Dies ist eine Diskussion zu Zahnarztrechnung innerhalb des Forums Arztrecht
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| Zahnarztrechnung Der P, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, geht zum Zahnarzt Z. Der Z stellt fest, dass der P einige Zahnfüllungen und andere Zahnbehandlungen benötigt. Hierauf weist er den P hin und erklärt ihm, dass die Zahnfüllungen und Behandlungen nicht vollständig von der Krankenversicherung gezahlt werden würden und der P wohl im Falle einer Behandlung eine Zuzahlung zu leisten habe. Der Z macht dem P jedoch keinen Kostenvoranschlag und nennt auch sonst keine konkreten Zahlen. Der P willigt in die Behandlung mündlich ein. Eine schriftliche Einwilligung in die Behandlung lässt sich der Z vom P nicht erteilen. Nach einigen Behandlungen bekommt der P vom Z eine Rechnung und fällt ob des hohen Betrages von einer Zuzahlungssumme von 650 Euro bei einem Gesamtbetrag von 800 Euro für die Behandlung (die Krankenkasse übernimmt also 150 Euro) ein wenig aus den Wolken. Daher frägt er den Mitbewohner J eines guten Freundes, der Jura-Student ist, um Rat. Wie wird der J die Rechtslage beurteilen? Konkrete Fragen: - Muss der P die Rechnung bezahlen? - Bei wem liegt die Beweislast bezüglich der Frage, ob der Zahnarzt konkrete Zahlen schon im Voraus nannte, beim P oder beim Z? - Unter welchem genauen Stichwort findet man zu dieser Frage etwas in Büchern? Welche Bücher, Urteile, Kommentare könnten dem J weiterhelfen, um dem P einen fundierten Rat zu geben? Der J wäre sehr glücklich, interessiert und dankbar, wenn ihm geholfen würde. |
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| AW: Zahnarztrechnung für den rein hypotetischen Fall müsste sich der Patient einen starken Fehler anerkennen lassen. Die Preise kann der Zahnarzt machen wie er will! Wenn der Patient einwillig ohne sich über die Kosten zu informieren, so gibt er dem Arzt einen Blankoschein. Ein Vertrag muss nich in schriftform geschlossen werden, dies ist zwar üblich, jedoch nicht vorgeschrieben. Vormal wenn der Arzt sagt, das er dies öfters praktiziert, sollte er kein Problem damit haben. Mehr als den 3,5 x Satz muss der Arzt jedoch schriftlich begründen, ich vermute das er dies getan hat. Normalerweise lässt man sich einen Heil- und Kostenplan erstellen! Wie gut,das es hier um einen viktiven Fall geht, sonst sollte sich der Patient fragen, warum sein Versicherungsberater ihn nicht mal über eine Zahnzusatzversicherung aufgeklärt hat, und wie diese Abrechnen. Hätteste mal ca. 10ner im Monat investiert! Eine private Krankenzusatz würde nie eine Abrechnung über den 3,5x bezahlen. Zumindest bei 90% aller Verträge, höhere Verträge sind sehr selten und sehr teuer. Davon geht ein Arzt auch nicht aus. Es wird normal nur nach Privaten Zusatzversicherungen gefragt. Normal (Privatrechnung)ist eine Abrechnung auf den 2,3x Satz, dann braucht der Arzt nicht zu begründen, warum die Behandlung so schwierig war, das sie eine so hoche Abrechnung erfordert. Vieleicht gäbe es eine Möglichkeit über Wucher, sollte ein Arzt über den 3,5x Abrechnen. Eine private Versicherung prüft den Heil- und Kostenplan und wird diesen dann genehmigen oder wenn dennen etwas nicht notwendig vorkommt ablehnen oder nachfragen. Die Kassen bezahlen eine einfache Füllung, keine Kunststoff oder Keramikfüllung, bei 1x Satz, sieht nicht schön aus, vorallem bei größeren Maßnahmen, jedoch erfüllt