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Zweite Meinung einholen - Zahnarzt

Dies ist eine Diskussion zu Zweite Meinung einholen - Zahnarzt innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 14:29
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Zweite Meinung einholen - Zahnarzt

Guten Tag,
mal angenommen, eine Patientin mit Zahnarztphobie und Härtefallregelung hat sich nach vielen Jahren endlich durchgerungen, ihr Gebiß machen zu lassen. Leider ist das Ergebnis eine Katastrophe. Einigung mit dem behandelnden Zahnarzt nicht möglich, sie wird nur vertröstet und ihre Einwände abgeschmettert und sie selbst mit absoluter Arroganz behandelt. Nun stellen wir uns vor, die Patientin kontaktiert ihre KK, um das ein Gutachten angefertig wird. Die KK setzt sich deshalb mit dem ZA in Verbindung, der jedoch das Blaue vom Himmel lügt, so dass die KK das Gutachten nicht genehmigt, sondern die Patientin weiterhin ihrem abweisenden Arzt die Gelegenheit zur Nachbesserung geben soll, die ohnehin nichts bringt, da der ganze Zahnersatz raus und neu gefertigt werden müßte. Was würde passieren, wenn jetzt diese Patientin in dieser Lage wäre und bei einem andern Zahnarzt eine Zweitmeinung einholt?

Viele Grüße
Lisa
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  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 18:07
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AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt

Hallo Lisa,

die Patientin sollte Ihre Krankenkasse vielleicht vorher abklären, ob sie eine Zweitmeinung einholen darf - nicht daß die Kasse nacher ablehnt für diese Einholung der Zweitmeinung zu zahlen. Eine gute Begründung für die Zweitmeinung ist, daß das Vetrauensverhältnis zum Arzt stark gestört ist.

Nur so eine Idee.

Viele Grüße,

flora357
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  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 13:38
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AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt

Zitat:
Zitat von Lisa05
Die KK setzt sich deshalb mit dem ZA in Verbindung, der jedoch das Blaue vom Himmel lügt, so dass die KK das Gutachten nicht genehmigt, sondern die Patientin weiterhin ihrem abweisenden Arzt die Gelegenheit zur Nachbesserung geben soll, die ohnehin nichts bringt, da der ganze Zahnersatz raus und neu gefertigt werden müßte.
Diese Verfahrensweise der KK ist unüblich.
Zitat:
Zitat von gilda
Die Patientin könnte versuchen, mit einer Zweitmeinung nochmals bei der Krankenkasse vorzusprechen.
So ist es. Die Patientin geht zu einem anderen Zahnarzt. Dieser erstellt einen weiteren Heil- und Kostenplan und reicht diesen bei der KK ein. Die KK hat dann 2 Möglichkeiten.

1. Die KK bewilligt.
2. Die KK lehnt ab und ist damit verpflichtet ein Mängelgutachten in Auftrag zu geben.
Zitat:
Zitat von flora357
die Patientin sollte Ihre Krankenkasse vielleicht vorher abklären, ob sie eine Zweitmeinung einholen darf - nicht daß die Kasse nacher ablehnt für diese Einholung der Zweitmeinung zu zahlen.
Unsinn, denn bedingt durch die freie Arztwahl kann die Patientin sich jederzeit an einen weiteren Arzt wenden. Sie kann auch 15 Zahnärzte konsultieren, daraus entsteht ihr kein Nachteil. Sie muss dann nur lediglich jedesmal die 10,-€ zahlen.

Ansonsten habe ich vor Jahren mal etwas zu der Problematik geschrieben.

Beitrag #6 bitte lesen.

Gruß

Pro
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  #4 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 13:54
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AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt

Zitat:
Zitat von Pro
Unsinn,
...welch freundlicher Umgangston, vielen Dank.

Natürlich hat man freie Arztwahl, kann aber bei einer "zickigen" Kasse als gesetzlich Versicherter evtl. Probleme/Nachfragen bekommen, wenn in einem Quartal zu mehreren Fachärzten der gleichen Richtung geht und dort Untersuchungen quasi doppelt machen läßt.

Hatte selbst mal ein ähnlich gelagertes Problem, als ich noch gesetzlich versichert war und bin sehr gut damit gefahren, mit der Kasse vorher abzusprechen, daß und warum ich eine Zweitmeinung einholen möchte.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 14:00
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AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt

Zitat:
Zitat von flora357
...welch freundlicher Umgangston, vielen Dank.
Entschuldigung, aber wenn Sie etwas schreiben wofür es keine Rechtsgrundlage gibt, dann ist es nunmal "Unsinn".
Zitat:
Zitat von flora357
kann aber bei einer "zickigen" Kasse als gesetzlich Versicherter evtl. Probleme/Nachfragen bekommen, wenn in einem Quartal zu mehreren Fachärzten der gleichen Richtung geht und dort Untersuchungen quasi doppelt machen läßt.
Mit welcher Rechtsgrundlage kann ein Patient Probleme bekommen?
Zitat:
Zitat von flora357
Hatte selbst mal ein ähnlich gelagertes Problem, als ich noch gesetzlich versichert war und bin sehr gut damit gefahren, mit der Kasse vorher abzusprechen, daß und warum ich eine Zweitmeinung einholen möchte.
Was wäre denn passiert wenn Sie die KK nicht vorher informiert hätten?

