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Zahnarztrechnung ohne detaillierte Leistungsaufstellung

Dies ist eine Diskussion zu Zahnarztrechnung ohne detaillierte Leistungsaufstellung innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.07.2009, 17:43
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Zahnarztrechnung ohne detaillierte Leistungsaufstellung

Hallo zusammen!

Folgender fiktiver Fall:

Patientin A geht zum Zahnarzt. Der Zahnarzt teilt ihr mit, dass eine Krone angefertigt und eingesetzt werden muss und A wird über die verschiedenen Möglichkeiten beraten. Nach der Beratung entscheidet sich A für eine Krone und die Behandlung wird durchgeführt.

Nunmehr hat A die Rechnung vom Zahnarzt erhalten. Diese enthält weder eine Rechnungsnummer, noch die Ausweisung der Umsatzsteuer und eine Leistungsbeschreibung fehlt ebenfalls.

Lediglicher folgender Text wurde vom Zahnarzt auf der Rechnung vermerkt:

"Wie besprochen beträgt Ihr Eigenanteil EUR xxxx
Bitte bringen Sie den Betrag bar in die Praxis oder überweisen Sie auf unser o. g. Konto.
Eine detaillierte Rechnungsaufstellung folgt nach Zahlungseingang."

Muss A diese Rechnung so bezahlen? Sie kann doch eigentlich gar nicht prüfen, was der ZA alles abrechnet.

Beste Grüße
Liz17
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  #2 (permalink)  
Alt 22.07.2009, 09:06
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AW: Zahnarztrechnung ohne detaillierte Leistungsaufstellung

Hallo

Ist A gesetzlich oder privat versichert? Gab es im Vorfeld einen Heil- und Kostenplan?

Unabhängig davon, hat man grundsätzlich Anspruch auf eine detaillierte Rechnung vor Zahlung der Verbindlichkeiten.

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 22.07.2009, 16:13
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AW: Zahnarztrechnung ohne detaillierte Leistungsaufstellung

A ist gesetzlich versichert. Weiterhin gab es im Vorfeld einen Heil- und Kostenplan, der vom ZA direkt an die zuständige Krankenkasse geschickt wurde.

A hat davon lediglich eine Kopie erhalten.

Dann kann A den Zahnarzt auffordern, eine detaillierte Rechnung zu schicken? Wäre es für A besser, wenn das schriftlich passiert?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 10:55
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AW: Zahnarztrechnung ohne detaillierte Leistungsaufstellung

Zitat:
Zitat von liz17
Dann kann A den Zahnarzt auffordern, eine detaillierte Rechnung zu schicken?
Ja.
Siehe auch § 10 GOZ


Zitat:
Zitat von liz17
Wäre es für A besser, wenn das schriftlich passiert?
Aus Gründen der Beweisbarkeit sollte man solche Dinge immer schriftlich mitteilen.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #5 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 16:51
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AW: Zahnarztrechnung ohne detaillierte Leistungsaufstellung

Vielen Dank!!!
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  #6 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 17:20
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AW: Zahnarztrechnung ohne detaillierte Leistungsaufstellung

Zitat:
Zitat von liz17
A ist gesetzlich versichert. Weiterhin gab es im Vorfeld einen Heil- und Kostenplan, der vom ZA direkt an die zuständige Krankenkasse geschickt wurde.

A hat davon lediglich eine Kopie erhalten.
Es ist ja nett vom Zahnarzt den HKP direkt an die Kasse zu schicken, aber es muss doch auch das Bonusheft mit vorgelegt werden.
Liegt dieses nicht vor, aber der Bonus ist erfüllt (5 oder 10 Jahre in Folge beim Zahnarzt gewesen), wird der Patient um den erhöhten Zuschuss gebracht

Ich kann mir auch nicht erklären, warum der Behandler keine detaillierte Rechnung geschickt hat.
__________________
Frauen sind Engel...bricht man uns die Flügel, steigen wir eben auf einen Besen und fliegen weiter...wir sind ja flexibel....
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  #7 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 08:03
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AW: Zahnarztrechnung ohne detaillierte Leistungsaufstellung

Zitat:
Zitat von wirbelsturm
Es ist ja nett vom Zahnarzt den HKP direkt an die Kasse zu schicken, aber es muss doch auch das Bonusheft mit vorgelegt werden.
Wenn man nur zu einem Arzt geht und das seit über 10 Jahren, dann muss auch nichts vorgelegt werden.

Gruß

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