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Wahlleistungsvereinbarung gültig ??

Dies ist eine Diskussion zu Wahlleistungsvereinbarung gültig ?? innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 14.07.2009, 13:05
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Wahlleistungsvereinbarung gültig ??

Mal angenommen einem privatversicherter Patient P wird bei der Aufnahme im Krankenhaus eine Wahlleistungsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt und wird von der Sekretärin dabei nur dahingegend informiert, daß dem Patienten P keine weiteren Kosten entstehen, da er ja privat versichert ist. P unterschreibt gutgläubig und wir am nächsten Tag operiert und nach und nach kommen die Rechnungen in´s Haus, die P nicht von der Krankenversicherung erstattet bekommt, da er anscheinend nur einen Tarif hat, der allg. Krankehausleistungen übernimmt.

P findet allerdings folgenden Passus in der Wahlleistungsvereinbarung:

"Nach Paragraph 17 Krankenhausentgeltgesetz / Paragraph 22 Bundespflegesatzordnung ist jeder Patient vor Abschluss der Vereinbarung über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen schriftlich zu unterrichten!"

P wurde weder mündlich noch schriftlich über die Entgelte unterrichtet und hat auch die Empfangsbestätigung, die sich Ende des Vertrages befindet nicht unterschrieben.

Muß P zahlen????
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