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zugelassener arzt?

Dies ist eine Diskussion zu zugelassener arzt? innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 13:46
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zugelassener arzt?

nur mal eine allgemeine frage:
wie kann ein patient herausfinden ob sein allgemeinarzt (hausarzt) auch ein zugelassener arzt ist?
gibt es da irgendeine liste im internet? oder wo könnte der patient dies in erfahrung bringen?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 14:41
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AW: zugelassener arzt?

Komische Frage. Aber sei´s drum; fündig wird man auf den Seiten der jeweiligen KV.

Z.B hier.: http://www.kvno.de/buerger/arztsuche/index.html
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Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 15:40
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AW: zugelassener arzt?

Du solltest erst einmal sagen, was ein "zugelassener" Arzt ist. Für die Behandlung von GKV-Patienten? Das wird der Arzt Dir blitzschnell selber sagen, weil ein Arzt ohne KV-Zulassung kein Geld für GKV-Patienten kriegt.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #4 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 16:32
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AW: zugelassener arzt?

weiss nicht wie ich das erklären soll, also ich meine wie man feststellt ob er in deutschland studiert hat. oder wie ist das bei ausländischen ärzten? werden die dann in deutschland nochmals geprüft oder wird deren ausbildung ohne weiteres anerkannt?
es geht darum ob es möglich wäre, dass ein arzt sich nur als solcher ausgibt, aber selbst nie studiert hat?
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  #5 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 16:38
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AW: zugelassener arzt?

also ich habe jetzt auf der seite der KV nachgeschaut. dort ist nur seine frau eingetragen. dasselbe gilt für die eintragung im telefonbuch. dort steht er nur als privatperson, seine frau allerdings als ärztin??
ist das möglich oder ist da was faul?
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  #6 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 16:53
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AW: zugelassener arzt?

Zitat:
Zitat von dartspieler
es geht darum ob es möglich wäre, dass ein arzt sich nur als solcher ausgibt, aber selbst nie studiert hat?
Möglich ist natürlich alles, man denke an Gert Postel, den Briefträger, der Arzt und Anwalt war...

Als Arzt darf man nur praktizieren, wenn man approbiert ist. Die Approbation wird nach den Regeln der Approbationsordnung vom Regierungspräsidenten des zuständigen Bezirks erteilt.

Also:
1. Ärztekammer anrufen und fragen: besteht eine Approbation?
2. KV anrufen und fragen, ob der Arzt im Arztregister eingetragen ist.

Achtung! Man kann auch ohne KV-Zulassung als Arzt praktizieren, allerdings darf man nur privat abrechnen!
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  #7 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 17:42
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AW: zugelassener arzt?

Zitat:
Zitat von Humungus
Möglich ist natürlich alles, man denke an Gert Postel, den Briefträger, der Arzt und Anwalt war...

Als Arzt darf man nur praktizieren, wenn man approbiert ist. Die Approbation wird nach den Regeln der Approbationsordnung vom Regierungspräsidenten des zuständigen Bezirks erteilt.

Also:
1. Ärztekammer anrufen und fragen: besteht eine Approbation?
2. KV anrufen und fragen, ob der Arzt im Arztregister eingetragen ist.

Achtung! Man kann auch ohne KV-Zulassung als Arzt praktizieren, allerdings darf man nur privat abrechnen!
ohhhjaaa.. dieser briefträger sagt mir auch noch was...

zu 2.: falls du mit KV die kassenvereinigung meinst, wie gesagt auf dieser liste steht nur seine frau. er rechnet definitiv nicht nur privat ab.

ich werde mich dann wohl an 1. halten




danke schonmal für die antworten
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  #8 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 18:14
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AW: zugelassener arzt?

Solche Listen sind zwar ein guter Hinweis, besser ist aber eine direkte Anfrage.
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  #9 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 18:29
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AW: zugelassener arzt?

Zitat:
Zitat von dartspieler
zu 2.: falls du mit KV die kassenvereinigung meinst, wie gesagt auf dieser liste steht nur seine frau. er rechnet definitiv nicht nur privat ab.
Wie Humungus bereits angemerkt hat, kann eine Arzt ohne Kassenzulassung überhaupt nicht anders als privat abrechnen.

Zitat:
Zitat von dartspieler
also ich habe jetzt auf der seite der KV nachgeschaut. dort ist nur seine frau eingetragen. dasselbe gilt für die eintragung im telefonbuch. dort steht er nur als privatperson, seine frau allerdings als ärztin??
ist das möglich oder ist da was faul?
Aber um Deine Frage zu beantworten. Ja, das ist möglich und da muss auch nichts faul sein. Er könnte z.B. als angestellter Arzt in der Praxis seiner Frau arbeiten.
In diesem Fall würden Kassenleistungen über die Frau abgerechnet und zwar völlig legal.
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  #10 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 18:33
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