Dies ist eine Diskussion zu Urheberrechte an der Krankenakte und Laborberichten innerhalb des Forums Arztrecht
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| ein Bürger möchte den Verlauf seiner Erkrankung in einem Buch veröffentlichen. Wer hat eigentlich die Urheberrechte an der Krankenakte und diversen Laborberichten, welche über diesen Bürger angelegt wurden? Gruß ------------------------------------------------------------------ Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit in kleinen Dingen, Unglück oft durch Vernachlässigung kleiner Dinge. Wilhelm Busch |
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| AW: Urheberrechte an der Krankenakte und Laborberichten Zitat:
Keine Ahnung, ob es bei Krankenakten und Laborberichten vielleicht doch noch anderweitige Vorschriften gibt, die einer Verwurstung im Wege stehen...
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Urheberrechte an der Krankenakte und Laborberichten Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Urheberrechte an der Krankenakte und Laborberichten Muss der Arzt bei Einkauf des Films eine Endverbleibserklärung unterschreiben und kann sich so vor der Herausgabe drücken? Ich denke nicht.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Urheberrechte an der Krankenakte und Laborberichten Zitat:
da ich radiologisch nicht tätig bin, weiß ich nicht um die Regeln des Einkaufs von Negativen. Übrigens enthalten die hochwertigen die mittlerweile wieder bekannten "Seltenen Erden".Die Herausgabe von Originalnegativen (Aufbewahrungsfrist 30 Jahre) ist allerdings rechtlich geregelt: der Arzt kann dies verweigern, es sei denn, ohne Negative sei eine Weiterbehandlung nicht möglich und Kopien nicht anzufertigen (dabei gehen Details verloren). Dann muss er die Originale dem Patienten geben.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Urheberrechte an der Krankenakte und Laborberichten Zitat:
Röntgenaufnahmen sind Eigentum des Herstellers und müssen lt. §28, Abs. 4 der RÖ.V. v 08-01-87 archiviert werden . Ausgabe erfolgt nur zur Einsicht. Was die Negative angeht die aussortiert und vernichtet werden dürfen, nun diese dürfen schon nach 10 Jahren vernichtet oder sogar verkauft werden.( Jaja der Silberpreis, wenn mans nötig hat =)). 30 Jahre gelten nur für die Aufzeichnungen der gemachten Aufnahmen. Was den Einkauf angeht, man muss nix unterschreiben bekommt man auch so, was aufgezeichnet wird ist der Verbleib der Chemikalien. Gruß |
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| AW: Urheberrechte an der Krankenakte und Laborberichten Muss er doch: http://www.agz-rnk.de/agz/content/8/...7_12/index.php Siehe auch §28 Absatz 8 RöV. Zitat:
EDIT: hier eines der Urteile: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/aa...l19851016.html (Absatz 15) Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. Geändert von Humungus (26.01.2011 um 10:24 Uhr). |
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| AW: Urheberrechte an der Krankenakte und Laborberichten Röntgenbilder sind auch gefährlich, weil sie durch Röntgenstrahlung entstanden sind. ![]() ------------------------------------------------------- Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung. Wilhelm Busch |
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| AW: Urheberrechte an der Krankenakte und Laborberichten Kommt drauf an, wieviele Bilder Ein Röntgenthorax exponiert den Körper mit- ca. 1/20 bis 1/100 der natürlichen Strahlung - etwa der gleichen Strahlung wie ein Dom-Rep-Urlaub inklusive Flug
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Urheberrechte an der Krankenakte und Laborberichten Zitat:
Bei einem besonders blumigen Arztbericht mag das unter Umständen anders sein, aber Laborberichte haben mit Sicherheit keine "Schöpfungshöhe". (Dann wären sie nämlich nicht mehr objektive Laborberichte.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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