Dies ist eine Diskussion zu Verweigerung von Schmerzmitteln innerhalb des Forums Arztrecht
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| Verweigerung von Schmerzmitteln Er ist gerade auf dem Weg zum zahnärztlichen Notdienst. Da die Schmerzen des A immer stärker werden und der diensthabene Notfallzahnarzt in einer anderen Stadt sitzt, macht er einen Abstecker in die Notaufnahme wo er um Hilfe in Form der Gabe von Schmerzmitten bittet. Diese werden ihm verweigert und er wird weggeschickt mit der Begründung man könne ihm kein Schmerzmittel geben. Der Zahnarzt bei dem der A dann stunden später ankommt bestätigt das man dem A Schmerzmittel hätte geben können Ist sowas unterlassene Hilfeleistung? |
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| AW: Verweigerung von Schmerzmitteln Zitat:
unglaublich noch dazu. wozu ist denn ein krankenhaus da... |
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| AW: Verweigerung von Schmerzmitteln Und ich sage: nein! Ein Patient mit starken Schmerzen bedarf in erster Linie einer raschen Behandlung und keiner Schmerzstillung. Diese kann die Diagnostik behindern und somit dem Patienten nachträglich schaden. Nur nach einer angemessenen Untersuchung, bei der der Befund, der Allgemeinzustand und eventuelle Unverträglichkeiten festgestellt werden, dürfen Schmerzmittel verordnet werden. Unterlässt der Arzt dies und "reicht Schmerzmittel über die Theke", bewegt er sich mit einem Bein in der Illegalität. Insbesondere, weil der Patient hier sicher nicht ASS oder Paracetamol verlangt (die er übrigens auch selber in der Apotheke gekriegt hätte), sondern Stärkeres. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verweigerung von Schmerzmitteln Zitat:
Wenn ein Patient sehr starke Zahnschmerzen hat, und diese Schmerzen legen sich auf den Kreislauf, und dieser Patient hat keinerlei Möglichkeit den zahnärztlichen Notdienst persönlich aufzusuchen. In diesem Fall müsste der Patient in eine andere Stadt. Wie kann einem Patienten denn dann geholfen werden? Humi, was hätte denn gegen Ibuprofen gesprochen? Aus meiner Sicht nichts, sofern keine Schwangerschaft voeliegt, keine Geschwüre des Magen oder Darms vorliegen oder keine Leber- und Nierenfunktioneinschränkungen vorliegen usw. Alles Faktoren die ein Allgemeinmediziner hätte ebenso erfragen können. Hat er aber nicht, vielmehr wurde der Patient ohne Untersuchung bzw ärztliche Einschätzung abgwiesen. Damit sehe ich durchaus eine unterlassene Hilfeleistung des behandelnden Arztes im Krankenhaus. Gruß Pro |
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| AW: Verweigerung von Schmerzmitteln Ich sehe da nicht unbedingt einen Notfall. Diese Schmerzen kommen in der Tat nicht von jetzt auf gleich (meiner Erfahrung nach zumindest) und wenn man dann doch nicht zum Zahnarzt geht ist man selbst schuld, wenn es dann am WE schlimmer wird. Das muss man dann m.E. auch aushalten können. Das müsste schon ein außerordentlicher Ausnahmefall sein. Ich halte aber gar nichts davon eine Notaufnahme(!) mit Zahnschmerzen aufzusuchen. Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Verweigerung von Schmerzmitteln Zitat:
Zitat:
Diese Art von Schmerzen wünscht man NIEMANDEN. ![]() Gruß Pro |
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| AW: Verweigerung von Schmerzmitteln Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Der Arzt in der Ambulanz muss abwägen: was an Diagnostik macht er durch Schmerzmittel kaputt, welches gesundheitliche Risiko geht er ein. Nun ist er kein Zahnarzt, und der Zahnarzt nicht weit weg (rechnen wir mal im schlimmsten Fall eine Stunde). Die Argumentation würde dahin führen, dass jeder Arzt in einer Ambulanz sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar macht, wenn ein Patient mit Schmerzen warten muss.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verweigerung von Schmerzmitteln also zu zahnschmerzen: die können wohl von jetzt auf gleich kommen und absolut unaushaltbar sein. das hatte ich auch schon mal und ich bin ganz sicher nicht empfindlich. also, ich kann das nachvolziehen, dass jemand da in eine notaufnahme geht. ich denke mal, du hattest noch nie solche art von schmerzen. und ich find da son argument von "selbst schuld" auch nicht angebracht. wenn jemand in not ist, sollte man dem doch helfen, egal jetzt, ob der "selbst schuld" ist. |
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| AW: Verweigerung von Schmerzmitteln Und dennoch ist der Patient, laut TE, erst Stunden später beim ZA. Zitat:
Zitat:
Da spielen natürlich noch andere Faktoren eine Rolle, aber das würde zu weit führen.Zitat:
Zitat:
Zitat:
@zeiten: DANKE. Gruß Pro |
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| AW: Verweigerung von Schmerzmitteln Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
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