Dies ist eine Diskussion zu Zuzahlungen bei iatrogener Zahnwurzelentzündung innerhalb des Forums Arztrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Zuzahlungen bei iatrogener Zahnwurzelentzündung Angenommen bei einem Patienten erfolgt eine Kariesbehandlung mit anschließender zuzahlungspflichtiger Kunststofffüllung. Der Patient hatte vor diesem Eingriff keinerlei Beschwerden. Nach der Behandlung warnt der Zahnarzt ihn, dass noch eine Wurzelbehandlung nötig werden könnte falls in den nächsten Tagen Schmerzen auftreten sollten. Innerhalb weniger Tage klagt dieser Patient nun tatsächlich über starke Schmerzen, der Nerv wurde offensichtlich angegriffen und hat sich entzündet. Hieraufhin möchte der Zahnarzt eine Wurzelbehandlung durchführen, nehmen wir an die Praxis führt diese ausschließlich unter dem Mikroskop durch und der Patient möchte wieder eine Kunststofffüllung. Das würde laut Praxis nun für den Patienten mit einigen hundert Euro zu Buche schlagen. Zu diesem fiktiven Beispiel habe ich folgende Fragen: 1.) Liegt ein Kunstfehler vor, wenn der Patient vor der initialen Füllung schmerzfrei war? 2.) Ist der Patient verpflichtet die zweite Kunststofffüllung erneut zu zahlen? 3.) Ist es einer Praxis erlaubt, medizinisch notwendige Behandlungen (normalerweise nicht zuzahlungspflichtig) mit obligatorischen (!) Zusatzleistungen wie einem Mikroskop zu kombinieren, was die zuzahlungsfreie zu einer zuzahlungspflichtigen Behandlung machen würde? Ich danke im Voraus schon einmal für Eure Zeit und Mühen! |
| ||||
| AW: Zuzahlungen bei iatrogener Zahnwurzelentzündung Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Grundsätzlich wäre die jeweilige Krankenversicherung ein kompetenter Ansprechpartner, außerdem die jeweilige (Zahn-)Ärztekammer.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Zuzahlungen bei iatrogener Zahnwurzelentzündung Ist es nicht eigentlich so, das vor der Behandlung die Zuzahlungspflichtig ist, der gesetzlich Versicherte aufzuklären ist, das eine Zuzahlung besteht??? Na ja, ich lasse mir ja auch nicht ne Füllung legen, ohne vorher über eine Zuzahlung informiert zu sein. Aus meiner Berufspraxis weiss ich aber auch, das Behandler die Aufklärung gerne an die Fachangestellten überträgt.
__________________ Frauen sind Engel...bricht man uns die Flügel, steigen wir eben auf einen Besen und fliegen weiter...wir sind ja flexibel.... |
| |||
| AW: Zuzahlungen bei iatrogener Zahnwurzelentzündung Zitat:
Selbst wenn die Fachangestellten (Erfüllungsgehilfen) Bockmist bauen sollten, ist in erster Linie der Vetragspartner des Patienten = "Behandler" haftbar.
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
| |||
| AW: Zuzahlungen bei iatrogener Zahnwurzelentzündung Ich meinte nur, das die Fachangestellten den Patienten über Zuzahlung an sich informiert. Die Höhe der Zuzahlung legt dann ja letztendlich der Behandler fest.
__________________ Frauen sind Engel...bricht man uns die Flügel, steigen wir eben auf einen Besen und fliegen weiter...wir sind ja flexibel.... |
| |||
| AW: Zuzahlungen bei iatrogener Zahnwurzelentzündung Hallo zu 1. Nicht unbedingt, dass lässt sich allerdings nicht aus der Ferne beurteilen. zu 2. Leider ja. Das eine Wurzelbehandlung vonnöten ist, konnte der Arzt nur ahnen, aber nicht wissen. zu 3. Nein. Eine Behandlung muss wirtschaftlich sein, darauf hat ein Patient Anspruch und der ZA muss dem folgen. In diesem Fall kann der Zahnarzt andere Geräte benutzen, der Patient muss aber nichts zahlen. Es sei denn er willigt schriftlich ein. Zitat:
Gruß Pro |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Zulässigkeit einmalige Beiträge/Zuzahlungen | Vereinsrecht | 09.05.2010 16:11 |
| Verteilung der Zuzahlungen eines Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines Dienstwagens | Nachrichten: Steuern und Wirtschaft | 30.05.2008 11:50 |
| ALG II-Bezieher: 41,40 Zuzahlungen zu Arzneimitteln kein Existenzeingriff | Nachrichten: Recht & Gesetz | 24.04.2008 11:43 |
| Krankenkasse verweigert Erstattung von Zuzahlungen | Sozialrecht | 12.01.2007 19:25 |
| Zuzahlungen zur Pflegeversicherung | Sozialrecht | 27.02.2006 15:53 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios