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Zahnarzt - Minderjähriger Vertrag Kunststofffüllung

Dies ist eine Diskussion zu Zahnarzt - Minderjähriger Vertrag Kunststofffüllung innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 11:10
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Zahnarzt - Minderjähriger Vertrag Kunststofffüllung

Wenn eine 16-jährige Kassenpatientin eine Füllung (Backenzahn) bekommen muss, kein Amalgm möchte und beim Zahnarzt eine Unterschrift leistet, dass eine Kunsstofffüllung eingebracht werden soll, welche von der Kassenleistung nicht gedeckt ist - muss die Mutter dann die Privatrechnung des Arztes zahlen, wenn die Zustimmung der Mutter nicht eingeholt wurde und die Mutter auch keine Unterschrift geleistet hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 11:42
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AW: Zahnarzt - Minderjähriger Vertrag Kunststofffüllung

Wie hoch ist denn die Rechnung?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 11:45
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AW: Zahnarzt - Minderjähriger Vertrag Kunststofffüllung

Rechnung nur über Material: ca. 32,- EUR
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  #4 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 12:03
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AW: Zahnarzt - Minderjähriger Vertrag Kunststofffüllung

Honorarkosten gab es keine? Hm.....

die 32 Euro dürften locker von der 16-Jährigen aufzubringen sein, so dass ich denke, dass die Mutter nicht zahlen muss - aber die 16-Jährige.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 16:29
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AW: Zahnarzt - Minderjähriger Vertrag Kunststofffüllung

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
die 32 Euro dürften locker von der 16-Jährigen aufzubringen sein, so dass ich denke, dass die Mutter nicht zahlen muss - aber die 16-Jährige.
So einfach ist es auch nicht.

Zivilrecht.

Zitat;
Bei einem beschränkt Geschäftsfähigen (Minderjährige zwischen
7 und 18 Jahren) kommt der Vertrag zwischen ihm und dem Arzt
zustande, wenn der gesetzliche Vertreter nachträglich zustimmt,
oder der Minderjährige das Honorar mit Mitteln finanziert, die ihm hierfür zur Verfügung gestellt wurden.


Gruß

Pro
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  #6 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 17:15
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AW: Zahnarzt - Minderjähriger Vertrag Kunststofffüllung

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
So einfach ist es auch nicht.
Doch, §110 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html

Es geht auch um Mittel, die dem Heranwachsenden zur freien Verfügung stehen.
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  #7 (permalink)  
Alt 02.06.2010, 09:22
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AW: Zahnarzt - Minderjähriger Vertrag Kunststofffüllung

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Doch, §110 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html

Es geht auch um Mittel, die dem Heranwachsenden zur freien Verfügung stehen.
Doch aber nur wenn die Mittel genau für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Und genau das kann ich in diesem Fall nicht erkennen. Wenn die Mutter im Nachgang ihre Zustimmung nicht erteilt, und so steht es im 110er, dann sehe ich hier für den ZA keine Möglichkeit der Eintreibung.

Gruß

Pro
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  #8 (permalink)  
Alt 02.06.2010, 09:44
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AW: Zahnarzt - Minderjähriger Vertrag Kunststofffüllung

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Doch aber nur wenn die Mittel genau für diesen Zweck zur Verfügung stehen.
Eben nicht. Lies den §110 BGB:
Zitat:
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Das ist genau das Taschengeld, das eben nicht zweckgebunden gegeben wird.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.06.2010, 09:49
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Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Das ist genau das Taschengeld, das eben nicht zweckgebunden gegeben wird.
Sofern das Madel Taschengeld erhält.

Gruß

Pro
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Alt 02.06.2010, 10:21
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Oder von der Omma ab und zu einen Schein kriegt...aber 32 Euro wird bei einer 16-Jährigen zu handeln sein.
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