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Wahlleistungsvereinbarung

Dies ist eine Diskussion zu Wahlleistungsvereinbarung innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 16:50
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Question Wahlleistungsvereinbarung

Hallo,
Patient A wird von seinem Hausarzt ins Krankenhaus B eingewiesen.
A verfügt über eine private Krankenhauszusatzversicherung bei C, die ihm ein Ein-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung ermöglicht.
A unterschreibt bei seiner Ankunft im Krankenhaus B die Wahlleistungsvereinbarung.
Der letzte Satz der Vereinbarung lautet:"Für den Fall, daß keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialleistungsträgers.......oder einer privaten Krankenversicherung vorgelegt wird, oder die vorgelegte Kostenübernahmeerklärung nicht die Kosten aller in Anspruch genommenen Leistungen abdeckt, ist der Patient ganz, beziehungsweise teilweise als Selbstzahler zur Zahlung des Entgeltes für die Krankenhausleistung verpflichtet."
C übernimmt die Kosten für die Unterbringung, die Rechnung des Arztes wird dem Krankenhaus gegenüber mit folgender Begründung abgelehnt: "Die Wahlleistungsvereinbarung wurde von Ihnen nicht unterschrieben, somit ist kein Vertrag zustande gekommen.
Die vertraglich zwingend vorgeschriebene Grundlage für die Berechnung von zusätzlichen Arztleistungen neben den Regelleistungen ist daher leider inhaltlich falsch und als nichtig einzustufen. Eine Berechnung von Wahlleistungen ist aus diesem grund nicht möglich.
Wir bitte Sie deshalb, Ihre Rechnungen zu stornieren und keine weiteren Forderungen an Ihren Patienten zu richten,"
Jetzt die Frage dazu:
1.) Ist ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ?
2.) Patient A hat die Kopie der Wahlleistungsvereinbarung erhalten, die vom Krankenhaus B gegenzeichnet ist, jedoch nicht vom Arzt.
Hat B eine Möglichkeit, der Versicherung C nachzuweisen, daß die Unterschrift von B ausreicht ?
3.) Muß Patient A aufgrund des letzten Satzes der Wahlleistungsvereinbarung alles selbst zahlen ?
4.) Was könnte A tun, um B zu unterstützen ?
Danke für Eure Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 20:35
V.I.P.
 
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AW: Wahlleistungsvereinbarung

Zitat:
Zitat von Chrissy2409
"Für den Fall, daß keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialleistungsträgers.......oder einer privaten Krankenversicherung vorgelegt wird, oder die vorgelegte Kostenübernahmeerklärung nicht die Kosten aller in Anspruch genommenen Leistungen abdeckt, ist der Patient ganz, beziehungsweise teilweise als Selbstzahler zur Zahlung des Entgeltes für die Krankenhausleistung verpflichtet."
Logisch. Damit weist das Krankenhaus darauf hin, das der Patient im schlimmsten Fall Bargeld vorstrecken muss, wenn er keine Übernahmeerklärung vorweisen kann.
Zitat:
Zitat von Chrissy2409
...die Rechnung des Arztes wird dem Krankenhaus gegenüber mit folgender Begründung abgelehnt: "Die Wahlleistungsvereinbarung wurde von Ihnen nicht unterschrieben, somit ist kein Vertrag zustande gekommen.
Häh?

Ist das eine Hausarbeit oder was? Welche KV macht denn so etwas? Abgesehen davon hat der Arzt einen Vertrag mit dem Patienten, er kann auch ihm die Rechnung schicken, und der Patient reicht sie dann ein.

