Dies ist eine Diskussion zu Zahnarzt - ein Eintrag im Bonusheft fehlt innerhalb des Forums Arztrecht
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| Zahnarzt - ein Eintrag im Bonusheft fehlt folgender Fall: A (39 Jahre) geht regelmäßig (mind. 2x jährlich) zum Zahnarzt und hat eigentlich immer einen Eintrag in sein Bonusheft machen lassen (mehr als 10 Jahre). Dummerweise hat er das im Jahre 2010 wohl versäumt, obwohl er sich eigentlich sicher war. Auf jeden Fall war A auch in 2010 mehrfach beim Zahnarzt. Dies kann A anhand seines Terminkalenders problemlos rekonstruieren. Da nun auch Zahnersatz fällig wird, kommen relativ hohe Kosten auf A zu und er braucht daher diese Eintragung im Bonusheft. Ansonsten muss A erhebliche finanzielle Nachteile in Kauf nehmen. A hat häufig den Zahnarzt gewechselt, weil er längst nicht jedem Arzt vertraut. Zwar hat A jetzt einen ZA gefunden, der nicht nur einen sehr kompetenten Eindruck macht, sondern auch sehr sympathisch ist. Auch hat A nicht das Gefühl, dass er bei diesem Zahnarzt nur als Goldesel angesehen wird. Dummerweise ist der fehlende Stempel vom vorherigen Zahnarzt, wo er nun nicht mehr in Behandlung ist. Nun die Frage: Ist der Zahnarzt, bei dem A 2010 in Behandlung war, verpflichtet den Stempel nachträglich einzutragen? Oder darf er es wenigstens? Oder ist es so, dass der ZA dies gar nicht nachträglich machen darf? Ein Zahnarzt hat A nämlich mal genau das gesagt: dass er keinen Stempel nachträglich ins Bonushefte eintragen dürfe.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Zahnarzt - ein Eintrag im Bonusheft fehlt Zitat:
Zitat:
Wenn man jetzt Korinthenkacker ist, muss man nachsehen, ob das Abstempeln im Leistungsumfang der zahnärztlichen Untersuchung enthalten ist, dann muss der Arzt auch nachstempeln. Innerhalb der letzten 10 Jahre und während des Geltens der Gebührenordnung, natürlich.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zahnarzt - ein Eintrag im Bonusheft fehlt Naja, dort steht auch: Zitat:
Der betreffende ZA ist zurzeit noch in Urlaub.
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| AW: Zahnarzt - ein Eintrag im Bonusheft fehlt Klar sollte man daran denken. Weil man den Eintrag ja braucht, und weil der Zahnarzt nicht dran denken muss. Das heißt aber nicht, dass man ihn nicht nachträglich kriegen kann, man hat nur Mehraufwand.
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| Zum Eintrag in das Bonusheft sollte beachtet werden, das dieser nur dann erfolgen darf, wenn eine Befundaufnahme/Untersuchung nach BEMA 01/U erfolgt ist. Dieser Eintrag in das Bonusheft kann auch nachträglich erfolgen, wenn der Patient sein Bonusheft zum Termin vergessen hat, da die Leistung im Computer/Karteikarte dokumentiert ist. Geht der Patient nun nur mit Beschwerden zum Zahnarzt und es wird keine Befundaufnahme durchgeführt, gibt es dafür auch keinen Stempel in das Bonusheft.
__________________ Frauen sind Engel...bricht man uns die Flügel, steigen wir eben auf einen Besen und fliegen weiter...wir sind ja flexibel.... |
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| AW: Zahnarzt - ein Eintrag im Bonusheft fehlt Was genau versteht man darunter und wann wird diese gemacht? Was wenn die Befundeaufnahme im Jahr davor gemacht wurde aber die Behandlung bis ins nächste Jahr dauerte? Oder wenn der Patient zur Kontrolle kam, eine Bestandsaufnahme vermutlich gemacht wurde und ein H+K-Plan erstellt wurde, der Patient die Behandlung zu dem Zeitpunkt bei dem ZA nicht machen lassen wollte?
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| Patienfreundliche Erklärung für den Stempel im Bonusheft: Für die Krankenkasse reicht ein Stempel im Jahr im Bonusheft für die halbjährliche Kontrolluntersuchung. Dafür fällt auch keine Praxisgebühr an, da dies eine Vorsorgeuntersuchung ist. Fachliche Erklärung für den Stempel im Bonusheft: Wir die Leistung BEMA 01/U erbracht wird einmal jährlich das Bonusheft abgestempelt. Wird nur die Leistung BEMA Ä1/Beratung erbracht, darf kein Stempel gegeben werden. Viele Patienten verwechseln dies oft. Oft kommen Patienten mit Beschwerden zum Zahnarzt, lassen diese Behandeln und kommen in dem Jahr nicht wieder zum Zahnarzt, weil sie ja schon dort waren. So fehlt dann der Stempel, obwohl der Zahnarzt aufgesucht wurde. Der Stempel ist also an eine Abrechnungsposition gebunden. Dies dem Patienten zu erklären ist häufig recht schwer. Weitere Behandlungen und das Erstellen eines HKP sind dann davon unabhängig. Für die Krankenkasse ist wie schon gesagt nur der Stempel wichtig, nicht die Behandlungsdauer.
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| AW: Zahnarzt - ein Eintrag im Bonusheft fehlt Der ZA hat nun einen Stempel eingetragen, allerdings beide Ankreuzmöglichkeiten durchgestrichen und "Ä1" groß vermerkt. Was die Krankenkasse dazu sagt ist noch offen.
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| Die BEMA Ä1/Beratung ist "nur" eine Beratung oder die erste Leistung im Quartal neben einer weiteren Leistung. Kleines Beispiel: Patient kommt mit einer dicken Backe zum Zahnarzt und der Abszess wird eröffnet. So würde in der Karteikarte stehen: Ä1, 48 L1, Inz1 (Dies sind nur die Abrechnungspositionen) Bei einer Beratung darf eigentlich kein Stempel in das Bonusheft gegeben werden. Die Krankenkasse wird den Stempel nicht anerkennen.
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| AW: Zahnarzt - ein Eintrag im Bonusheft fehlt Zitat:
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