Dies ist eine Diskussion zu Zahnarzt sagte zu A - hole Dir das Geld zurück ! innerhalb des Forums Arztrecht
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| Zahnarzt sagte zu A - hole Dir das Geld zurück ! verzwickte Geschichte. Die Hauptpersonen: Patient A - schwer nierenkrank Zahnarzt - Z Krankenkasse - K Zahnabteilung - ZA Die Story: Patient A gibt auf Patientenblatt Nierenerkrankung an und fragt Zahnarzt Z welche Füllungen da am besten wären. Zahnarzt Z sagt - Kompositfüllungen / Kunststofffüllungen Zahnarzt Z sagt außerdem, dass A diese privat bezahlen müsse. A unterschreibt nichts, zahlt aber stets die Kosten. Patient A wird schwer krank, muss eine neue Füllung bekommen. Zahnarzt Z fragt A nach der Füllung. A sagt wie immer, da nierenkrank. Zahnarzt Z muss sein Gedächtnis verloren haben und sagt zu A: Aha, das hätten sie aber auf dem Patientenblatt angeben müssen. A, auf Behandlungsstuhl liegend sagt zu Z - hab ich doch. Zahnarzt Z sagt zu A - Uuuuuuuuuuuuupppppppppppppppsssssssssssss, da hätten sie ja all die Rechnungen nicht bezahlen müssen. A fast vom Behandlungsstuhl gefallen sagt zu Z - Ja und nun ? Z antwortet - Reichen Sie das bei der Kasse ein und verlangen sie das Geld zurück. A geht zur Kasse und reicht die Rechnungen ein. Kasse K sagt - Ähm, Nierenkranke bekommen andere Füllungen ?????????????????????? K telefoniert - sie haben recht aber wir müssen das zur Zahnabteilung der Kasse schicken. In der Zwischenzeit geht es A immer schlechter, bekommt zudem Zahnschmerzen. Zahnarzt Z sieht keine Löcher worauf A Z fragt ob man nach 6 Jahren nicht einmal eine Röntgenaufnahme machen kann. Z sagt ja, müssen sie aber selber bezahlen. A bleibt nichts anderes übrig und zahlt. Ohne Unterschrift. Z sagt - Uuuuuuuuuuuuuuuupppppppppppppppppssssssssssss, da sehe ich ja eine nötige Wurzelspitzenresektion. A sagt na toll. Kasse K sagt zu A, holen sie sich das Geld für die Aufnahme wieder. A geht zu Z und sagt Kohle her für die Aufnahme. Z sagt, geht nicht, muss ich sonst aus meiner eigenen Tasche zahlen. Gehen sie wieder zu K. K schickt alles an die Zahnabteilung. ZA sagt Epikutantest ! A macht Epikutantest, wird nicht anerkannt. Falscher Arzt. ZA schickt Akten zum MDK, MDK lehnt 3 Mal ab, beschuldigt Arzt und denkt sich Werte aus. ZA - andere Bearbeiterin schreibt A wenn A neue Füllung benötigt kann diese direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden, da Nierenerkrankung. A geht zum Zahnarzt Z 2 - neuer Zahnarzt - und dieser kann nicht abrechnen, schreibt deshalb einen Behandlungsplan. A reicht Behandlungsplan bei K ein, K schickt weiter an ZK und diese lehnen ab. A bekommt von Krankenkasse Widerspruchsbescheid um vor Gericht ziehen zu können. Dort steht das A sich für aufwendigere Füllungen entschieden hätte - nur Kompositfüllungen wären kostenlos. A hat aber nur Kompositfüllungen erhalten. Krankenkasse sagt NEEEEEEEEEEEIIIIIIIIIINNNNNNNN- Inlays. A sagt - seit wann bekommt man Inlays für 20 Euro pro Zahn. K hat mal wieder keine Ahnung. A ruft ZA an und ZA sagt - sie benötigen medizinisches Gutachten vom Nephrologen. Und das das erste Mal seit dem 26.4.2011 als die Papiere eingereicht wurden. ZA sagt zudem - wenn sie wirklich nierenkrank wären hätten sie mehr Ausfallzeiten auf Arbeit und würden auch mal im Krankenhaus liegen. Röntgenaufnahme musste A auch selber bezahlen, obwohl es ein Gesetz gibt das es keine Wunschleistungen gibt, obwohl K sagt es wäre eine. §23 Strahlenschutzordnung. Wie soll A sich nun verhalten ? |
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| AW: Zahnarzt sagte zu A - hole Dir das Geld zurück ! A sollte sich zu einem Medizinrechtler begeben! Die Füllungen hätten nicht nach GOZ abgerechnet werden sollen sondern nach Bema 13 e- g. Die Röntgenaufnahme hätte nicht privat berechnet dürfen, da diese zu Diagnostikzwecken dient (Stichwort Bißflügelaufnahmen zur fesstellen von nicht mit dem Auge sichtbaren Karies oder normale Aufnahmen zum Erkennen von Entündungsherden. Da das Kind bereits in den Brunen gefallen ist, nach GOZ abgerechnet wurde, wird es die Kasse so einfach nicht anerkennen. |