Zitat:
Zitat von Chrissy2409
1.) Ist ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ?
Warum denn nicht? Es liegt eine beidseitige Willenserklärung (Patient/Krankenhaus) vor. Die kann man unterschreiben.
Zitat:
Zitat von Chrissy2409
2.) Patient A hat die Kopie der Wahlleistungsvereinbarung erhalten, die vom Krankenhaus B gegenzeichnet ist, jedoch nicht vom Arzt.
Ist ganz normal, schon alleine, weil die Wahlleistungsvereinbarung üblicherweise für sämtliche Krankenhausärzte bzw. Chefärzte abgeschlossen wird. Na, das wäre ein Ding, wenn der Chef jeden Tag zig Formulare unterschreiben müsste, und diese dann rund durchs Krankenhaus zu allen Stationen wandern würden!
Zitat:
Zitat von Chrissy2409
Hat B eine Möglichkeit, der Versicherung C nachzuweisen, daß die Unterschrift von B ausreicht ?
Da sollte schon die Aussage der Lilly von der Aufnahme im Krankenhaus reichen.
Zitat:
Zitat von Chrissy2409
3.) Muß Patient A aufgrund des letzten Satzes der Wahlleistungsvereinbarung alles selbst zahlen ?
Noch einmal: dieser Satz regelt die Zahlungspflicht des Patienten gegenüber dem Krankenhaus. Der Patient zahlt immer, wenn er die WLV unterschreibt, das Krankenhaus ist nicht verpflichtet, eine Abtretungserklärung überhaupt zu akzeptieren.
Das Problem im vorliegenden Fall ist aber die Versicherung. Ich glaube nie und nimmer, dass dieser Patient zahlen muss.
Zitat:
Zitat von Chrissy2409
4.) Was könnte A tun, um B zu unterstützen ?
Der übliche Fehlgedanke. A hat das Problem, nicht B! Wenn die Versicherung des A nicht zahlt, muss dieser sich darum kümmern, nicht B!

Wäre das ein realer Fall, würde ich dem Patienten raten, entweder mit der KV zu telefonieren oder den Ombudsmann für die Versicherungen einzuschalten.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 21:54
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AW: Wahlleistungsvereinbarung

Danke für die Antwort.
Ja-es ist leider ein realer Fall.
Wo kann man einen solchen Ombudsmann finden ?
Viele Grüße
Chrissy
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  #4 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 13:55
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AW: Wahlleistungsvereinbarung

Chrissy 2409 schrieb:
"A verfügt über eine private Krankenhauszusatzversicherung bei C, die ihm ein Ein-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung ermöglicht."

"...wird dem Krankenhaus gegenüber mit folgender Begründung abgelehnt: "Die Wahlleistungsvereinbarung wurde von Ihnen nicht unterschrieben, somit ist kein Vertrag zustande gekommen."

Hier wurde nach den Angaben des TE eine Krankenzusatzversicherung wie s.o. für Ein-Bett-Zimmer und freie Arztwahl abgeschlossen. Für weitere Leistungen nicht.
Der Patient ging hier wohl fälscherweise davon aus, dass "Wahlleistungen" auch die Wahl von Behandlungen, bzw. ärztliche Zusatzleistungen betrifft. Hier sollte der Zusatzversicherungsvertrag einmal ganz genau gelesen werden (Kleingedrucktes!)

Weiter wäre es wichtig zu wissen ob der Patient schriftlich in diese ärztl. Zusatzleistungen eingewilligt hat oder nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 17:45
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AW: Wahlleistungsvereinbarung

zu 1 )
Der Versicherungsvertrag umfaßt die Behandlungen und Zusatzleistungen.

zu 2 )
Der Patient hat die Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 19:57
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AW: Wahlleistungsvereinbarung

Zitat:
Zitat von vico
Hier wurde nach den Angaben des TE eine Krankenzusatzversicherung wie s.o. für Ein-Bett-Zimmer und freie Arztwahl abgeschlossen. Für weitere Leistungen nicht.
Die "freie" Arztwahl im Krankenhaus deckt gerade die Wahlleistungen ab! Selbstverständlich ist dann die privatärztliche Behandlung gedeckt.

Ich denke, dass hier nur das Problem besteht, dass der Arzt direkt mit der KV abrechnet, ohne einen Nachweis für die Berechtigung zu haben. Hätte er die Rechnung an den Patienten geschickt und der sie an die KV weitergereicht, wäre der Käs gegessen gewesen. Der Patient sollte bei der KV anrufen. Und einen Ombudsmann kann man ergoogeln.
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