Dies ist eine Diskussion zu Wäre dieser Fall "unterlassene Hilfeleistung"? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Wäre dieser Fall "unterlassene Hilfeleistung"? Person B: dessen Mandant Nehmen wir mal an, Person B hätte an einem Mittwoch einen kleinen Unfall gehabt. Er saß an seinem Laptop, wollte sich nach hinten lehnen und sich strecken und hat sich dabei eine schwere Muskelverletzung zugezogen. Person B hat sich natürlich SOFORT an Person A gewandt, da diese Person die Gesundheitsfürsorge hat und Person B wegen massiven Panikattacken nicht allein zum Arzt gehen kann. Person A hat umgehend einen Notarzt kommen lassen, der Person B mit einer Spritze notversorgt hat. Der Notarzt machte Person B allerdings klar, dass es unbedingt notwendig wäre, am nächsten Tag zum Hausarzt zu gehen und das behandeln zu lassen. Person A hat es nun am 6. Tag nach dem Unfall erst einrichten können, Person B zum Arzt zu fahren, obwohl Person B mehrfach darauf aufmerksam gemacht hat, dass er starkes Fieber und massive Schmerzen hat! Am Sonntag (dem 4. Tag nach dem Unfall) musste erneut ein Notarzt kommen und eine Notversorgung machen! Hätte sich in so einem Fall Person A einer unterlassenen Hilfeleistung strafbar gemacht? Könnte Person B vielleicht sogar auf Schmerzensgeld klagen, da er 6 Tage nicht in der Lage war, sich selbst zu pflegen usw? |
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| AW: Wäre dieser Fall "unterlassene Hilfeleistung"? Gehört nicht ins Arzt- sondern ins Betreuungsrecht. Ich frage mich allerdings, warum es keine Taxen in dieser Geschichte gibt...oder andere Begleitpersonen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Wäre dieser Fall "unterlassene Hilfeleistung"? Andere Begleitpersonen gibt es nicht, da Person B keine Angehörige und Freunde hat. Eine Fahrt mit dem Taxi wäre auch nicht sinnig gewesen, da Person B unter so starken Panikattacken leidet, dass er nicht selbstständig im Taxi hätte verweilen können, |
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| AW: Wäre dieser Fall "unterlassene Hilfeleistung"? Da ist aber ein Taxifahrer drin... wenn A wusste, dass B dringend zum Arzt muss, hat er eine Pflichtverletzung begangen. Aber mit unterlassener Hilfeleistung hat das meiner Meinung nach nichts zu tun. Hat B denn wenigstens täglich dem A Druck gemacht?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Wäre dieser Fall "unterlassene Hilfeleistung"? Ja, es wurden täglich SMS und Anrufe getätigt, die zum Teil nicht beantwortet oder beachtet wurden. Montags hat Person A versucht Person B zu wecken, um einen Arztbesuch zu machen. Allerdings hatte Person B so starkes Fieber, dass er geschlafen hat. Person A hat daraufhin "zickig" reagiert und das alles ins lächerliche gezogen. |
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| AW: Wäre dieser Fall "unterlassene Hilfeleistung"? 2 dinge: @humi: es gibt auch das risiko von weiblichen taxifahrerinnen @tatoo: welche notfallversorgung hat der arzt am 4.tag gemacht ? und ist B danach irgendwann zum normalen hausarzt gebracht und dann behandelt worden ? (wie?) im übrigen gibt es schmerzensgeldtabellen im www - wenn sich B mal die summen anschaut, sollte er das prozessrisiko gut abwägen ... und ohne A kommt B wohl nicht mal ins gericht oder zum anwalt ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Wäre dieser Fall "unterlassene Hilfeleistung"? nach 6 Tagen hat es Person A einrichten können, Person B zum Hausarzt zu bringen. Die Notversorgung am 4. Tag war wieder eine Spritze. Person B hat aber selbstständig den Notarzt alarmiert. Nun am Tag 7 hat Person A es geschafft, Person B zum Facharzt zu bringen. Person B könnte mit einer dritten Person (Betreuer vom betreuten Wohnen) zum AG. Telefonischer Kontakt zum AG wurde heute begonnen. Morgen geht ein Brief an die zuständige Richterin raus. |
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| AW: Wäre dieser Fall "unterlassene Hilfeleistung"? Zitat:
Welcher Facharzt sollte hier denn helfen? |
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| AW: Wäre dieser Fall "unterlassene Hilfeleistung"? Zitat:
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Wäre dieser Fall "unterlassene Hilfeleistung"? Zitat:
Ein Chirurg, der Person B ein wenig am Arm gezupft hat und dann entschieden hat, ihm nur 600er Ibuprofen zu verschreiben! Person B kommt sich allmählich mächtig verarscht vor! |
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