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Wann Strafanzeige gegen Arzt?

Dies ist eine Diskussion zu Wann Strafanzeige gegen Arzt? innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.06.2012, 20:35
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Wann Strafanzeige gegen Arzt?

Eine Klage wegen eines Behandlungsfehlers ist kostspielig und riskant, wenn man (noch) immer keine Rechtsschutzversicherung hat. Nun habe ich gelesen, dass es zunehmend in Mode kommt, eine Strafanzeige gegen eine Arzt zu machen , denn dies ist gratis. Die private Forderungen muss man dann eben separat einklagen.
Wann ist so eine Strafanzeige überhaupt möglich? Wenn mir wer durch einen Behandlungsfehler länger dauernde Schmerzen und eine stark beeinträchtigte Lebensqualität verschafft, genügt das?
Hilda1
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  #2 (permalink)  
Alt 03.06.2012, 22:01
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AW: Wann Strafanzeige gegen Arzt?

Möglich ist so eine Anzeige prinzipiell immer. Ob diese jedoch Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt. Die Staatsanwaltschaft wird ermitteln, sofern ein Anfangsverdacht besteht.
Allerdings sollte man natürlich nicht willkürlich Hinz und Kunz anzeigen. Zeigt man jemanden an und macht das unter vorsätzlicher Äußerung von Lügen, kann das zu einer Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung führen.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.06.2012, 23:13
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AW: Wann Strafanzeige gegen Arzt?

Die Strafanzeige ändert rein gar nichts an dem zivilrechtlichen Weg und den Kosten für selbigen
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Zitat:
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  #4 (permalink)  
Alt 03.06.2012, 23:44
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AW: Wann Strafanzeige gegen Arzt?

Ganz so stimmt das nicht, weil im Rahmen des Strafprozesses die Strafbarkeit, mithin das schuldhafte Handeln, geprüft wird. Allerdings gelten für eine Verurteilung wegen einer Straftat strenge Regeln, die im Zivilprozess nicht unbedingt der Fall sind. Ein Arzt beispielsweise, der seine Unterlagen vor einem Verfahren vernichtet, wird im Zivilprozess eine Beweislastumkehr zu befürchten haben, im Strafverfahren nicht.

Zusätzlich muss selbst bei einer strafrechtlichen Verurteilung noch die Schadenhöhe festgelegt werden. Und auch das ist zeitraubend und teilweise kostspielig.
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"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.06.2012, 00:14
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AW: Wann Strafanzeige gegen Arzt?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ganz so stimmt das nicht, weil im Rahmen des Strafprozesses die Strafbarkeit, mithin das schuldhafte Handeln, geprüft wird. Allerdings gelten für eine Verurteilung wegen einer Straftat strenge Regeln, die im Zivilprozess nicht unbedingt der Fall sind. Ein Arzt beispielsweise, der seine Unterlagen vor einem Verfahren vernichtet, wird im Zivilprozess eine Beweislastumkehr zu befürchten haben, im Strafverfahren nicht.

Zusätzlich muss selbst bei einer strafrechtlichen Verurteilung noch die Schadenhöhe festgelegt werden. Und auch das ist zeitraubend und teilweise kostspielig.
Das mag sein, aber trotzdem ändert das ja nix daran, das man seine Ansprüche zivilrechtlich geltend machen muss und das trotzdem noch selbst bezahlen muss, es sei denn, man gewinnt und dann muss der andere noch zahlen können. Hab ne Freundin, die hat nach ELF JAHREN 100000€ zugesprochen bekommen plus zusätzliche Zahlungen für weitere anfallende Kosten. Tja, Doktorchen sitzt jetzt in Dubai
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Zitat:
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  #6 (permalink)  
Alt 04.06.2012, 00:19
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AW: Wann Strafanzeige gegen Arzt?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Hab ne Freundin, die hat nach ELF JAHREN 100000€ zugesprochen bekommen plus zusätzliche Zahlungen für weitere anfallende Kosten.
Bei der Summe kann sie sich freuen, dass es nicht länger gedauert hat!
Zitat:
Tja, Doktorchen sitzt jetzt in Dubai
Der kommt wieder, ganz sicher (wenn er nicht von da stammt). Ich weiß auch nicht, ob man nicht Kontakt zu den VAE aufnehmen kann.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.06.2012, 01:43
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AW: Wann Strafanzeige gegen Arzt?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Bei der Summe kann sie sich freuen, dass es nicht länger gedauert hat!
Ansichtssache, wenn man an das Geld nicht ran kommt und der Prozess mit der Klinik selbst läuft noch

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Der kommt wieder, ganz sicher (wenn er nicht von da stammt). Ich weiß auch nicht, ob man nicht Kontakt zu den VAE aufnehmen kann.
Eher nicht, der hat perfekt hinter sich "sauber" gemacht
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Zitat:
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  #8 (permalink)  
Alt 04.06.2012, 09:53
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AW: Wann Strafanzeige gegen Arzt?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Tja, Doktorchen sitzt jetzt in Dubai
hatte der keine haftpflichtversicherung ?
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.06.2012, 10:27
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AW: Wann Strafanzeige gegen Arzt?

Gute Frage! Ohne darf man eigentlich gar nicht als Arzt arbeiten!
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  #10 (permalink)  
Alt 04.06.2012, 12:18
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AW: Wann Strafanzeige gegen Arzt?

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
hatte der keine haftpflichtversicherung ?
Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Gute Frage! Ohne darf man eigentlich gar nicht als Arzt arbeiten!
Spinnendoktoren im Yuccapalmenwald brauchen die nicht.
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An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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