es die funktion, und das ist ja Zweck der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kasse hat also einen Standartsatz, den bezahlen Sie. Dürfte bei 10 oder 15 liegen, ich kenne nur die Sätze für Zahnersatz, mit Füllungen beschäftige ich mich nicht. Zahnstein wegmachen könnte ich Dir auch sagen. Zumindest was mein Zahnarzt nimmt und der ist Professor, ich denke das er schon gute Preise nimmt, habe mir seinen Stundenlohn ausgerechnet und bin neidisch geworden, hier stellte ich fest, das ich in der falschen Branche bin. Aber Spass bei Seite. Wo man den Arzt bekommen könnte wäre, das er die Möglichkeit der Standartvariante nicht offeriert hat. Die Füllmenge ist eigentlich für die Abrechnung nicht relevant, sondern wie schwierig der Eingriff oder die Behandlung war. Zumindest habe ich noch keine andere Abrechnung gesehen. Wenn es sich nur um Füllungen handelt, verstehe ich nicht, warum es nicht mit der Kassenvariante gehen soll, oder war auch Zahnersatz dabei? Zahnersatz wird sehr schnell teuer. Aber wende Dich mal an die Kassenärztliche Vereinigung, hast Du eine Rechtschutz? Wenn ja, dann lass Deinen Anwalt das machen. Man soll sich über Ärzte auch beschweren können, vieleicht bekommt man sie auch zu einer Stellungnahme, ich habe mir sagen lassen, das die einen gewissen Einfluß haben sollen, vorallem da die soetwas i.d.R. für Ärzte abrechnen. Achja brauchst Du ja nicht, wir reden ja nur von blanker Theorie <zwinker PS Leg Dir mal nen Versicherungsmakler zu, der Dich über private Krankenversicherungen aufklärt, geht jedoch nur, wenn das Gebiss kein Sanierungsfall ist. Hoffe das es Dir weitergeholfen hat.
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Zahnarztrechnung Auch wenn es subjektiv viel Geld sein mag ... nach der sehr grobem Umschreibung der Behandlung, muss es längst nicht überteuert sein. 2-3 Gold-Inlets und die Summe ist erreicht. IMHO umfasst die Aufklärungspflicht des Zahnarzts zunächst einmal nur Behandlungstechniche Aspekte ( Art der Behandlung, Mögliche Risiken, Alternativen ) und nicht generell auch wirtschaftliche Aspekte im Sinne eines Kostenvoranschlages über die Höhe des Eigenanteils. Einen Kostenvoranschlag über die Gesamthöhe der Kosten ist der Kosten- und Heilplan. Wenn der Patient nicht nachfragen, muss der Arzt die Höhe des Eigenanteils auch nicht klären. Das ist eine eher individuelle Geschichte ( z.B. Stichwort Bonusheft ) und der Arzt fährt im Zweifel besser damit, keine statt einer falschen Auskunft zu geben. Und da P einer Zuzahlung pauschal zugestimmt hat, muss es für Z auch nicht zwingend erkennbar gewesen sein, das P völlig falsche Vorstellungen über den Eigenanteil hatte. Verblüffend ist allerdings der fehlende Reflex von P auf die Ansage: " .. das kostet ". Die meisten Menschen würden fragen: "Wieviel?" ... und wären umso hellhöriger, wenn der Arzt antwortete:" Das kann ich jetzt so ohne weiteres nicht sagen!" Vielleicht folgendes als Lektüre: http://www.frag-einen-anwalt.de/Eige...ng__f9715.html http://www.optikur.de/gesundheit/zah...ufklaerung.htm |
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| AW: Zahnarztrechnung Ich gebe Dir Recht Wie ich auch zu erkennen gegeben habe, kann die Rechnung durchaus okay sein. Nur sollte es nicht alternativen zu Gold oder Keramik und Kunststoff geben? Ich habe auch gesagt das der Patient hier durchaus nachfragen muss, und das er hier schlechte Karten haben wird.
