Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Was heisst das?

Dies ist eine Diskussion zu Was heisst das? innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 12:47
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 9
Keine Wertung, Mary77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mary77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mary77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mary77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mary77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mary77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mary77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mary77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mary77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mary77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Was heisst das?

Was bedeutet eigentlich die häufig gebrauchte Formulierung "Entlassung auf eigene Verantwortung aus dem Krankenhaus"?

Bedeutet das konkret, dass man den Arzt bzw. Krankenhaus für evtl. Folgeschäden nicht verklagen kann? Oder bedeutet das etwa, dass man Folgekosten für dieselbe Erkrankung, die evtl. entstehen, selbst tragen muss?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 12:53
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 1.964
99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)  
AW: Was heisst das?

Dies kann beides bedeuten.

Der/die PatientIn hat sich offenbar entschieden, dass er/sie das Krankenhaus entgegen ärztlichem Rat auf eigenen Wunsch verlassen will.

Das KH kann also für Folgen, die aus dem Verlassen des KH auf Wunsch resultieren, nicht haftbar gemacht werden.

Demnach zeigt der/die PatientIn nach Unterzeichnung für sein/ihr Handeln als alleinverantwortlich.

Von der Krankenkasse wird dies ebenfalls nicht sehr gerne gesehen.


Generell ist davon abzuraten...
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 13:16
Star Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 628
100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)  
AW: Was heisst das?

Ein formularmäßig wirksamer Haftungsverzicht liegt darin m. E. nicht. Wenn aber etwas passiert, dann kann sich ein etwaige Haftungsanspruch der Patientin wegen Mitverschuldens der Geschädigten bis auf Null reduzieren. Das Dokument hält in diesem Zusammenhang die Tatsache fest, dass die Entlassung auf eigene Faust erfolgte, d. h. der Patientin ist später der Einwand abgeschnitten, sie sei auf ärztlichen Rat enlassen worden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 13:27
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 1.964
99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)  
AW: Was heisst das?

@ Jesús Inquilino: Habe ich was Anderes oder etwas von "formularmässig wirksamen Haftungsverzicht" geschrieben?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 13:43
Star Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 628
100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)  
AW: Was heisst das?

@ Semmel: Mein Beitrag war kein Widerspruch zu Deinen zutreffenden Ausführungen, sondern eine ergänzende Antwort zur Frage # 1.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 13:48
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 1.964
99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1964 Beiträge, 300 Bewertungen)  
AW: Was heisst das?

Oops, - dann habe ich es falsch ausgelegt...
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 14:11
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.197
96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Was heisst das?

Zitat:
Zitat von Mary77
Was bedeutet eigentlich die häufig gebrauchte Formulierung "Entlassung auf eigene Verantwortung aus dem Krankenhaus"?
Ergänzend sei noch angemerkt, dass wenn ein Patient "sich selbst entlässt" und deshalb Folgeschäden eintreten oder er z.B. einen Unfall verursacht, dass dann die KK notwendige Leistungen gemäß § 52 Abs. 1 SGB V versagen kann.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 18:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Was heisst das?

Und was noch ergänzt werden sollte ist, dass ein sorgfältiger Arzt bei dem Gespräch auch festhält, welche Konsequenzen das Verlassen der Einrichtung für den Patienten haben kann. Je klarer er dies dem Patienten erläutert, umso schwerer wiegt der Schritt des Patienten.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
*Kreditbetrug §263 sonstige was heisst das ? Strafrecht / Strafprozeßrecht 28.02.2010 11:22
Elterngeld: Was heisst 30 W-Std im Monatsdurchschnitt? Bezahlter Urlaub = Elternzeit? Familienrecht 03.07.2009 08:09
Ueberweisen heisst bezahlen ?? Bankrecht 17.04.2009 08:44
Ueberweisen heisst bezahlen ?? Kaufrecht / Leasingrecht 17.04.2009 01:33
was heisst Nutzungsverhältnis? Mietrecht 13.08.2007 15:22





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN