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Verweigerung von Schmerzmitteln

Dies ist eine Diskussion zu Verweigerung von Schmerzmitteln innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 29.09.2010, 22:21
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Verweigerung von Schmerzmitteln

Der A kommt ins Krankenhaus mit unerträglich starken Schmerzen welche durch eine entzündete Zahnwurzel verursacht werden.
Er ist gerade auf dem Weg zum zahnärztlichen Notdienst.

Da die Schmerzen des A immer stärker werden und der diensthabene Notfallzahnarzt in einer anderen Stadt sitzt, macht er einen Abstecker in die Notaufnahme wo er um Hilfe in Form der Gabe von Schmerzmitten bittet.

Diese werden ihm verweigert und er wird weggeschickt mit der Begründung man könne ihm kein Schmerzmittel geben.



Der Zahnarzt bei dem der A dann stunden später ankommt bestätigt das man dem A Schmerzmittel hätte geben können


Ist sowas unterlassene Hilfeleistung?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 22:44
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AW: Verweigerung von Schmerzmitteln

Zitat:
Zitat von maxpower83 Beitrag anzeigen
ich behaupte mal: JA! (§ 323 c StGB)
unglaublich noch dazu. wozu ist denn ein krankenhaus da...
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  #3 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 22:57
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AW: Verweigerung von Schmerzmitteln

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ich behaupte mal: JA! (§ 323 c StGB)
Und ich sage: nein! Ein Patient mit starken Schmerzen bedarf in erster Linie einer raschen Behandlung und keiner Schmerzstillung. Diese kann die Diagnostik behindern und somit dem Patienten nachträglich schaden.

Nur nach einer angemessenen Untersuchung, bei der der Befund, der Allgemeinzustand und eventuelle Unverträglichkeiten festgestellt werden, dürfen Schmerzmittel verordnet werden. Unterlässt der Arzt dies und "reicht Schmerzmittel über die Theke", bewegt er sich mit einem Bein in der Illegalität. Insbesondere, weil der Patient hier sicher nicht ASS oder Paracetamol verlangt (die er übrigens auch selber in der Apotheke gekriegt hätte), sondern Stärkeres.

Zitat:
Zitat von zeiten
wozu ist denn ein krankenhaus da
Nicht zur Schmerzstillung. Übrigens ist die Wahrscheinlichkeit eines "plötzlichen und unerträglichen" Wurzelschmerzes gleich Null, der kommt mehr oder weniger schnell. Bis zum Zahnarzt gehts noch. Ich sehe also keinen Unglücksfall nach §323c StGB, außerdem kann der Arzt durch unbedachtes Eingreifen seine Pflichten verletzen.
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Alt 30.09.2010, 13:33
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AW: Verweigerung von Schmerzmitteln

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ein Patient mit starken Schmerzen bedarf in erster Linie einer raschen Behandlung und keiner Schmerzstillung.
Ich sage weder nein noch ja, denn dies scheint mal wieder ein Einzefall zu sein, welcher jedoch oft auftreten kann.

Wenn ein Patient sehr starke Zahnschmerzen hat, und diese Schmerzen legen sich auf den Kreislauf, und dieser Patient hat keinerlei Möglichkeit den zahnärztlichen Notdienst persönlich aufzusuchen. In diesem Fall müsste der Patient in eine andere Stadt. Wie kann einem Patienten denn dann geholfen werden?

Humi, was hätte denn gegen Ibuprofen gesprochen? Aus meiner Sicht nichts, sofern keine Schwangerschaft voeliegt, keine Geschwüre des Magen oder Darms vorliegen oder keine Leber- und Nierenfunktioneinschränkungen vorliegen usw. Alles Faktoren die ein Allgemeinmediziner hätte ebenso erfragen können. Hat er aber nicht, vielmehr wurde der Patient ohne Untersuchung bzw ärztliche Einschätzung abgwiesen. Damit sehe ich durchaus eine unterlassene Hilfeleistung des behandelnden Arztes im Krankenhaus.

