Dies ist eine Diskussion zu Zahnersatz nach Gutachten angefertigt und Patient ist unzufrieden. innerhalb des Forums Arztrecht
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| folgender fiktiver Fall: Patient H hat mit dem aktuellen Kombizahnersatz(Teleskopversorgung)im Unterkiefer (UK) Probleme. Ein Zahn ist nicht mehr Erhaltungswürdig und nun möchte H von Zahnarzt D den Ersatz erneuert haben. H möchte eine langfristige Versorgung haben. D erstellt einen HKP mit 5 Teleskopkronen (Galvano) und darüber einen Modellguß. Nun muss H zum Gutachter und dieser lehnt die Galvanoarbeit ab und empfiehlt nur drei Teleskopkronen und die Kronen im Oberkiefer (OK) sollen teilweise auch erneuert werden. H ist nun sehr unschlüssig, da H nicht weiss, wer haftet, wenn im halben Jahr ein Zahn der UK Versorgung abbricht, weil ja nach Gutachten gearbeitet wurde, obwohl D die für H optimalere Lösung geplant hatte.
__________________ Frauen sind Engel...bricht man uns die Flügel, steigen wir eben auf einen Besen und fliegen weiter...wir sind ja flexibel.... |
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| AW: Zahnersatz nach Gutachten angefertigt und Patient ist unzufrieden. Zitat:
1. hat der Zahnarzt korrekt gearbeitet, ist er aus dem Schneider. Es sei denn, er hätte selber unschwer erkennen können, dass das Gutachten falsch ist. 2. hat der Zahnarzt Schmu gemacht, ist er dran, Gutachten hin oder her. 3. Ist das Gutachten nachweislich falsch, könnte man den Gutachter drankriegen. Allerdings je nach Umstand nur für das fehlerhafte Gutachten, nicht dafür, dass es tatsächlich ausgeführt wurde. Der Patient sollte sich überlegen, ob er drauflegt oder das Gutachten mit Unterstützung des Zahndocs anzweifelt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zahnersatz nach Gutachten angefertigt und Patient ist unzufrieden. Zweiten Zahnarzt konsultieren, und ggf. zweiten Gutachter.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Zahnersatz nach Gutachten angefertigt und Patient ist unzufrieden. Ja zweiten ZA konsultieren ist Immer sinnvoll. Wer veranlaßte das Gutachten? Die Krankenkasse? Dann wird die KK vermutlich nur die Lösung bezahlen, die der Gutachter empfiehlt. |
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| AW: Zahnersatz nach Gutachten angefertigt und Patient ist unzufrieden. Das Gutachten wurde von der Krankenkasse veranlasst.
__________________ Frauen sind Engel...bricht man uns die Flügel, steigen wir eben auf einen Besen und fliegen weiter...wir sind ja flexibel.... |
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| AW: Zahnersatz nach Gutachten angefertigt und Patient ist unzufrieden. Mir ist die zeitliche Abfolge nicht klar verständlich. Ist ein Problem aufgetreten, nachdem entsprechend dem Gutachter angefertigt wurde? Oder fürchten Sie lediglich, daß in der Zukunft ein Problem auftreten könnte? "Zweiter Gutachter": Da Ihr Gutachten von der KK veranlaßt wurde handelt es sich vermutlich um einen MDK-Gutachter? Hoffentlich gibt es einen Zweiten bei Ihnen. Mir ist ein Bundesland bekannt da gibt es offiziell zwei: Beide betreiben miteinander eine Gemeinschaftspraxis. Man weiß also, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, das der Zweite was Anderes schreibt als der Erste. :-)) PS: Der Erste nennt sich natürlich "Leitender Gutachter". (Und der Zweite vermutlich "Erster stellvertretender Leitender Gutachter") Geändert von Max Cady (09.10.2011 um 10:24 Uhr). Grund: Vervollständigung der Realsatire |
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