Dies ist eine Diskussion zu Zwangseinweisung in geschlossene Anstalt auf Grund Suizid innerhalb des Forums Arztrecht
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| Zwangseinweisung in geschlossene Anstalt auf Grund Suizid habe mal eine Frage. Folgende Situation erübrigt sich: Angenommen eine volljährige Person Q droht sich umzubringen, weil ihr Mann mit ihr Schluss machen will. Q geht nach Hause, schluckt eine Menge Tabletten und geht daraufhin zu einer Freundin W und erzählt ihr alles. Der Krankenwagen wird gerufen, Q kommt ins Krankenhaus und der Magen wird ausgepumpt. Im Anschluss wird Q für 3 Wochen in eine psychatrische geschlossene Anstalt gesperrt. Es erfolgen keine Gespräche, Therapien sollen erst in der 3. Woche des Aufenthalts erfolgen. Alle "Annehmlichkeiten" (Schwimmbad, etc.) in der geschlossenen Anstalt sind verboten. Q ist ansprechbar und bei Sinnen , weiß selbst, dass Suizid keine Lösung ist und wusste nur nicht weiter. Ist eine Wegsperrung einfach so möglich ohne richterlichen Beschluss? welches Gesetz greift? Desweiteren hatte Q auf Grund von Essstörungen eine FREIWILLIGE 4 Monatige Therapie geplant. Diese soll nun im direkten anschluss und ebenfalls in einer geschlossenen Anstalt erfolgen? Ist dies möglich? An wen kann man sich wenden, um Hilfe zu erhalten? Würde mich sehr freuen. Gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiede? |
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| AW: Zwangseinweisung in geschlossene Anstalt auf Grund Suizid Die Entscheidung der Ärzte hängt davon ob noch eine Suizidgefährdung besteht oder nicht. Wahrscheinlich besteht sie noch. Außenstehende, ja selbst Ärzte, bemerken das oft selbst nicht immer, eben weil der Patient "bei Sinnen" ist, eben ansonsten ganz normal. Und wer soll die Verantwortung übernehmen, wenn man die Patientin entlässt und sie sich wieder selbst gefährdet? Dann sind wieder die Ärzte die Schuldigen, die den Patienten nicht in Gewahrsam gelassen hatten. |
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| AW: Zwangseinweisung in geschlossene Anstalt auf Grund Suizid Zitat:
Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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