Dies ist eine Diskussion zu Zwangseinweisung/Musterung innerhalb des Forums Arztrecht
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| Zwangseinweisung/Musterung Person A (18 Jahre) muss wegen der Musterung einen Psychologen und Nervenarzt aufsuchen. Es würde angeblich ein Verdacht auf Medikamentensuch/Drogenmissbrauch bestehen. Wann darf der Arzt Person A einweisen (Psychiatrie/Therapie). -> Laut meinen bisherigen Recherchen bei Selbstgefährdung und Fremdgefährdung. Wenn sich A dazu äußert nicht im berauschtem Zustand am Straßenverkehr teilzunehmen, sowie keine Suizidgedanken zu haben. Ist dann selbst wenn ein Suchtverhalten diagnostiziert wird eine Zwangseinweisung möglich? mfg |
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| AW: Zwangseinweisung/Musterung Zitat:
Zitat:
Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluß von Betäubungsmitteln ist unzulässig, ist dies für die Zukunft zu erwarten, kann dem Betreffenden die Fahrerlaubnis abgenommen werden. Das reicht aber allein lange noch nicht für eine Zwangseinweisung.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Zwangseinweisung/Musterung Vielen Dank für die Infos |
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| AW: Zwangseinweisung/Musterung Zitat:
Suchtverhalten an sich berechtigt nicht zu einer Behandlung gegen den Willen des Patienten, es kommt auf den Einzelfall an.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zwangseinweisung/Musterung Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Zwangseinweisung/Musterung Sicher darf der Arzt einen Patienten bei Eigen/Fremdgefährdung einweisen; er ist gerade dazu verpflichtet. |
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| AW: Zwangseinweisung/Musterung Es geht hier um Worte und Definitionen. Man muss Einweisung von Unterbringung unterscheiden. Eine Einweisung gegen den Willen des Patienten wird Unterbringung genannt (siehe z.B. PsychKG NRW §10 Absatz 2 Satz 1). Außerdem bringt nur in Ausnahmefällen (während eines stationären Aufenthalts) der Arzt unter, sonst die Ordnungsbehörde/Verwaltungsbehörde. Beide handeln entweder auf Anordnung des Gerichts, oder ihr Handeln muss gerichtlich überprüft werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zwangseinweisung/Musterung Sehr richtig, und daran hängen Rechte und Vorschriften und Verfahrensweisen. Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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