Gruß

Pro
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  #5 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 13:58
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AW: Verweigerung von Schmerzmitteln

Ich sehe da nicht unbedingt einen Notfall. Diese Schmerzen kommen in der Tat nicht von jetzt auf gleich (meiner Erfahrung nach zumindest) und wenn man dann doch nicht zum Zahnarzt geht ist man selbst schuld, wenn es dann am WE schlimmer wird. Das muss man dann m.E. auch aushalten können. Das müsste schon ein außerordentlicher Ausnahmefall sein. Ich halte aber gar nichts davon eine Notaufnahme(!) mit Zahnschmerzen aufzusuchen.

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Humi, was hätte denn gegen Ibuprofen gesprochen? Aus meiner Sicht nichts, sofern keine Schwangerschaft voeliegt, keine Geschwüre des Magen oder Darms vorliegen oder keine Leber- und Nierenfunktioneinschränkungen vorliegen usw. Alles Faktoren die ein Allgemeinmediziner hätte ebenso erfragen können. Hat er aber nicht, vielmehr wurde der Patient ohne Untersuchung bzw ärztliche Einschätzung abgwiesen. Damit sehe ich durchaus eine unterlassene Hilfeleistung des behandelnden Arztes im Krankenhaus.
Ibruprofen kriegt man bis zu einer gewissen Dosis auch rezeptfrei in jeder Apotheke. Da hätte sich der Patient also durchaus auch selbst versorgen können.
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  #6 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 14:10
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AW: Verweigerung von Schmerzmitteln

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Diese Schmerzen kommen in der Tat nicht von jetzt auf gleich (meiner Erfahrung nach zumindest) und wenn man dann doch nicht zum Zahnarzt geht ist man selbst schuld, wenn es dann am WE schlimmer wird.
Die Moral ist unabhängig von der Hilfeleistung die ein Arzt zu stellen hat. Folglich ist es völlig unerheblich wann die Schmerzen erstmals auftraten.
Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Ibruprofen kriegt man bis zu einer gewissen Dosis auch rezeptfrei in jeder Apotheke. Da hätte sich der Patient also durchaus auch selbst versorgen können.
Ibuprofen 400 bei einer entzündeten Zahnwurzel? Da kann man auch nen Eimer Wasser in die Elbe werfen, da passiert NICHTS!

Diese Art von Schmerzen wünscht man NIEMANDEN.

Gruß

Pro
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  #7 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 14:12
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AW: Verweigerung von Schmerzmitteln

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
...dies scheint mal wieder ein Einzefall zu sein, welcher jedoch oft auftreten kann.
Die "Einzelfälle", die sich in Krankenhausambulanzen vorstellen, haben nach genauerem Befragen die Beschwerden meist schon ein wenig länger.

Zitat:
Zitat von Pro
Wenn ein Patient sehr starke Zahnschmerzen hat, und diese Schmerzen legen sich auf den Kreislauf, und dieser Patient hat keinerlei Möglichkeit den zahnärztlichen Notdienst persönlich aufzusuchen.
Möglich, aber im SV steht "auf dem Weg zum zahnärztlichen Notdienst". Macht den Eindruck, als wäre der Patient sehr wohl mobil, wolle aber en passant schonmal was gegen die Schmerzen haben.

Zitat:
In diesem Fall müsste der Patient in eine andere Stadt. Wie kann einem Patienten denn dann geholfen werden?
Taxi. Bzw. Transportschein, wenn es sich um Pflegestufe 2 oder aG handelt.

Zitat:
Humi, was hätte denn gegen Ibuprofen gesprochen?
Nix. 400 mg-Tabletten gibts rezeptfrei. Ab 600 verschreibungspflichtig. Der Patient kann sich eine Packung holen und zwei einwerfen. Man muss allerdings sagen, dass die Wirkung nicht sofort einsetzt, wie beispielsweise bei Tramadol oder anderen Opioiden.

Der Arzt in der Ambulanz muss abwägen: was an Diagnostik macht er durch Schmerzmittel kaputt, welches gesundheitliche Risiko geht er ein. Nun ist er kein Zahnarzt, und der Zahnarzt nicht weit weg (rechnen wir mal im schlimmsten Fall eine Stunde).

