
Ansprechpartner: Ausländerbehörde, Auswertiges Amt (evtl.), Ausländerbeauftragter der Agentur für Arbeit (sofern die sowas haben)

3. WELCHE Genehmigungen braucht man KONKRET und wer vergibt diese und an welche Bedingungen sind diese Genehmigungen gebunden (Rechtsgrundlage)
Ansprechpartner: Ausländerbehörde, Arbeitsamt, Auswertiges Amt (wieder evtl... da ich nicht weiss, ob diese Fragen in den Kompetenzenbereich der Behörde fallen).

Generell: Die Zahnärztekammern der Länder sind für solche Fragen EIGENTLICH zuständig. Aber leider wissen die das nur selten und manchmal sitzen da auch wirklich sehr dösige (nettes norddeutsches Wort für DÄMLICH) Menschen am Telefon, die noch weniger Ahnung haben, als man selbst.
Man kann immer die Zahnärzteverbände (wie den FVDZ (freier Verband Deutscher Zahnärzte)) fragen. Manche wollen einen gleich als Mitglied werben, aber viele helfen einem auch gern.
Man sollte versuchen Assistenten aus der Studienzeit zu erreichen. Manche haben sehr gute Kontakte. Generell sollte man sich noch an die Uni halten, weil die Menschen an der Uni sehr engagierte und in der Regel hilfsbereite Menschen sind.

Dann bleibt natürlich noch der Weg zum Anwalt. Man sollte hier einen nehmen, der sich in der Umgebung der Uni und dem Ausländerrecht gut auskennt. Auch Verwaltungsrecht ist wichtig. Ein Anwalt, der in Strafsachen ein Ass ist, taugt nicht unbedingt etwas für solche hoch speziellen Fragen. Zunächst also KLÄREN: Wie ist die Situation? Was brauche ich? WAS will ich? Wie kann ich das erreichen und WEN brauche ich um dies zu erreichen?

Erst wenn deutlich ist, was man von wem an Genehmigungen usw. haben muss, kann man darauf hinarbeiten, diese zu bekommen. Das kann ich persönlich so nicht beurteilen, weil mir dazu die nötigen Details fehlen. Und auch die nötige Erfahrung.

Viele Grüße,


Peter M.
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