Dies ist eine Diskussion zu Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion innerhalb des Forums Arztrecht
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| Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion Soll der Patient Anzeige erstatten und Schadenersatz einklagen? Welchen Inhalt hätte ein solcher Schadenersatzanspruch? Müsste der Zahnarzt eine Vollkeramikkrone in Geld ersetzen? (§ 249 I, II BGB) Das wäre meiner Ansicht nach das, was einer "Naturalrestitution" am nähesten käme. Das natürliche Dentin kann man ja leider nicht wiederherstellen, wenn es einmal weggebohrt wurde. Wäre der ZA in Verzug, wenn der Patient ihm unter Darlegung obiger Ausführungen zur Zahlung von einem Geldbetrag für eine Keramikkrone mit Fristsetzung auffordert und der ZA der eindeutigen Zahlungsaufforderung nicht nachkäme? Vielen Dank für fundierte Ansichten. MfG fernetpunker p.s. Der ZA sollte lediglich eine insuffiziente Kompositfüllung erneuern, stattdessen s. o. Der Patient hat nach der Behandlung tagelang Schmerzen beim Kauen gehabt, die nur durch eine Schienentherapie behoben werden konnten. Schmerzensgeld? Geändert von fernetpunker (21.04.2010 um 19:16 Uhr). |
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| AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion Zitat:
Das glaube ich nicht. Sorry. Welcher Patient setzt sich blind auf einen ZA-Stuhl? Gruß Pro |
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| AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion Zitat:
Geändert von fernetpunker (22.04.2010 um 20:36 Uhr). |
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| AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion Gibt es keine Antwort auf meine fettgedruckte Frage? :-(
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion Hier gibts einen User namens Wirbelsturm, der sich auch noch mit zahnmedizinischen Fragen auskennt. Vielleicht kann fernetpunker den mal PNen, oder er meldet sich hier im Forum.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion Es liegt definitiv eine Fehlbehandlung vor. Es wurde ohne Einwilligung oder Indikation in die körperliche Unversehrtheit eingegriffen. Es war ja vorher eine Röntgenaufnahme ohne Befund gemacht worden. Das wurde auch von einem anderen ZA bestätigt, dass an dem Zahn kein Befund ist. Niemand muss sich ohne Grund den halben gesunden Zahn wegfräsen lassen und dann auf eine Schiene angewiesen sein. Die zivilrechtliche Frage ist, welchen INHALT ein Schadenersatzanspruch in diesem Fall des zu Unrecht weggebohrten Dentins hätte. Was wäre hier unter "Naturalrestitution" im Sinne von § 249 BGB zu verstehen? Müsste das vor Gericht geklärt werden, z. B. anhand von Sachverständigengutachten? Muss man die vor Klageerhebung einreichen oder werden Sachverständige vom Gericht angeheuert? Aber Danke schonmal für die bisherigen Bemühungen!
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion Zitat:
Ich habe über diese Problematik öfters etwas geschrieben. Natürlich ist immer der Einzelfall zu betrachten, was jedoch an der Vorgehensweise nichts ändert. Gruß Pro |
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| AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion Ich frage mal meine Lebensabschittspartnerin :-) , die ist Zahnärztin. |
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| AW: Zahnarzt nimmt grundlos Zahn aus der Okklusion Die fiktive KK verweist auf den Zivilgerichtsweg! Wo sich wieder meine Eingangsfrage stellte.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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