Dies ist eine Diskussion zu Zahnfüllung - Recht auf Gewährleistung? Schadensersatz? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Zahnfüllung - Recht auf Gewährleistung? Schadensersatz? nehmen wir an Person X hat eine Zahnfüllung bekommen und nach 10 Monaten fällt ihm diese heraus. Teil A: Hat er beim Zahnarzt das Recht auf Gewährleistung, d.h. insb. kostenlose Nachbesserung? Fällt eine Praxisgebühr an für gesetzlich Versicherte? Teil B: Könnte er zu einem anderen Zahnarzt gehen, weil z.B. der alte Zahnarzt viel zu weit weg ist und müsste der alte Zahnarzt die Kosten übernehmen? Teil C: Spitzen wir das ganze zu, Person X hat die Zahnfüllung als Grundwehrdienstleistender bei der Bundeswehr bekommen. Die Füllung fiel ihm heraus, als er bereits Dienstzeitende hatte. In der Bundeswehrzeit hat er freie Heilführsorge genossen. Nun ist er wieder gesetzlich Krankenversichert. Kann er zum BW-Zahnarzt zurück und Nachbesserung verlangen, obwohl er kein Soldat ist und obwohl er keine freie Heilführsorge mehr genießt? Könnte er zu einem zivilen Arzt gehen und sämtliche Kosten der Bundeswehr in Rechnung stellen? Ich denke dass all dies möglich wär. Ich würde mich auf 1999/44/EG zwecks der Gewährleistung beziehen und auf §437, §439 BGB zwecks Nacherfüllung, Schadensersatz. Ich hab jedoch garkeine Idee wie das bei dem Teil C sein würde. |
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| AW: Zahnfüllung - Recht auf Gewährleistung? Schadensersatz? Zitat:
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Zitat:
genaueres würde man wahrscheinlich im arzthaftungsrecht finden können. aber wie gesagt, der haftet blos für sachen, die er nachweislich wirklich verbockt hat. das nennt sich dann kunstfehler. falls er also kaugummi statt amalgan genommen hat, dann kann man ihn ran kriegen. so aber wohl nicht. man könnte hingehen und sagen, dass das schnelle herausfallen ja ein indiz für schlechte arbeit wäre... was vielleicht sogar stimmt. aber eben nur vielleicht. ![]() und im übrigen: ob das beim bund überhaupt greifen würde... da wäre ich mir nicht sicher... |
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| AW: Zahnfüllung - Recht auf Gewährleistung? Schadensersatz? Hallo, vielen Dank für Deine Antwort. Hui, da bin ich überrascht dass das nicht wie ein Kaufvertrag gehandhabt wird. Irgendwie sieht man sich hier den Ärzten hoffnungslos ausgeliefert? Ich hab mich dazu heute bei einer Zahnarztpraxis erkundigt, die erzählte mir etwas davon, dass ich bei Füllungen generell zwei Jahre Garantie hätte. Die ist von Praxis zu Praxis freiwillig und keinesfalls Pflicht? Man hat mir außerdem gesagt dass Füllungen am Zahnhals generell von der Krankenkasse getragen werden, an der Krone jedoch nicht, da wäre man mit 80-190 eur dabei, sofern es kein Almagan sein soll, dessen giftige Langzeitnebenwirkungen noch immer nicht geprüft sind. Hätte Felix so eine Füllung und würde ihm diese am nächsten Tag herausfallen, könnte er zum selben Arzt gehen, Nachbesserung/Neuerfüllung verlangen und der Arzt könnte von ihm wieder 80-190 eur für die Füllung verlangen, weil es keine gesetzliche Gewehrleistung gibt? Wow. Bitte um Antwort. PS: Ich habe den § 136b SGB V gefunden: „... Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen. ...“ Nach diesem Artikel würde obiges Szenario ja doch greifen? Warum ist der Artikel aber weggefallen? Ich sehe den Verbraucher/Patienten benachteiligt. |
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| AW: Zahnfüllung - Recht auf Gewährleistung? Schadensersatz? Zitat:
Der ist nicht mehr existent. Was Sie meinen steht im § 137 Abs. 4 Satz 3 SGB V. Zitat; Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen. Das der ZA bei der Bundeswehr ändert nichts. Gruß Pro |
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| AW: Zahnfüllung - Recht auf Gewährleistung? Schadensersatz? Super. Vielen Dank für diese Antwort. Also herrscht doch keine Willkür unter den Ärzten und die Ärzte müssen eine gewisse Qualität gewähren. Dementsprechend bleibt nur noch die Frage, ob die Nachbesserung beim selben Arzt erfolgen muss. Denn z.B. könnte es sein dass Felix innerhalb der zwei Jahre in ein anderes Bundesland gezogen ist. |
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| AW: Zahnfüllung - Recht auf Gewährleistung? Schadensersatz? Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Zahnfüllung - Recht auf Gewährleistung? Schadensersatz? Zitat:
Und nein es herrscht keine Willkür, allerdings sollte man noch wissen das man da etwas unter den Füllungen unterscheiden sollte, denn z.B auf 4 flächige Füllungen, oder aber Eckaufbauten im Frontzahnbereich und Zahnhalsfüllungen gibbet keine Gewährleistung. Genauso wenig wenn nachgewiesen werden kann das der Zahn mit abgebrochen ist und nicht nur die Füllung raus gefallen ist. |
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