Dies ist eine Diskussion zu Zahnarzt über Kosten nicht informiert! Muss S. zahlen? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Zahnarzt über Kosten nicht informiert! Muss S. zahlen? Nun hat S. zwei Rechnungen bekommen. Die erste Rechnung war für die Kronen (Provisorium und Kronen), die gleich mal 700,00 betrug. Also 140,00 mehr als veranschlagt. Man erklärte S., dass die Herstellungskosten der Kronen doch mehr waren... das konnte S. noch akzeptieren. Dann erhielt S. allerdings eine zweite Rechnung über 330,00 und zwar für die Kosten, die bei der Behandlung der restlichen Zähne angefallen sind. Über diese Kosten wurde S. weder mündlich noch schriftlich vorher informiert. Daraufhin hat S. mit der Zahnarztpraxis Kontakt aufgenommen und diese teilte S. mit, dass sie es wohl versäumt hätten, S. ein zusätzliches Formular zu geben, in dem S. über die Mehrkosten infomiert werde. S. hat also nichts unterschrieben, dass S. von den Kosten wusste, obwohl dies hätte geschehen müssen. Dass die Kronen nun teurer sind, als erwartet, damit kann S. noch einigermaßen leben. Aber muss S. es hinnehmen eine Rechnung zu zahlen, von der S. vorher nichts gewusst hat? Muss S. nicht über alle Kosten, die S. selbst tragen muss, informiert werden? Kann S. irgendeinen Anspruch geltend machen? |
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| AW: Zahnarzt über Kosten nicht informiert! Muss S. zahlen? Zitat:
__________________ Don't worry - be happy! |
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| AW: Zahnarzt über Kosten nicht informiert! Muss S. zahlen? Und warum sollte die Behandlung der restlichen Zähne als Privatleistung ausgeführt werden? Der Patient ist ja offensichtlich Kassenpatient! Wurde ihm eine Vereinbarung über privtärztliche Behandlung vorgelegt? Vom Zahnarzt? Vom Anästhesisten? Was wäre mündlich ausgemacht worden? Man sollte niemals vergessen, dass auch mündliche Verträge gelten und dass für Kostenvereinbarungen auch Arzthelferinnen als Zeugen bereitstehen können. Ich glaube nicht, dass kein einziges Mal über Geld oder privatärztliche Behandlung geredet wurde.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zahnarzt über Kosten nicht informiert! Muss S. zahlen? Natürlich geht S. nicht davon aus, dass die anderen Zähne gratis behandelt werden. Aber ist hier nicht ein Hinweis vom Zahnarzt oder Zahnarztpersonal von nöten, die S. über diese Kosten aufklären? Weder mündlich noch schriftlich wurde über die übrigen Kosten informiert. Man sagte S., es würde bei den Kosten wie im Kostenvoranschlag beschrieben, bleiben. Dass es sich nicht um das Verschulden von S. handelt, war spätestens dann klar, als die Zahnarzthelferin S. mitteilte, dass man es vergessen hatte, S. das Formular für die Mehrkosten auszuhändigen und unterschreiben zu lassen. Allein das ist doch schon ein Eingeständnis, dass S. nie über irgendwelche zusätzlichen Kosten informiert wurde. |
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| AW: Zahnarzt über Kosten nicht informiert! Muss S. zahlen? Zitat:
Im Übrigen ist die Frage aus meinem ersten Abschnitt nicht beantwortet worden. Warum sollte die Behandlung der "Rest-Zähne" privatärztlich erfolgen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zahnarzt über Kosten nicht informiert! Muss S. zahlen? Zitat:
Zitat; (2) 1Die zahnärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist; sie umfasst auch konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen erbracht werden. 2Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen eine darüber hinausgehende Versorgung, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. 3In diesen Fällen ist von den Kassen die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung abzurechnen. 4In Fällen des Satzes 2 ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Versicherten zu treffen. 5Die Mehrkostenregelung gilt nicht für Fälle, in denen intakte plastische Füllungen ausgetauscht werden. 6Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehört die kieferorthopädische Behandlung von Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. 7Dies gilt nicht für Versicherte mit schweren Kieferanomalien, die ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert. 8Ebenso gehören funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen nicht zur zahnärztlichen Behandlung; sie dürfen von den Krankenkassen auch nicht bezuschußt werden. 9Das Gleiche gilt für implantologische Leistungen, es sei denn, es liegen seltene vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 festzulegende Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle vor, in denen die Krankenkasse diese Leistung einschließlich der Suprakonstruktion als Sachleistung im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung erbringt. 10Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend Also nix mit mündlich vereinbaren. Gruß Pro |
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| AW: Zahnarzt über Kosten nicht informiert! Muss S. zahlen? Zitat:
Zitat:
Leider spannt uns der TE noch immer auf die Folter, warum die restliche Behandlung überhaupt privatärztlich laufen sollte.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zahnarzt über Kosten nicht informiert! Muss S. zahlen? Zitat:
Erst informieren und dann schreiben. Zitat:
Zitat:
Wurden keine Füllungen gesetzt, dann ist für andere zahnerhaltende Maßnahmen auch der § 2 Abs.2 GOZ relevant. Auch hier ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Zitat:
Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Zahnarzt über Kosten nicht informiert! Muss S. zahlen? Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zahnarzt über Kosten nicht informiert! Muss S. zahlen? Hallo Humungus, Nun, dann unterstreiche bitte richtig. Zitat:
Zitat:
Hier handelt es sich um zahnärztliche Maßnahmen, welche nicht mit ärztlichen Maßnahmen zu vergleichen sind. Gruß Pro |
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