Dies ist eine Diskussion zu wer ist wie haftpflichtig ? innerhalb des Forums Arztrecht
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| wer ist wie haftpflichtig ? eine völlig fiktive sache: patient humpelbein kommt in der praxis des dr. knochenbrecher zu schaden. dort werkelt auch an 2 tagen der woche dr. hilfsbrecher in den praxisräumen beide haben abwechselnd am patienten humpelbein rum"gedoctert" nun geht es um schadenersatzansprüche. die praxis gehört dr. knochenbrecher. er steht im telefonbuch, am praxisschild und auf dem briefpapier (was auch dr hilfsbrecher verwendet hat) dr. knochenbrecher behauptet nun, dr. hilfsbrecher war "freier mitarbeiter" und dr. hilfsbrecher sagt, er war bei dr. knochenbrecher "angestellt" wie würde in beiden fällen die haftpflichtlage aussehen ? ... und wie kann man das wirkliche verhältnis der beiden doctoren zueinander herausfinden (deren wege haben sich inzwischen getrennt)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: wer ist wie haftpflichtig ? Ahnung vom Versicherungsrecht habe cih nicht, aber ich denke, die Lage läßt sich nur gerichtlich u.a. durch Zeugenbefragung kären. Denn es kommt insoweit nicht auf die rechtlichen Verhältnisse an bzw. auf die "Fassade" ("die praxis gehört dr. knochenbrecher. er steht im telefonbuch, am praxisschild und auf dem briefpapier (was auch dr hilfsbrecher verwendet hat"), sondern auf die tatsächlichen. Das wird evtl. auch gutachterlich geklärt werden. Da kennen sich andere User aber besser aus.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: wer ist wie haftpflichtig ? Zitat:
aber zum Thema:liegt kein besonderer Gesellschaftervertrag zwischen den beiden Ärzten vor, bilden die beiden eine GbR, die auch gesamtschuldnerisch haftet. Man picke sich sodann einen beliebigen von den beiden heraus. Der wird verklagt (und manchmal auch verknackt). Und dem ist es freigestellt, seinen Kollegen zur Mitverantwortung zu ziehen. Diese Regelung verhindert, dass sich jeder hinter dem anderen verstecken kann. Zitat:
Zitat:
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| AW: wer ist wie haftpflichtig ? Ach Leute. Die Knochenbrecher- und Hilfsbrechergeschichte von hera hatten wir hier doch nun schon x-mal! Irgendwann muss doch Schluss sein. |
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| AW: wer ist wie haftpflichtig ? Schon gut, aber das ist tatsächlich ein neuer Aspekt: was passiert, wenn ein Patient einen Arzt einer Gemeinschaftspraxis verklagen will und der sich hinter der Gemeinschaft verstecken will? |
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| AW: wer ist wie haftpflichtig ? Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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