Dies ist eine Diskussion zu zwangsbehandlung nach SHT innerhalb des Forums Arztrecht
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| zwangsbehandlung nach SHT Der Patient verweigert aber weitere Therapie und möchte nach Hause gehen. Patient ist vollorientiert und geschäftsfähig. Darf man den Paitenten wegen der Selbstgefährdung mit der Polizei in die neurochirurgische Klinik zwangseinweisen? |
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| AW: zwangsbehandlung nach SHT Zitat:
Die ärztliche Dokumentation sollte aber punkto Aufklärung und Ablehnung einer weiteren Behandlung durch den Patienten extrem genau sein.
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: zwangsbehandlung nach SHT Zitat:
Halt, ein kleines Detail noch, damit die Sache nicht zu einfach wird: ist der untersuchende Arzt der Meinung, dass die Hirnverletzung die Urteilsfähigkeit hinreichend einschränkt, muss er abwägen, ob der Patient seinen Wunsch auch bei klarem Kopf so geäußert hätte. Das heißt: auch, wenn der Patient nach dem Sachverhalt voll geschäftsfähig ist: letztendlich entscheidet erst einmal der Arzt. Mi Selbstgefährdung hat das aber primär nichts zu tun, sondern mit dem Handeln nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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