Dies ist eine Diskussion zu Welcher Arzt für Weiterbehandlung nach Unfall? innerhalb des Forums Arztrecht
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| ich möchte folgenden fiktive Fall unseres Kurzes anbringen, da die Lager doch gespalten sind und hier vielleicht Impulse dazu gegeben werden könnten : Mutter M ist auf dem Heimweg von der Kindertagesstätte zu Fuß verunfallt. Der Hausarzt H verweist an einen Durchgangsarzt bzw. Unfallarzt U, da dieser Unfall ein Wegeunfall darstellen würde. Mutter M ist aber noch in Elternzeit. Da gibt es doch keine Wegeunfälle, oder irren wir uns da? U diagnostiziert einen Muskelfaserriss und versorgt M mit Spezialverband und Krücken. Die Weiterbehandlung solle H übernehmen. H aber weigert sich, da U die Weiterversorgung von M mit seiner medizinischen Ausstattung "besser" übernehmen kann (spezielle Verbände etc.) Für M stellt sich jetzt die Frage, wer denn nun wirklich zuständig ist: U oder H? Und warum? Vielleicht müssen wir diese Frage aber in einem ganz anderen Forum stellen oder vielleicht gibt es auch keine Antwort drauf bzw. beide Antworten können "richtig" sein. Vielen Dank dennoch schon jetzt für Ihre Anregungen. Andrea |
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| AW: Welcher Arzt für Weiterbehandlung nach Unfall? Zitat:
Wenn H bereits weiß, dass er die Behandlung nicht fachgerecht vornehmen kann, wird er sicher eine Überweisung an O ausstellen. |
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| AW: Welcher Arzt für Weiterbehandlung nach Unfall? Ob hier ein Wegeunfall vorliegt, weiß ich nicht. Vielleicht äußert sich einer der Versicherungsspezis dazu. Medizinisch-fachlich muss man interessanterweise zwischen einem Kassenpatient und einem Privatpatient unterscheiden. 1. Privatpatient (einfacher): da kann der H ohne weiteres ablehnen, denn er muss nur im Notfall einen Privatpatienten behandeln. 2. Kassenpatient: da kann der H ablehnen, weil er sich fachlich nicht für fähig hält, eine Entscheidung, die zu begrüßen ist, wenn man an das Wohl des Patienten denkt. Prinzipiell ist zwar eine Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder bei der Krankenkasse sowie der Ärztekammer möglich, die wird aber grundsätzlich ins Leere laufen, wenn der Arzt auch nur vage fachliche Argumente hat ("ich kann solche Verbände nicht wickeln" reicht locker aus). Auf jeden Fall ist der erstbehandelnde Arzt verpflichtet, die Weiterbehandlung durch sich oder einen Kollegen zu gewährleisten. Haftungsrechtlich sind in beiden Fällen Fachärzte für Allgemeinmedizin, Orthopädie und Chirurgie ohne weiteres zu einer Behandlung berechtigt, bei Ärzten anderer Fachrichtungen wird die Leistung bei einem Kassenpatienten nicht abgerechnet werden können. Sie können aber trotzdem behandeln (wie auch ein Nicht-Facharzt), kriegen aber im Fall eines behaupteten Behandlungsfehlers massive Probleme (unter anderem Beweislastumkehr).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Welcher Arzt für Weiterbehandlung nach Unfall? Zitat:
Einen Wegeunfall würde ich hier verneinen. Kinder in Kindergärten etc. können zwar in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein, aber hier hat ja die Mutter die Verletzung erlitten. Diese war m. E. aber nicht auf einem versicherten Weg (jedenfalls gibt der Sachverhalt dazu nichts her), da sie zurzeit wohl keiner versicherten Tätigkeit nachgeht. Insofern ist das ein Problem der Krankenversicherung und nicht der Unfallversicherung. Evtl. haben H oder U eine Meldung an die Unfallkasse erstellt, dann wird das Vorliegen eines Wegeunfalls ggf. nochmals geprüft. Viele Grüße, Cephalotus |
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| AW: Welcher Arzt für Weiterbehandlung nach Unfall? Cephalotus schrieb: "Einen Wegeunfall würde ich hier verneinen. Kinder in Kindergärten etc. können zwar in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein, aber hier hat ja die Mutter die Verletzung erlitten. Diese war m. E. aber nicht auf einem versicherten Weg (jedenfalls gibt der Sachverhalt dazu nichts her)," Stimmt. |
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| AW: Welcher Arzt für Weiterbehandlung nach Unfall? Humungus schrieb: "Ob hier ein Wegeunfall vorliegt, weiß ich nicht. Vielleicht äußert sich einer der Versicherungsspezis dazu." Ein Wegeunfall schon ;-), aber kein versicherter Weg. |
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| AW: Welcher Arzt für Weiterbehandlung nach Unfall? Zitat:
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| AW: Welcher Arzt für Weiterbehandlung nach Unfall? Zitat:
[Millimeterfickmodus]Hier liegt folglich kein Wegeunfall vor, sondern ein Unfall auf einem Weg.[/Millimeterfickmodus]
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Welcher Arzt für Weiterbehandlung nach Unfall? [Nanometerfickmodus] Das LSG geht von einem Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung aus. In anderen Zusammenhängen, kann man Wegeunfall auch anders definieren [/Nanometerfickmodus] |
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| AW: Welcher Arzt für Weiterbehandlung nach Unfall? Humungus schrieb: "Hier liegt folglich kein Wegeunfall vor, sondern ein Unfall auf einem Weg." Ok. Das meinte ich. Das aber wusstest Du in Deinem Beitrag Nr. 3 noch nicht so genau wie jetzt. ;-) |
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