Dies ist eine Diskussion zu Wehrdienstbeschädigung innerhalb des Forums Arztrecht
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| Wehrdienstbeschädigung Ich habe eine Frage zum o.g. Titel. Eins vorweg: Ein Grundwehrdienstleistender ist momentan noch bei der Bundeswehr, diesen Monat hat er aber Dienstzeitende. So, er war letzten Monat blutspenden, da wurde bei ihm Hepatitis C festgestellt. Aber bei der Musterung, anfang des Jahres, hatte der Musterungsarzt nichts zu ihm gesagt. D.h. also der Arzt hat es nicht gesehen/übersehen oder der Grundwehrdienstleistende hat es sich in der Dienstzeit eingefangen. Jetzt meine Frage, hat er anspruch auf WDB? P.S.: Er hatte niemals kontakt mit Drogen in dieser Art und ist Monogam, Lebenspartnerin hat sich testen lassen... Negativ. Danke! greetz |
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| AW: Wehrdienstbeschädigung Zitat:
Eine solche Laboruntersuchung gehört jedoch nicht zum Umfang einer Musterung, vor allem dann nicht, wenn die "normalen" Leberwerte unauffällig sind. Im Rahmen einer Blutspende werden diese Werte aber erhoben. Zitat:
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Wehrdienstbeschädigung Man sollte sich zuerst einmal Gedanken machen, wie er sich die HC zugezogen hat. Nächste Frage: wann wurde vor der Blutspende eine HC-Serologie durchgeführt? Ich würde tippen: kein einziges Mal? Tattoos machen lassen? Und die Frage: was hat er denn beim Bund gemacht?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Wehrdienstbeschädigung Nichts der gleichen, kein Tattoo, kein Piercing und keine Bluttransfusion. Ein Test wurde bei der Blutspende, in dieser Form, zum ersten mal gemacht. Obwohl bei der Musterung auch Blut abgenommen wurde, also evtl. auch die erhöhten Leberwerte, im falle einer Infektion VOR der Bundeswehr Zeit vorhanden waren? Einzige Symptone die er hat sind Tagesmüdigkeit und Konzentrationsschwäche. Die Symptome sind ihm nicht besonders aufgefallen, weil er die letzten fünf Monate nicht viel Tätigkeiten hatte im Büro und die Müdigkeit sich für ihn so erklärte. Die ersten drei Monate hat er die Allgemeine Grundausbildung Absolviert. |
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| AW: Wehrdienstbeschädigung Ich weiß nicht, welche Blutwerte bei der Musterung abgenommen werden. Sicher keine HC-Serologie. Und erhöhte Leberwerte (wenn sie überhaupt da waren) sind nur ein unspezifisches Zeichen und kein Hinweis auf HC. Der Patient müsste erst einmal glaubhaft machen, dass die Wehrdiensttätigkeit Ursache wäre. Beispielsweise könnte auch eine Infektion in der Freizeit geschehen sein, so dass sich ein zeitlicher, aber kein ursächlicher Zusammenhang ergibt. Wurde denn während der Grundausbildung eine Verletzung dokumentiert?
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| AW: Wehrdienstbeschädigung Der Infektionszeitraum könnte ev. eingegrenzt werden, wenn aktuell nur ein Virus- aber noch kein Antikörpernachweis dokumentiert wäre.
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| AW: Wehrdienstbeschädigung Zitat:
Ich meine - ein Wehrdienstleistender hat ja nun auch zahllose Möglichkeiten, sich während seiner Dienstzeit, aber außerhalb des Dienstes, eine Hepatitis-Infektion einzufangen. Zum Beispiel über Geschlechtsverkehr... Zitat:
Zitat:
Denn nur dann hat er Ansprüche wegen einr Wehrdienstbeschädigung. Ok - wenn er das nachweisen kann, dann hat er zweifellos einen Anspruch, und gute Karten, das durchzusetzen. Nur: wie will er das denn nachweisen? "Es kann nur Schuld der Bundeswehr gewesen sein" funktioniert nicht. Wäre auch fatal, wenn das als Beweisführung reichen würde - man stelle sich nur mal vor, das würde sich eines Tages auch mal gegen einen selber richten... Davon abgesehen, bei allem Respekt vor der Sanitätstruppe der Bundeswehr: gerade die Musterungsärzte bei den Kreiswehrersatzämtern haben die ärztliche Heilkunde auch nicht gerade erfunden. Deren fehlende Kompetenz oder Sorgfalt könnte im Zweifel die Lösung des Rätsels sein.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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