Dies ist eine Diskussion zu Zweite Meinung einholen - Zahnarzt innerhalb des Forums Arztrecht
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| Zweite Meinung einholen - Zahnarzt mal angenommen, eine Patientin mit Zahnarztphobie und Härtefallregelung hat sich nach vielen Jahren endlich durchgerungen, ihr Gebiß machen zu lassen. Leider ist das Ergebnis eine Katastrophe. Einigung mit dem behandelnden Zahnarzt nicht möglich, sie wird nur vertröstet und ihre Einwände abgeschmettert und sie selbst mit absoluter Arroganz behandelt. Nun stellen wir uns vor, die Patientin kontaktiert ihre KK, um das ein Gutachten angefertig wird. Die KK setzt sich deshalb mit dem ZA in Verbindung, der jedoch das Blaue vom Himmel lügt, so dass die KK das Gutachten nicht genehmigt, sondern die Patientin weiterhin ihrem abweisenden Arzt die Gelegenheit zur Nachbesserung geben soll, die ohnehin nichts bringt, da der ganze Zahnersatz raus und neu gefertigt werden müßte. Was würde passieren, wenn jetzt diese Patientin in dieser Lage wäre und bei einem andern Zahnarzt eine Zweitmeinung einholt? Viele Grüße Lisa |
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| AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt Hallo Lisa, die Patientin sollte Ihre Krankenkasse vielleicht vorher abklären, ob sie eine Zweitmeinung einholen darf - nicht daß die Kasse nacher ablehnt für diese Einholung der Zweitmeinung zu zahlen. Eine gute Begründung für die Zweitmeinung ist, daß das Vetrauensverhältnis zum Arzt stark gestört ist. Nur so eine Idee. Viele Grüße, flora357 |
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| AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt Zitat:
Zitat:
1. Die KK bewilligt. 2. Die KK lehnt ab und ist damit verpflichtet ein Mängelgutachten in Auftrag zu geben. Zitat:
Ansonsten habe ich vor Jahren mal etwas zu der Problematik geschrieben. Beitrag #6 bitte lesen. Gruß Pro |
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| AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt Zitat:
Natürlich hat man freie Arztwahl, kann aber bei einer "zickigen" Kasse als gesetzlich Versicherter evtl. Probleme/Nachfragen bekommen, wenn in einem Quartal zu mehreren Fachärzten der gleichen Richtung geht und dort Untersuchungen quasi doppelt machen läßt. Hatte selbst mal ein ähnlich gelagertes Problem, als ich noch gesetzlich versichert war und bin sehr gut damit gefahren, mit der Kasse vorher abzusprechen, daß und warum ich eine Zweitmeinung einholen möchte. |
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| AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt Zitat:
Zitat:
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Gruß Pro |
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| AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt Zitat:
Zitat:
[QUOTE=Pro] Was wäre denn passiert wenn Sie die KK nicht vorher informiert hätten? [/QUOTE=Pro] Die KK hätte es als Ärztehopping und Mißbrauch der freien Arztwahl auslegen können und Nachfragen stellen können, die man sich ersparen kann, wenn man vorher mit seiner KK spricht und sie informiert, daß man eine Zweitmeinung einholen möchte. Manchen Ärger kann man doch einfach auch schon vermeiden. |
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| AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt Zitat:
Zitat:
Zitat:
Eine Person hat grundsätzlich die freie Arztwahlt und es obliegt dieser Person sich eine Zweitmeinung oder gar Drittmeinung einzuholen. Für Sanktionen des Leistungsträgers fehlt es an der Rechtsgrundlage. Ergo ist solch ein Hinweis wie der von Ihnen eben unrichtig. Gruß Pro |
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| AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt @pro: Wenn Sie den Beitrag gelesen hätten, hätten Sie verstanden, daß ich gar nicht die Rechtsgrundlage Ihrer Aussage bestritten habe. Kassen machen manchmal auch ohne Rechtsgrundlage erst mal Ärger und nicht jeder Mensch hat Lust, Zeit und Geld dann zum Anwalt zu gehen. Mein Vorschlag war lediglich eine Idee, der Kasse schon mal direkt den Wind aus den Segeln zu nehmen, damit schon mal keiner überhaupt auf die Idee kommt, blöde Nachfragen (auch ohne Rechtsgrundlage) zu stellen. Ich bin damit wie gesagt gut gefahren und dachte es könnte auch dem TE helfen. Im übrigen ist mein Vorschlag sogar von einem anderen Forumsmitglied als "gute Idee" positiv bewertet worden. Nevertheless, ich wollte dem TE helfen. Für so eine Forumsstreiterei, die dem TE nichts bringt, ist mir meine Zeit zu schade. Viele Grüße flora357 |
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| AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt Zitat:
Zu Ihrem Verständis; Der Arzt rechnet nicht mit der KK ab. Das bedeutet der Sachbearbeiter einer KK kann nicht sehen wie oft ein Mitglied beim Arzt war. Gruß Pro |
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| AW: Zweite Meinung einholen - Zahnarzt Zitat:
Gruß Pro |
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