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Vollmacht im Krankenhaus

Dies ist eine Diskussion zu Vollmacht im Krankenhaus innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 28.04.2010, 07:14
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Vollmacht im Krankenhaus

Hallo

Nehem wir mal an Frau P.(95j)wird von ihrer enkeltochter ins Krankenhaus gebracht wegen einer lungenentzündung.
Am Samstag hatte Frau P.noch gegessen und wie die enkelin am sonnta hin kam,wurde sie grade auf die intensivstation gebracht.weil die atmung kurz ausgesetzt hatte,aber dann wieder selbstständig zu atmen anfing
Frau P.hatte ihrer enkelin auch eine vollmacht ausgestellt das sie sich um sie kümmern also besser geschrieben das sie die Betreung bekommen soll wenn sie nicht mehr selber entscheiden kann,hat dem gericht auch vorgelegen.
Dazu muss ich auch schreiben das die enkelin sich schon vorher beim gericht erkundigt hat wegen der Betreuung,
und eine mitarbeiterin sagte die vollmacht langt wenn es einem arzt oder krankenhaus nicht langt dann wird ein betreuungsverfahren eingeleitet.
Die enkelin kennt sich damit auch nicht aus und will auch niemand beschuldigen,aber eins versteht sie nicht,
Warum hat man Frau P.morphium gegeben hat man auch noch nicht gehört das man das bei einer lungenentzündung verabreicht,dann hatte hatte man Frau p.zu viel flüssigkeit intravenös gegeben so das sie kurze zeit später total geschwollene Hände hatte,dann hieß es die nieren arbeiten nicht mehr richtig ,obwohl die ennkelin sagte Frau P.hat es an den nieren.Mittwoch ist rau P.dann an einer Schnappatmung gestorben,obwohl die enkelin sagte sie sollen sie beatmen.
Frau P.war auch schon alt,aber ist das ein grund einfach jemanden erticken zu lassen?
Stelle hier nur die Frage für jemand anderes
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Alt 28.04.2010, 07:59
V.I.P.
 
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AW: Vollmacht im Krankenhaus

1. Man stirbt nicht an einer Schnappatmung, sondern die Schnappatmung ist ein Hinweis auf Versagen der Atmung, weil die Hirndurchblutung aussetzt. Eine künstliche Beatmung in solchen Fällen ist absolut unsinnig, weil man niemanden beatmet, der praktisch fast hirntot ist. Eine 95-Jährige mit Pneumonie und Organversagen zu beatmen und vielleicht noch mit Dopamin und Sonstigem vollzupumpen, damit sie noch einige Tage länger durchhält, ist Quälerei.

2. Das Versagen der Nierenfunktion hängt ebenso mit einem stark reduzierten Allgemeinzustand zusammen. Das Herz hat offensichtlich auch versagt, darum die geschwollenen Finger.

3. Man kann keine Wunder bei einer 95-jährigen Patientin mit Pneumonie erwarten. Es ist wahrscheinlich, dass diese trotz maximaler Therapie stirbt. Auch durch eine Beatmung ist nichts zu bessern.

4. Das Morphium wird gegeben, wenn der Patient zu unruhig ist, um koordiniert zu atmen, oder wenn er Panik empfindet.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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Alt 28.04.2010, 09:16
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AW: Vollmacht im Krankenhaus

Ich hatte gerade einen ähnlichen Theoretischen Fall in einem Lehrbuch, da ging es ähnlich wie oben beschrieben, nur das man an dieser Stelle unterstellt hatte, eine Schnappatmung hätte eingesetzt weil der Arzt kein Morphium gegeben hätte...
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Alt 28.04.2010, 10:00
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AW: Vollmacht im Krankenhaus

Das ist medizinisch absolut unsinnig. Aber gut, Sachverhalt ist Sachverhalt.
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