Gruß

Pro
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  #6 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 15:43
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AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt

Zitat:
Zitat von Pro
Entschuldigung, aber wenn Sie etwas schreiben wofür es keine Rechtsgrundlage gibt, dann ist es nunmal "Unsinn". Pro
... von der Sache mit dem Ton und der Musik haben Sie aber doch sicher schon gehört?

Zitat:
Zitat von Pro
Mit welcher Rechtsgrundlage kann ein Patient Probleme bekommen?
Pro
Wenn sich alle beim Problememachen an die Rechtsgrundlage halten würden, bräuchte man keine Anwälte mehr ...
[QUOTE=Pro]
Was wäre denn passiert wenn Sie die KK nicht vorher informiert hätten?
[/QUOTE=Pro]
Die KK hätte es als Ärztehopping und Mißbrauch der freien Arztwahl auslegen können und Nachfragen stellen können, die man sich ersparen kann, wenn man vorher mit seiner KK spricht und sie informiert, daß man eine Zweitmeinung einholen möchte. Manchen Ärger kann man doch einfach auch schon vermeiden.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 15:50
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AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt

Zitat:
Zitat von flora357
... von der Sache mit dem Ton und der Musik haben Sie aber doch sicher schon gehört?
Habe ich. Nur bitte, wenn man her einen Rat erteilt, dann sollte diese Rat auch belegbar sein. Denn für den TE kann es tüchtig in die Hose gehen wenn er sich an falsche Aussagen klammert. Und wenn ein User Unsinn schreibt, dann muss er sich diesen Hinweis auch anrechnen lassen.
Zitat:
Zitat von flora357
Wenn sich alle beim Problememachen an die Rechtsgrundlage halten würden, bräuchte man keine Anwälte mehr ...
Das beantwortet immer noch nicht meine Frage.
Zitat:
Zitat von flora357
Die KK hätte es als Ärztehopping und Mißbrauch der freien Arztwahl auslegen können
Das ist wieder keine Rechtsgrundlage. Sie schreiben etwas was nicht existent ist.

Eine Person hat grundsätzlich die freie Arztwahlt und es obliegt dieser Person sich eine Zweitmeinung oder gar Drittmeinung einzuholen. Für Sanktionen des Leistungsträgers fehlt es an der Rechtsgrundlage. Ergo ist solch ein Hinweis wie der von Ihnen eben unrichtig.

Gruß

Pro
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  #8 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 16:12
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AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt

@pro: Wenn Sie den Beitrag gelesen hätten, hätten Sie verstanden, daß ich gar nicht die Rechtsgrundlage Ihrer Aussage bestritten habe.

Kassen machen manchmal auch ohne Rechtsgrundlage erst mal Ärger und nicht jeder Mensch hat Lust, Zeit und Geld dann zum Anwalt zu gehen. Mein Vorschlag war lediglich eine Idee, der Kasse schon mal direkt den Wind aus den Segeln zu nehmen, damit schon mal keiner überhaupt auf die Idee kommt, blöde Nachfragen (auch ohne Rechtsgrundlage) zu stellen.

Ich bin damit wie gesagt gut gefahren und dachte es könnte auch dem TE helfen. Im übrigen ist mein Vorschlag sogar von einem anderen Forumsmitglied als "gute Idee" positiv bewertet worden.

Nevertheless, ich wollte dem TE helfen. Für so eine Forumsstreiterei, die dem TE nichts bringt, ist mir meine Zeit zu schade.

Viele Grüße

flora357
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  #9 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 16:22
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AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt

Zitat:
Zitat von flora357
Mein Vorschlag war lediglich eine Idee, der Kasse schon mal direkt den Wind aus den Segeln zu nehmen, damit schon mal keiner überhaupt auf die Idee kommt, blöde Nachfragen (auch ohne Rechtsgrundlage) zu stellen.
Wie soll denn die KK überhaupt von den verschiedenen Arztbesuchen erfahren?

Zu Ihrem Verständis; Der Arzt rechnet nicht mit der KK ab. Das bedeutet der Sachbearbeiter einer KK kann nicht sehen wie oft ein Mitglied beim Arzt war.

Gruß

Pro
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  #10 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 13:11
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AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt

Zitat:
Zitat von gilda
Gegen die freie Arztwahl kann die Krankenkasse gar nichts unternehmen,
So ist es, denn der Gesetzgeber gibt jedem Bürger per Gesetz die Möglichkeit der freien Arztwahl, natürlich sind Zahnärzte inbegriffen. Folglich kann es keine Sanktionen geben.

Gruß

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