Die Argumentation würde dahin führen, dass jeder Arzt in einer Ambulanz sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar macht, wenn ein Patient mit Schmerzen warten muss.
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Alt 30.09.2010, 14:17
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AW: Verweigerung von Schmerzmitteln

also zu zahnschmerzen: die können wohl von jetzt auf gleich kommen und absolut unaushaltbar sein. das hatte ich auch schon mal und ich bin ganz sicher nicht empfindlich. also, ich kann das nachvolziehen, dass jemand da in eine notaufnahme geht.


Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
wenn man dann doch nicht zum Zahnarzt geht ist man selbst schuld, wenn es dann am WE schlimmer wird. Das muss man dann m.E. auch aushalten können.
ich denke mal, du hattest noch nie solche art von schmerzen. und ich find da son argument von "selbst schuld" auch nicht angebracht. wenn jemand in not ist, sollte man dem doch helfen, egal jetzt, ob der "selbst schuld" ist.
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  #9 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 14:23
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AW: Verweigerung von Schmerzmitteln

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Möglich, aber im SV steht "auf dem Weg zum zahnärztlichen Notdienst".
Und dennoch ist der Patient, laut TE, erst Stunden später beim ZA.
Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Taxi. Bzw. Transportschein, wenn es sich um Pflegestufe 2 oder aG handelt.
Transportschein ist spekulativ. Übrigens werden Transportkosten zu amb. Behandlungen schon ab Pfelgestufe 1 bezahlt.
Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Nix. 400 mg-Tabletten gibts rezeptfrei. Ab 600 verschreibungspflichtig. Der Patient kann sich eine Packung holen und zwei einwerfen.
Kann er, bei 400 bleibt es bei solchen Schmerzen ohne große Wirkung. Probiere es mal.Da spielen natürlich noch andere Faktoren eine Rolle, aber das würde zu weit führen.
Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Der Arzt in der Ambulanz muss abwägen: was an Diagnostik macht er durch Schmerzmittel kaputt, welches gesundheitliche Risiko geht er ein.
Was soll er mit Ibu 600 kaputt machen? Nichts.
Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Nun ist er kein Zahnarzt, und der Zahnarzt nicht weit weg (rechnen wir mal im schlimmsten Fall eine Stunde).
Ein paar Stunden schreibt der TE.
Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Die Argumentation würde dahin führen, dass jeder Arzt in einer Ambulanz sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar macht, wenn ein Patient mit Schmerzen warten muss.
Der Patient musste nicht warten, er wurde abgewiesen, genau darin liebt der Unterschied.

@zeiten: DANKE.

Gruß

Pro
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  #10 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 14:26
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AW: Verweigerung von Schmerzmitteln

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Die Moral ist unabhängig von der Hilfeleistung die ein Arzt zu stellen hat. Folglich ist es völlig unerheblich wann die Schmerzen erstmals auftraten.
Stimmt schon. Aber dreist ist so ein Verhalten schon. Wenn ich den Schmerz drei Tage lang problemlos aushalten kann, warum soll er dann am Tag 4 oder 5 zum Notfall werden, der sofortige Behandlung erfordert und ein Besuch beim Notzahnarzt nicht möglich ist?

Zitat:
Ibuprofen 400 bei einer entzündeten Zahnwurzel? Da kann man auch nen Eimer Wasser in die Elbe werfen, da passiert NICHTS!
Nimm zwei. Oder drei. Und warum nicht mit dem Taxi zum Not-Zahnarzt? Warum den Umweg in die Ambulanz? Zumal die Wartezeiten da oft so enorm sind, dass man gleich zu Fuß zum Notzahnarzt hätte aufbrechen können.

Zitat:
Diese Art von Schmerzen wünscht man NIEMANDEN.
Ich habe seit x Jahren Probleme mit manchen Zähnen und vor allem den Zahnärzten/Kieferchirurgen. Nach meiner letzten WSR hat mir der Kieferchirurg zu ASS geraten, da ich Ibuprofen nicht vertrage. Gut, ging auch so, aber wohl nur, weil in dem betreffenden Bereich immer noch alles taub ist.
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