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Wie lange darf die Kassenzulassung dauern ?

Dies ist eine Diskussion zu Wie lange darf die Kassenzulassung dauern ? innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 18:57
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Exclamation Wie lange darf die Kassenzulassung dauern ?

Ein Physiotherapeut macht eine Praxis auf.

Also ein Physiotherapeut und ein Masseur wollen eine Praxis aufmachen, und haben alle
Auflagen und Schriftstücke zusammen.
Jetzt wurde eine Ausfertigung zur IKK Geschickt und eine zur VDEK.
Die Arbeiten schön der Reihe nach ab, aber die Therapeuten haben nun die Kosten an der Backe und können keine Rezepte abrechnen, auch nicht schon mal beginnen, was natürlich extrem problematisch ist.
Es ist also eine komplett eingerichtete Praxis mit allen Urkunden und Unterlagen da, und die Therapeuten können sie nicht nutzen.

Da die IKK und VDEK ja nur Sammelstellen bzw. Vertretung für die einzelnen Kassen sind, fragt man sich, ob man diese 2 Einrichtungen rechtlich belangen kann. ??
Da die Auflage ja ist eine betriebsfertige Praxis zu haben befor die Kassenzulassung erteilt wird.
Wie lange dürfen die sich Zeit lassen ?? Ab wann könnte man Schadensersatz fordern und gibt es da § oder eindeutige Urteile ??
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  #2 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 19:30
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AW: Wie lange darf die Kassenzulassung dauern ?

Zitat:
Zitat von kneter
Wie lange dürfen die sich Zeit lassen ??
Wie lange haben die sich denn bisher Zeit gelassen? Und was haben telefonische Anfragen mit der Nachfrage erbracht, wann das nächste Mal der Ausschuss tagt, der darüber zu befinden hat?

Abgesehen davon gehört die Frage eher ins Sozialrecht, weil es sich um §124 SGB V dreht.
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 19:56
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Arrow AW: Wie lange darf die Kassenzulassung dauern ?

Danke für die schnelle Antwort,
also die Unterlagen sind seit einer Woche weg, es wurde vor Anmietung der Räumlichkeiten eine zustimmung per Mail eingeholt. Seit einer Woche gab es tägliche Nachfrage der Therapeuten, Antwort " Wir sind jetzt erst einmal Posteingangsdatum 8.2. "
Das darf doch nicht wahr sein, wie können die Auflagen bestimmen und dann so lange mit der Verteilung herum hampeln. Ident.Nr. ist auc schon da.BGW Nummer ebenfalls nur deren nummer, damit die Therapeuten Geld von den Kassen bekommen können fehlt.

Ein Urteil oder § für schadensersatz und druck zumachen were cool.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 21:08
V.I.P.
 
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AW: Wie lange darf die Kassenzulassung dauern ?

Zitat:
Zitat von kneter
also die Unterlagen sind seit einer Woche weg,
Ich sehe, Du musst noch viel lernen!
Zitat:
Zitat von kneter
es wurde vor Anmietung der Räumlichkeiten eine zustimmung per Mail eingeholt.
Hm. Wer gab denn die Zustimmung? Und was stand genau drin? Dass eine Zulassung genehmigt wird, oder dass sie genehmigt wird, wenn die Bedingungen erfüllt sind?
Zitat:
Zitat von kneter
Das darf doch nicht wahr sein, wie können die Auflagen bestimmen und dann so lange mit der Verteilung herum hampeln.
Du musst noch viiiel lernen...
Zitat:
Zitat von kneter
Ein Urteil oder § für schadensersatz und druck zumachen were cool.
Na, vielleicht kennt sich hier jemand aus, aber das Sozialrecht in Bezug auf Kassen ist eine Sache für absolute Spezialisten. Nur, wenn die Verzögerung vermeidbar war und der Kasse eine Schuld zugewiesen kann, kann es Schadenersatz geben, dann auf dem üblichen Zivilweg. Nach einer Woche ist aber kaum etwas zu erwarten.

Wurde denn mal gefragt, welcher Zeitraum bis zur Zulassung üblich ist? Hat man sich vor dem geschäftlichen Unterfangen darüber informiert? In vielen Bereichen sind sechs Wochen schon schnell...
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Alt 28.02.2010, 08:35
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AW: Wie lange darf die Kassenzulassung dauern ?

Rein gefühlsmäßig würde ich ein bis zwei Monate als angemessen ansehen. Die eingereichten Unterlagen müssen geprüft werden, eventuell weitere Auskünfte (Schuldnerverzeichnis o.ä.) eingeholt werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 10:59
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AW: Wie lange darf die Kassenzulassung dauern ?

Zitat:
Zitat von kneter
Da die Auflage ja ist eine betriebsfertige Praxis zu haben befor die Kassenzulassung erteilt wird.
Eine Praxis kann natürlich erst dann abgenommen werden, wenn sie fertig ist. Aber die erforderlichen Unterlagen hätten bereits vorab eingereicht werden können, da nach Angaben des IFK eine Vorprüfung erforderlich ist. Ist das denn geschehen?

http://www.ifk.de/informationen/leis...20E/Pers-V.pdf
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  #7 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 11:33
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AW: Wie lange darf die Kassenzulassung dauern ?

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Ist das denn geschehen?
Man könnte das hier
Zitat:
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als Voranfrage sehen, wenn man wüsste, wie der Schrift- bzw. Mailverkehr genau lautete.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 12:14
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AW: Wie lange darf die Kassenzulassung dauern ?

Humungus, Du hast den ersten Teil "also die Unterlagen sind seit einer Woche weg" ausgelassen.

Und per Mail können keine Nachweise bzgl. der Zulassungsvorraussetzungen erbracht werden. Die Anfrage per Mail wird vermutlich nur zum Inhalt gehabt haben, ob die baulichen Grundvorraussetzungen für die Einrichtung einer Praxis gegeben sind.

Diese Zwei haben es m.E. schlicht weg und einfach versäumt, ihre Unterlagen frühzeitig zur Vorabprüfung einzureichen und erwarten jetzt eine Entscheidung binner weniger Tage.

Aber da Massagen zu Lasten der KK kaum noch verordnet werden, wird zumindest der Masseur zum Überleben beitragen können.
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  #9 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 12:30
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AW: Wie lange darf die Kassenzulassung dauern ?

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Aber da Massagen zu Lasten der KK kaum noch verordnet werden, wird zumindest der Masseur zum Überleben beitragen können.
Hm.


Ach so, Du meinst, medizinische Massagen...

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  #10 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 14:30
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AW: Wie lange darf die Kassenzulassung dauern ?

Hallo,
die beiden haben alles so, wie es vorgeschrieben ist und auch alle unterlagen weggeschickt und haten die Mailzusage, das wenn die Räumlichkeiten wie auf dem gemailten Grudriss sind in Ordnung sind.
Alle Sachen - Materialien- und auch benötigte unterlagen ( Finanzamt,Urkunden,BG,Identifikationsnummer,Führu ngszeugnis,Mietvertrag, Partnerschaftsvereinbarung...) alles komplett abgeschickt worden.
gruß
Danke für die Antworten.
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