Dies ist eine Diskussion zu Weitergaber vertraulicher Daten an das Sozialamt innerhalb des Forums Arztrecht
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| Weitergaber vertraulicher Daten an das Sozialamt Mal angenommen eine junge Frau geht wegen einer psychischen Erkrankung mehrmals in stationäre Behandlung, doch die Symptome verschwinden nicht. Sie ist nicht arbeitsfähig und beantragt Rente, bzw. Grundsicherung beim Sozialamt. Beim Sozialamt werden ihr sehr persönliche Fragen zu ihrer Erkrankung gestellt, über deren Details sie ausschließlich mit ihren Ärzte gesprochen hat. Es wird klar, dass dem Amt die vollständige Akte aus der Psychiatrie (inkl. Gesprächsprotokollen aus Psychologengesprächen) vorliegen muss. Vor dem Hintergrund, dass die junge Frau keine Schweigepflichts-Verzichtserklärung unterschrieben hätte, wäre dies überhaupt rechtens? Was könnte sie dagegen tun? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten! |
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| AW: Weitergaber vertraulicher Daten an das Sozialamt Zitat:
Zitat:
Achtung: wenn man einen Rentenantrag stellt und dabei Erkrankungen angibt (wovon ich hier im Fall sicher ausgehe), füllt man normalerweise auch einen Wisch aus, der das Sozialamt/die Rentenkasse bevollmächtigt, Berichte der behandelnden Ärzte anzufordern. Das ist der übliche Weg. Wie sonst sollte man Erwerbsunfähigkeitsrente begründen können? Nur durch schöne blaue Augen? Und bei der Aufnahme in Krankenhäuser/Rehas unterschreibt man manchmal routinemäßig eine Entbindungserklärung, wenn der Aufenthalt über die Rentenkasse/das Sozialamt läuft. Also, bevor man die schweren Geschütze auffährt, erst einmal das Sozialamt fragen, wie es an die Daten gekommen ist. Und überlegen, was man so alles ausgefüllt hat.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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