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| AW: Zahnarzt sagte zu A - hole Dir das Geld zurück ! Ersteinmal vielen Dank für die Antwort. Die Füllungen wurden abgerechnet nach 216 und 217 Einlagefüllungen. Soweit A weiß sind das analog-Nummern. Einmal wurde auch abgerechnet nach §6/2 Insgesamt sind dies über 125 Euro. Plus Röntgenaufnahme abgerechnet über Ä5004 in Höhe von 41,96 Euro. Auch wenn der Drops schon gelutscht zu sein scheint ist es "rechtens" das die Krankenkasse stets sagt das A aufwänderige Füllungen erhalten hätte obwohl dies nicht stimmt ?Beispiel aus dem Widerspruchsbescheid. "Sie haben sich im Rahmen der Amalgamsanierung einer Füllungsbehandlung unterzogen. Ausweislich der Rechnungen vom ... entstanden nach Abzug des über die Versichertenkarte abgerechneten vertragsgemäßen Füllungszuschusses Mehrkosten. Darüber hinaus entstanden Ihnen Kosten für diverse Nebenleistungen, Labormaßnahmen und Praxisgebühren." 1. A hat nie eine Amalgamsanierung durchführen lassen. A wurde bei den genannten Rechnungen beim Bereitschaftszahnarzt zwei Amalgamzähne auf Verdacht hin aufgebohrt. Da sitzt bis heute noch Zement drin und oben drüber eine dünne Kompositfüllung da Z nicht mehr in der Lage war diese hinauszubohren. A litt über ein Jahr an einer einseitigen Trigeminusneuralgie. Es war mal wieder Wochenende und die Tabletten halfen schon lange nicht mehr. A fuhr daraufhin zum Bereitschaftszahnarzt und dieser meinte - ich bohre einfach mal die gefüllten Zähne oben auf, etwas anderes kann ich nicht sehen. Und danach musste A keine Tabletten mehr nehmen. Die andere Rechnungen waren ganz normale Schmerzbehandlungen und da war auch kein Amalgam vorhanden. 2. Welche Labormaßnahmen ? Es sind doch keine Inlays angefertigt worden. A besitzt weder ein Inlay noch eine Krone. Nix davon. Weiter heißt es in dem Schreiben: "Voraussetzung für einen Kostenerstattungsanspruch ist folglich, dass der Versicherte zunächst einen Antrag bei der Kasse stellt." 1. Komisch, denn in dem Schreiben der Kasse - andere Sachbearbeiterin hieß es: "Wenn bei Ihnen eine schwere Niereninsuffizienz vorliegt - und Sie aus medizinischer Sicht eine neue Füllung benötigen - kann der Zahnarzt eine Kompositfüllung direkt über die Versichertenkarte abrechnen. In welcher Form der Zahnarzt einen Nachweis der Niereninsuffizienz benötigt, besprechen Sie bitte mit Ihrem Zahnarzt." Die Nierenerkrankung ist seit 1999 bekannt und wurde zudem auf dem Patientenblatt angegeben. In keinem der 3 Gutachten war je die Rede von Gutachten des Nephrologen oder einer Beantragung von Kompositfüllungen. Was macht A denn wenn er mal wieder Zahnschmerzen hat so wie jetzt wo die Füllung abgelehnt wurde ? Warten und warten ? A hat nämlich erst am 1. einen Termin beim Nephrologen erhalten. Zum Schluss steht noch: "Nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen" vom 16.08.95 für eine ausreichende, zwecksmäßige und wirtschaftliche stehen neben der Verwendung von Amalgam als Füllungstherapie, nunmehr auch Kunststoff-Füllungen (z.B. Komposit, Kompomere) im Seitenzahnbereich als Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung zur Verfügung. Diese plastischen Füllungsmaterialien sind ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich. Die Kosten dieser Versorgung werden zuzahlungsfrei über die Versichertenkarte abgerechnet." Muss A einen Medizinrechtler bezahlen ? |
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| AW: Zahnarzt sagte zu A - hole Dir das Geld zurück ! Zitat:
Liegt diese schriftliche Bestätigung über die entsprechende Aufklärung nicht vor, kann der Arzt seine Rechnung in die Tonne treten, er hat keine Möglichkeit, sie vom Patienten einzufordern. Pech gehabt, Herr Doktor. Der Patient war insofern ungeschickt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Zahnarzt sagte zu A - hole Dir das Geld zurück ! Ich denke A war nicht ungeschickt, A dachte an das Gute im Menschen und war eher blöd einem Arzt zu vertrauen. ![]() Lohnt es sich wenn A vor dem Sozialgericht diese Punkte aufführen würde, zumal das ja alles Unwahrheiten sind ? Unwahrheiten in Sachen Amalgamsanierung, aufwendigere Füllungen, ... Gibt es einen Paragraphen in dem steht das die Rechnung unterschrieben werden muss ? |
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