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Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion

Dies ist eine Diskussion zu Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.04.2010, 18:25
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Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion

Wenn ein Zahnarzt einem Patienten einen Zahn aus der Okklusion nimmt, obwohl hierzu weder eine medizinische Indikation (auf frischem Röntgenbild NICHTS zu sehen, Patient hatte nur geäußert, dass es "manchmal etwas zieht" an dem Zahn) noch eine Einwilligung des Patienten vorliegt (Arzt fragt weder vorher noch informiert er den Patienten nach der Behandlung) - was kann der Patient da tun? Schadenersatz ergibt sich meines Wissens zumindest aus § 823 I, II BGB wegen Verletzung der körperlichen Integrität, es liegt meiner Ansicht nach auch eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB vor mittels gefährlichen Werkzeugs Zahnbohrer.

Soll der Patient Anzeige erstatten und Schadenersatz einklagen?

Welchen Inhalt hätte ein solcher Schadenersatzanspruch?

Müsste der Zahnarzt eine Vollkeramikkrone in Geld ersetzen? (§ 249 I, II BGB) Das wäre meiner Ansicht nach das, was einer "Naturalrestitution" am nähesten käme. Das natürliche Dentin kann man ja leider nicht wiederherstellen, wenn es einmal weggebohrt wurde.

Wäre der ZA in Verzug, wenn der Patient ihm unter Darlegung obiger Ausführungen zur Zahlung von einem Geldbetrag für eine Keramikkrone mit Fristsetzung auffordert und der ZA der eindeutigen Zahlungsaufforderung nicht nachkäme?

Vielen Dank für fundierte Ansichten.

MfG
fernetpunker

p.s. Der ZA sollte lediglich eine insuffiziente Kompositfüllung erneuern, stattdessen s. o. Der Patient hat nach der Behandlung tagelang Schmerzen beim Kauen gehabt, die nur durch eine Schienentherapie behoben werden konnten. Schmerzensgeld?

Geändert von fernetpunker (21.04.2010 um 19:16 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 10:03
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AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion

Zitat:
Zitat von fernetpunker
Wenn ein Zahnarzt einem Patienten einen Zahn aus der Okklusion nimmt, obwohl hierzu weder eine medizinische Indikation (auf frischem Röntgenbild NICHTS zu sehen, Patient hatte nur geäußert, dass es "manchmal etwas zieht" an dem Zahn) noch eine Einwilligung des Patienten vorliegt (Arzt fragt weder vorher noch informiert er den Patienten nach der Behandlung) - was kann der Patient da tun?
Keine Indikation, keine vorherige Absprache, der Patient setzt sich in den Behandlungsstuhl und der ZA behandelt, es gab keine Vorbehandlungen, nichts?

Das glaube ich nicht. Sorry. Welcher Patient setzt sich blind auf einen ZA-Stuhl?

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 11:02
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AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion

Zitat:
Zitat von Pro
Das glaube ich nicht.
Braucht man auch nicht zu glauben, ist ja schließlich alles rein fiktiv hier.

Geändert von fernetpunker (22.04.2010 um 20:36 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 22:00
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AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion

Gibt es keine Antwort auf meine fettgedruckte Frage? :-(
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  #5 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 08:28
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AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion

Zitat:
Zitat von fernetpunker
Gibt es keine Antwort auf meine fettgedruckte Frage? :-(
Vorschlag; Stelle die Frage in einem Zahnmedizinforum ein. Wenn die Antworten auf eine Fehlbehandlung hindeuten, dann kann auch ich meinen Senf dazugeben. Ich bin kein Zahnarzt.

Gruß

Pro
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  #6 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 08:57
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AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion

Hier gibts einen User namens Wirbelsturm, der sich auch noch mit zahnmedizinischen Fragen auskennt. Vielleicht kann fernetpunker den mal PNen, oder er meldet sich hier im Forum.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 09:43
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AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion

Es liegt definitiv eine Fehlbehandlung vor. Es wurde ohne Einwilligung oder Indikation in die körperliche Unversehrtheit eingegriffen. Es war ja vorher eine Röntgenaufnahme ohne Befund gemacht worden. Das wurde auch von einem anderen ZA bestätigt, dass an dem Zahn kein Befund ist. Niemand muss sich ohne Grund den halben gesunden Zahn wegfräsen lassen und dann auf eine Schiene angewiesen sein. Die zivilrechtliche Frage ist, welchen INHALT ein Schadenersatzanspruch in diesem Fall des zu Unrecht weggebohrten Dentins hätte. Was wäre hier unter "Naturalrestitution" im Sinne von § 249 BGB zu verstehen? Müsste das vor Gericht geklärt werden, z. B. anhand von Sachverständigengutachten? Muss man die vor Klageerhebung einreichen oder werden Sachverständige vom Gericht angeheuert? Aber Danke schonmal für die bisherigen Bemühungen!
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  #8 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 09:53
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AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion

Zitat:
Zitat von fernetpunker
Es liegt definitiv eine Fehlbehandlung vor.
Wenn dem so ist, was allerdings die subjektive Einschätzung des Patienten ist, dann ist der 1. Weg die KK bzw die Schlichtungsstelle der KZV des jeweiligen Bundeslandes. Wenn der Sachverhalt geklärt ist und tatsächlich eine Fehlbehandlung vorliegt, dann kann man über Schadensersatz nachdenken.

Ich habe über diese Problematik öfters etwas geschrieben. Natürlich ist immer der Einzelfall zu betrachten, was jedoch an der Vorgehensweise nichts ändert.

Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 10:02
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AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion

Ich frage mal meine Lebensabschittspartnerin :-) , die ist Zahnärztin.
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  #10 (permalink)  
Alt 24.04.2010, 08:42
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AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion

Die fiktive KK verweist auf den Zivilgerichtsweg! Wo sich wieder meine Eingangsfrage stellte.
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