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Weiterbildung

Dies ist eine Diskussion zu Weiterbildung innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.08.2009, 20:45
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Question Weiterbildung

Guten Abend!

Ich habe zwei Fragen zum Thema Ärztliche Weiterbildung, und werde mich freuen, über Hilfe! Vielen Dank!:

1) Wie Unterschiedlich sind eigentlich die WBO für die unterschiedliche Ärztekammern?

2) Ich habe hier als Beispiel §19 aus der hamburger WBO. Angenommen ein nicht-deutsche Arzt (in Deutschland studiert und ausgebildet) aus der EU möchte eine Weile im Ausland sein. Habe ich es richtig verstanden, dass hier 12 Monaten in D abgeleistet werden soll? Ich kann nichts finden, ob es vor oder nach dem Auslandszeit am besten passieren soll? Ist es in Bayern anders?

http://www.aerztekammer-hamburg.de/w...01_09_2008.pdf

§ 19
Weiterbildung außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum
(1) Eine Weiterbildung in Staaten außerhalb der Europäischen Union und außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum kann ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn sie den Grundsätzen dieser Weiterbildungsordnung
entspricht und eine Weiterbildung von mindestens 12 Monaten in einer angestrebten Bezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet
worden ist. Gleiches gilt für die Weiterbildung in einem der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum, wenn sie von einem Arzt abgeleistet wurde, der nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen
Union oder eines anderen Vertragsstaates ist. Auf das Verfahren der Anerkennung finden die § 11 bis 16 entsprechende Anwendung.
(2) Im Übrigen sind die durch die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland vertraglich eingeräumten Rechtsansprüche,
insbesondere in dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, zu berücksichtigen.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.08.2009, 21:22
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AW: Weiterbildung

Zitat:
Zitat von Sidhe
1) Wie Unterschiedlich sind eigentlich die WBO für die unterschiedliche Ärztekammern?
Ich kann mir kaum vorstellen, dass hier irgend jemand Lust dazu hat, die etwaigen Unterschiede von 17 WBOen aufzeigen zu wollen ...

Wie wäre es denn mit einem Selbststudium?

Hier sind sämtliche Ärztekammern aufgelistet und verlinkt: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.8.5585

Viel Spaß!
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Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 28.08.2009, 21:33
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AW: Weiterbildung

1. Ich muss mich Ed anschließen. Diese Frage beantwortest Du Dir selber oder fragst eine Ärztekammer. Oder Du wartest, bis TomRohwer sich einschaltet, der hat nämlich eine Standleitung zur Ärztekammer.

2. Die WBOs sind normalerweise recht ähnlich, es kann aber Unterschiede geben. Man muss die Details genau lesen.

3. Nach der zitierten WBO kann die nicht-EU-Auslandszeit als Weiterbildung anerkannt werden, wenn eindeutig ist, dass die Weiterbildung der in Deutschland entspricht. Dieser Nachweis wird allerdings nicht ganz einfach sein, wenn es sich um nicht-EU-Länder handelt. Wann man dasa Jahr in Deutschland macht ist wurscht.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.08.2009, 22:41
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AW: Weiterbildung

Nochmals vielen Dank! :-)
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Alt 29.08.2009, 19:21
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AW: Weiterbildung

Zitat:
Zitat von Humungus
1. Ich muss mich Ed anschließen. Diese Frage beantwortest Du Dir selber oder fragst eine Ärztekammer. Oder Du wartest, bis TomRohwer sich einschaltet, der hat nämlich eine Standleitung zur Ärztekammer.
Und das sogar ohne Telefon...

Ansonsten: einfach die zuständige Abteilung der betreffenden Ärztekammer fragen.

Die beraten gern und kostenlos ihre aktuellen und ihre zukünftigen Mitglieder.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 18:11
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AW: Weiterbildung

Hallo!
Es macht ganz schon viel Spaß, das alles durchzulesen! :-)
ich bin kein Freund des Telefons... vielleicht versuche ich nach dem Staatsexam bei den Ärztekammern vorbeizuschauen!
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  #7 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 18:26
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AW: Weiterbildung

Zitat:
Zitat von Sidhe
... vielleicht versuche ich nach dem Staatsexam bei den Ärztekammern vorbeizuschauen!
Nimm Proviant mit, und einige Kopfschmerztabletten.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass es einige Ärztekammern gibt, die so manche Neuerung erst mit Verspätung umsetzen. So war beispielsweise in RLP die Weiterbildungszeit lange ein Jahr kürzer als in anderen Kammerbezirken. Das führte zu regelrechtem Assistenzarzttourismus.

Aber es lohnt nur für wenige, sich jede WBO durchzulesen. Alleine schon, weil sie ja für jedes Fach anders ist.
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  #8 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 19:50
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AW: Weiterbildung

Zitat:
Zitat von Sidhe
Es macht ganz schon viel Spaß, das alles durchzulesen! :-)
Hmmm, Berufswunsch verfehlt?
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Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #9 (permalink)  
Alt 06.09.2009, 08:55
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Vielleicht möchte er ja die Krone der Ärztelaufbahn erringen: einen Posten in der Ärztekammer oder KV!
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  #10 (permalink)  
Alt 06.09.2009, 12:10
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Zitat:
Zitat von Humungus
Vielleicht möchte er ja die Krone der Ärztelaufbahn erringen: einen Posten in der Ärztekammer oder KV!
Ich dachte, die Krönung wäre ein Posten in Köln-Kalk ...
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Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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