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| AW: Zahnarztrechnung Hier wird aber einiges durcheinander gebracht, aber von allen Beteiligten. Jens D., Ihre Angaben treffen sicherlich zu soweit es sich um eine PKV-Versicherung handeln würde. In diesem Fall geht es um eine gesetzl. KK! Da sind die Regeln etwas anderst. 1. Füllungen werden natürlich von der KK übernommen. Mehrleistungen werden in einer gesonderten Mehrkostenvereinbarung geregelt. Hier hat natürlich der ZA eine Mehrkostenvereinbarung zu treffen, die die gesamt Behandlung umfasst. Die Gebührensätze entnimmt er der GOZ, somit kann er eben nicht die Preise machen wie er will. Auch bei Privatleistungen ( Mehrleistungen ) ist der Arzt an eine Gebührenordnung gebunden. 2. Ein Heil -und Kostenplan wird nur bei Zahnersatz erstellt und muss der KK zur Genehmigung vorgelegt werden. Auch hier kommt erst das Bonus-Heft zum tragen. Nun nochmal zum eigentlichen Fall. Die KK übernimmt bei Füllungen auch nur die Kosten in Höhe der Amalgamfüllungen. In der Regel werden Kunststofffüllungen eingesetz, auch hier gibt es wieder preisliche Unterschiede. Im Frontzahnbereich kosten sie meist nichts bzw sind Zuzahlungfrei. Da ich nun nicht weiß, welche Füllung eingesetzt wurde, kann ich auch nicht näher darauf eingehen. Wobei ich bei den angegeben Summen von Kunststofffüllungen ausgehe. Tatsache ist, dass vor der Behandlung eine Mehrkostenvereinbarung vom Arzt sowie vom Patienten unterschrieben werden muss. Ein mündlicher Handschlag ist in diesen Fällen nicht bindend. Genau dies wissen auch die Zahnärzte, deshalb verstehe ich hier den ZA nicht. Denn er hat hier nach § 28 Abs. 2 SGB V zu verfahren. Liegt also nichts schriftliches vor, so hat der ZA eben das Nachsehen. Ich hoffe ich konnte hier ein wenig Licht ins Dunkle bringen. |
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| AW: Zahnarztrechnung Hallo Pro, vielen Dank, das der Zahnarzt eine formforschrift hat, wusste ich nicht. Jedoch bist Du sicher, das der Arzt bei den Kunsttofffüllungen an die Gebührenordnung gebunden ist? Weil die Krankenkasse hier nicht für leistet! Amaganfüllungen werden gar nicht mehr verwendet, es gibt einen Ersatzstoff. Wobei Kunststoffe sicherlich besser sind.
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| AW: Zahnarztrechnung Zunächst einmal möchte der J allen Anwesenden, aber vor allem dem Pro auf Grund dessen fundierter Antwort, seinen Dank aussprechen. Der fiktive Fall erfährt nun eine Fortsetzung wie folgt: Nachdem der J den P über die materielle Rechtslage informiert hat, - sein Wissen zieht der J hierbei aus einem Internetforum -fragt der P den J daraufhin, wie er vorgehen solle. Da der J jedoch die ZPO-Vorlesung in diesem Semester bedauerlicherweise aus Faulheit nicht besucht hat, ist er bei solchen formell-rechtlichen Fragen noch mehr aufgeschmissen als bei materiell-rechtlichen. Daher stellen sich folgende Fragen: - Sollte der P lediglich bei dem Z einen schriftlichen Einspruch gegen die Rechnung einlegen, nicht zahlen und abwarten, wie sich der Z verhält? Der Z könnte möglicherweise den blutsaugerischen Anwalt A einschalten. Wer trägt in diesem Fall die Kosten für den A? - Oder soll der P lieber gleich zu seinem Rechtsanwalt, dem R, gehen und aktiv mit dessen Hilfe gegen die Rechnung des Z vorgehen? Wer trägt in diesem Fall die Kosten für den R? - Der P wäre bereit einen Teil des Geldes zu zahlen und zwar den Teil, über den er sich im Voraus im Klaren war und den ihm der Z klar benannt hat. Soll er diesen Teil bereits bezahlen oder dies unterlassen? Der J hofft, dass sein Fall wieder eine rege Bearbeitung erfährt . |
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| AW: Zahnarztrechnung Naja ich denke, das ein Anwalt nicht Schaden könnte, ich würde jedoch einfach mal bei der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen. Das kostet schonmal nix! Die können einem auch mehr sagen. Auch ob es Alternativen gegeben hätte unter Umständen. Hat der fiktive Kunde eine Rechtschutz? Wenn ja, dann vlt auch mal einen Gutachter aufsuchen, bzw vom Gericht vorschreiben lassen. Könnte sehr interessant sein
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| AW: Zahnarztrechnung Zitat:
Hallo dani8519, aus moralischer Sicht sollte P die Rechnung zahlen, da sie aus der Ferne betrachtet legitim ist. Ohne es zu wissen, denke ich dass es sich um Kunststoff-Füllungen für ca 5 Zähne handelt. Rechtlich betrachtet sollte P sich einen Anwalt nehmen und gegen die Rechnung vorgehen. Keine Mehrkostenvereinbarung = keine Beweise, somit Aussge gegen Aussage. |
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