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Zahnarztunterlagen behalten ....

Dies ist eine Diskussion zu Zahnarztunterlagen behalten .... innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 17:38
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Zahnarztunterlagen behalten ....

Hallo,

nehmen wir an, ein Patient zieht in eine andere Stadt (z.B. 400km weit weg - also zu weit, um Ärzte weiterhin aufzusuchen).

Am alten Wohnort ist eine Versorgung des Gebisses mit Brücken und einer Teilprothese (z.B. oben) gemacht worden.
Nehmen wir weiterhin an, der alte Zahnarzt hat die Bauwerke nur provisorisch eingesetzt, aber nicht zementiert.
Das alles - denken wir uns - ist mehr als zwei Jahre her.
Nun nehmen wir an, der Pateint geht in der neuen Stadt zum Zahnarzt.
Dieser möchte gerne wissen, was in der Vergangenheit gemacht worden ist und würde gerne die Unterlagen sehen.

Wie ist zu verfahren, wenn wir annehmen, dass der alte Zahnarzt die Behandlungsunterlagen nicht herausgibt? Nehmen wir auch an, dass das nicht mal in Kopie geschieht .....



lg
Undnu
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  #2 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 19:57
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AW: Zahnarztunterlagen behalten ....

Zitat:
Zitat von Undnu
Wie ist zu verfahren, wenn wir annehmen, dass der alte Zahnarzt die Behandlungsunterlagen nicht herausgibt? Nehmen wir auch an, dass das nicht mal in Kopie geschieht .....
Vorfall der Zahnärztekammer melden. Das ist ein Berufsvergehen.

Man kann auch eine Frist von zwei Wochen geben und einen Anwalt einschalten. Der Zahnarzt ist zur Herausgabe von Kopien (Kosten trägt der Patient) verpflichtet!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 23:06
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AW: Zahnarztunterlagen behalten ....

Danke; dachte ich schon - aber wir waren unseins über den konstruierten Fall.

lg
Undnu
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  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2011, 17:01
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AW: Zahnarztunterlagen behalten ....

Hallo Ihr Lieben!

Hhmm, die Antwort verstehe ich nicht ganz.

Bis jetzt lebte ich in dem Glauben, persönliche Unterlagen die meinen Namen enthalten und irgendwo über mich angelegt wurden, kann ich in jedem Falle im Original heraus verlangen. Das wurde doch aus Datenschutzgründen mal so vereinbart, oder liege ich da falsch?

Außerdem:
Wenn ich also meine komplette Akte ausgehändigt haben will, die bei, sagen wir, einem Arzt lagert, soll ich auch noch dafür zahlen?
Sorry, da komm ich nicht mehr mit!

Liebe Grüße
Renegade
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  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2011, 17:21
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AW: Zahnarztunterlagen behalten ....

Zitat:
Zitat von Renegade Beitrag anzeigen
...oder liege ich da falsch?
Tust Du. Die Originale sind Eigentum des Arztes, der sie schon aus Dokumentationsgründen nicht herausgeben braucht.

Zitat:
Wenn ich also meine komplette Akte ausgehändigt haben will, die bei, sagen wir, einem Arzt lagert, soll ich auch noch dafür zahlen?
Sorry, da komm ich nicht mehr mit!
Wieso? Auf Wunsch des Patienten wird eine Kopie angefertigt. Wer soll wohl die Kosten dafür tragen?

Ich mach Dir einen Vorschlag: geh mal zum Einwohnermeldeamt und verlange das Antragsformular für den Perso und die Ummeldebescheinigung heraus. Da ist auch eine Unterschrift von Dir drauf. Und auf dem Rückweg geh bei der Bank vorbei und nimm den Kreditvertrag im Original mit, wegen der Unterschrift...wie? Die geben das alles nicht her? Skandal...
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Alt 09.02.2011, 09:25
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AW: Zahnarztunterlagen behalten ....

Zitat:
Zitat von Renegade Beitrag anzeigen
Hallo Ihr Lieben!

Hhmm, die Antwort verstehe ich nicht ganz.

Bis jetzt lebte ich in dem Glauben, persönliche Unterlagen die meinen Namen enthalten und irgendwo über mich angelegt wurden, kann ich in jedem Falle im Original heraus verlangen. Das wurde doch aus Datenschutzgründen mal so vereinbart, oder liege ich da falsch?
Ganz sicher nicht bei Originalen in einer Kartei, die der Arzt/ Zahnarzt angelegt hat und dafür haftet.

Außerdem:
Wenn ich also meine komplette Akte ausgehändigt haben will, die bei, sagen wir, einem Arzt lagert, soll ich auch noch dafür zahlen?
Die originale Akte steht dir nicht zu! Lediglich eine Kopie und dafür darf man 0,50 Euro pro DIN 4 Blatt in Rechnung stellen.
Sorry, da komm ich nicht mehr mit!
Musst du auch nicht gut das es andere können.
Liebe Grüße
Renegade
Gruß
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