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Zahnarztspaß

Dies ist eine Diskussion zu Zahnarztspaß innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 15:28
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Zahnarztspaß

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ein weiterer - rein konstruierter - Fall von mir, bitte um rege Beteiligung.

Aufgrund von Mangelernährung in der Kindheit hatte Patient A, trotz jungen Alters, früh anfällige Zähne.

Angenommen Patient A war 3 Jahre lang zur Untersuchung (im Bonusheft nachweisbar) bei einem Zahnarzt.

Bis auf ein oder zwei kleine Löcher wurde im gesammten Zeitraum nichts beanstandet.

2006 im Urlaub stellte Patient A zunehmende Zahnschmerzen fest, begab sich wieder zum Zahnarzt, es wurde auch eine nötige Wurzelbehandlung erkannt, die Weiterbehandlung sollte (Umzugsbedingt) beim neuen Zahnarzt erfolgen.

Beim neuen Zahnarzt angekommen wurden !mindestens! 8, teilweise Fehlverplompte, oder Kariesbefallenen/eindeutig und dringend Behandlungsbedürftige Zähne festgestellt, es folgte ein mehr als einjähriger Behandlungsmarathon.

Dabei wurden 2 Zähne fast komplett aus Kunststoff rekonstruiert (dies wurde vom Arzt so angeraten) um dies zu Bezahlen verbrauchte Patioent A seine letzten Reserven.

Diese Rekonstruierten Zähne hielten jedoch nur wenige Monate, brachen heraus, was zu einem Totalverlust der besagten Zähne führte.

Daraufhin weigerte sich Patient A wieder zum Zahnarzt zu gehen und ist seitdem nur noch eingeschränkt in der Lage feste Nahrung zu sich zu nehmen.

Patient A weiß das es notwendig ist die restlichen Zähne zu erhalten und versucht gerade aus der Phobie wieder herauszukommen, dies gestaltet sich jedoch schwierig.

Gibts es irgend eine Möglichkeit gegen besagte Ärzte (zumindest Nr 1 vorzugehen? - Rechtschutz leider nicht vorhanden - regelmäßige Untersuchungen und Folgebehandlungen sind eindeutig nachweisbar)

Da Patient A finanzielle Probleme hat wurden weitere "Behandlungen" bis auf weiteres aufgeschoben.

Danke und Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 18:27
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Post AW: Zahnarztspaß

Zitat:
Zitat von Brighton

Diese Rekonstruierten Zähne hielten jedoch nur wenige Monate, brachen heraus, was zu einem Totalverlust der besagten Zähne führte.
Da bei Füllungen zwei Jahre Gewährleistung gegeben werden sollte, den Zahnarzt wieder aufsuchen, und Fragen, warum die Füllungen nicht gehalten haben.

Nach meinen Berufsjahren kann ich nur sagen, das Rekonstruktionen von Zähnen mit Kunststoff eigentlich nicht lange halten. Eine Kronenversorgung sollte bei großen Defekten eher indiziert sein.

Bei dem Rest kann ich nicht weiterhelfen.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 20:23
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AW: Zahnarztspaß

Das ne Füllung zu nennen wäre untertrieben.

90% vom Zahn wurden weggebohrt und "irgendwie" mit Kunststoff wieder aufgebaut.

Nachdem diese "Plastikzähne" rausbrachen kam das Reststück vom Zahn gleich hinterher.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 20:35
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AW: Zahnarztspaß

Wurden denn diese "Aufbauten" der Zähne als endgültige oder provisorische Versorgung bezeichnet??

Bei endgültiger Versorgung zur Krankenkasse und die Arbeit vom ZA bemängeln.

Wurde nichts gesagt, beim ZA anfragen, warum nicht über das Risiko hinreichend informiert wurde.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 10:01
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AW: Zahnarztspaß

Zitat:
Zitat von Brighton
90% vom Zahn wurden weggebohrt und "irgendwie" mit Kunststoff wieder aufgebaut.
War es wirklich med. indiziert? Hier sollte man sich eher die Frage stellen, ob der 2. ZA die richtige Diagnose gestellt hat.

Man sollte sich an seine KK wenden. Es wird wohl dann auf einen Behandlungsfehler hinauslaufen. Ein Mängelgutachten kommt hier nicht in Betracht.

Gruß

Pro
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Alt 03.09.2009, 13:44
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AW: Zahnarztspaß

Leider kommen nur ca. 30% aller medizinischen Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen durch, und das, obwohl im Medizinrecht der "Anscheinsbeweis" gilt, d.h., wenn ich bei einem Arzt/Zahnarzt war und danach ein Problem habe, muß ich als Laie das nicht beweisen, sondern der Arzt/Zahnarzt muß beweisen, daß er nichts falsch gemacht habe (s.a. Creifelds Rechtswörterbuch, 15. Auflage, "Beweislast":...(z.B. liegt bei grober Fahrlässigkeit die Beweislast für fehlende Kausalität eines Behandlungsfehlers beim Arzt)...", warum die Klagen trotzdem kaum durchkommen, darüber mag sich jeder seine eigenen Gedanken machen, denn kein Mensch verklagt doch seinen Arzt aus Jux, leider können Richter ja urteilen, wie sie wollenn (Prinzip der "Freien Beweiswürdigung", z.B. in der ZPO § 286 (1) (nachzulesen unter www.gesetze-im-internet.de, Volltextsuche, ZPO), aber auch im Strafrecht, etc.; des weiteren sind Richter ja unabhängig, d.h., keine übergeordnete Instanz kann denen etwas sagen...),
las grad' neulich das Urteil in einem Fall, in dem eine Frau über 400 Behandlungen nach einer verpfuschten Zahnbehandlung über sich hat ergehen lassen müssen und trotzdem vom OLG Hamm nicht einmal Schmerzensgeld zugesprochen bekommen hat, weil dem Zahnarzt kein Fehler nachzuweisen gewesen wäre, dabei hätte sie bzw. ihr Rechtsanwalt (vielleicht war der unfähig, wie so viele) das gar nicht müssen!!!
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