Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Weitergaber vertraulicher Daten an das Sozialamt

Dies ist eine Diskussion zu Weitergaber vertraulicher Daten an das Sozialamt innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 14:04
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, Habar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Habar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Habar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Habar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Habar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Habar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Habar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Habar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Habar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Habar hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Weitergaber vertraulicher Daten an das Sozialamt

Hallo zusammen! Bisher habe Ich als Laie dieses Forum nur ab und an lesend mitverfolgt, doch heute habe Ich auch mal einen Fall. Ich hoffe, Ich habe nichts ähnliches in der Suche übersehen.

Mal angenommen eine junge Frau geht wegen einer psychischen Erkrankung mehrmals in stationäre Behandlung, doch die Symptome verschwinden nicht. Sie ist nicht arbeitsfähig und beantragt Rente, bzw. Grundsicherung beim Sozialamt.

Beim Sozialamt werden ihr sehr persönliche Fragen zu ihrer Erkrankung gestellt, über deren Details sie ausschließlich mit ihren Ärzte gesprochen hat. Es wird klar, dass dem Amt die vollständige Akte aus der Psychiatrie (inkl. Gesprächsprotokollen aus Psychologengesprächen) vorliegen muss.

Vor dem Hintergrund, dass die junge Frau keine Schweigepflichts-Verzichtserklärung unterschrieben hätte, wäre dies überhaupt rechtens? Was könnte sie dagegen tun?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 23:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Weitergaber vertraulicher Daten an das Sozialamt

Zitat:
Zitat von Habar
Vor dem Hintergrund, dass die junge Frau keine Schweigepflichts-Verzichtserklärung unterschrieben hätte, wäre dies überhaupt rechtens?
Nein.
Zitat:
Zitat von Habar
Was könnte sie dagegen tun?
Anzeige gegen die behandelnden Ärzte erstatten.

Achtung: wenn man einen Rentenantrag stellt und dabei Erkrankungen angibt (wovon ich hier im Fall sicher ausgehe), füllt man normalerweise auch einen Wisch aus, der das Sozialamt/die Rentenkasse bevollmächtigt, Berichte der behandelnden Ärzte anzufordern. Das ist der übliche Weg.

Wie sonst sollte man Erwerbsunfähigkeitsrente begründen können? Nur durch schöne blaue Augen?

Und bei der Aufnahme in Krankenhäuser/Rehas unterschreibt man manchmal routinemäßig eine Entbindungserklärung, wenn der Aufenthalt über die Rentenkasse/das Sozialamt läuft.

Also, bevor man die schweren Geschütze auffährt, erst einmal das Sozialamt fragen, wie es an die Daten gekommen ist. Und überlegen, was man so alles ausgefüllt hat.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Missbrauch vertraulicher Daten?! Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 21.05.2010 16:16
Sozialamt und Wohnrecht Sozialrecht 08.07.2009 22:14
Jetzt online: Aktuelle statistische Daten zur allgemeinen Weiterbildung. Der Verbund Weiterbildungsstatistik gibt Daten für 2006 heraus. Nachrichten: Wissenschaft 20.08.2008 10:00
Erbe - Sozialamt ! Erbrecht 16.02.2004 07:43
Ärger mit Sozialamt Sozialrecht 28.10.2003 18:24





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN