Dies ist eine Diskussion zu Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt innerhalb des Forums Arztrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt In der Nacht von Sonntag auf Montag findet der Mann von Patientin A sie im Koma auf dem Sofa. Der herbeigerufene Notarzt vermutet eine Lungenentzündung und weist sie unter Beatmung ins Krankenhaus ein. Dort wird eine schwere Lungenentzündung festgestellt und daraus resultierend das Koma, mangelnde Sauerstoffzufuhr, Meningitis, mehrere Schlaganfälle durch das Koma, Vaskulitis und mehrere Folgeerkrankungen, die dazu führen, dass Patientin A nicht mehr aus dem Koma erwacht und für Hirntot erklärt wird. Hätte der Ehemann von Patientin A eine rechtliche Handhabe gegen den Bereitschaftsarzt, der "nur" eine schwere Bronchitis festgestellt haben will? |
| |||
| AW: Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt Zitat:
Aber lassen wir die medizinische Diskussion beiseite. Zitat:
Einfach ist dies aber nicht, weil der Arzt sagen wird, er hätte sehr wohl die korrekte Untersuchung durchgeführt als auch richtig diagnostiziert und auch behandelt. Der Krankheitsverlauf sei in seiner Schwere zum Zeitpunkt seiner Untersuchung nicht absehbar gewesen, die Verschlechterung bedauerlich, aber schicksalhaft. Er sei auch weder von der Patientin noch von ihrem Mann von der Befundverschlechterung informiert worden. Kurz: ein Gutachten wird entscheiden müssen, ob der Bereitschaftsarzt korrekt gehandelt hat. Der Ehemann hat die üblichen drei Wege, sich zu wehren: 1. Information der zuständigen Krankenkasse, dass ein Berufsfehler vorliegen könnte 2. formlose Beschwerde bei der Schlichtungsstelle der Landesärztekammer, die dann auf Kosten der Versicherung des Arztes ein Gutachten veranlasst 3. Gang zum Rechtsanwalt (einer, der sich im Medizinrecht auskennt!), der die notwendigen Schritte in die Wege leitet. Vorteil: der Anwalt kann sich den Gutachter heraussuchen und kriegt eher ein neutrales Gutachten. Nachteil: Kosten ab dem ersten Schritt. Wie alt wäre die fiktive Frau denn gewesen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt Gehen wir mal davon aus, dass die Patientin fast 65 Jahre alt wäre. Außerdem würde ich, um den Fall noch anschaulicher zu machen, sagen, dass das Krankenhaus gesagt hat, dass ihr geholfen gewesen wäre, wenn sie ein paar Stunden früher ins Krankenhaus gekommen wäre. Dann wären die Heilungschancen sehr viel größer gewesen. |
| |||
| AW: Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt Also eine noch relativ junge Patientin. Das macht die Sache für den Bereitschaftsarzt schwieriger. Die Aussage des krankenhauses könnte später mal interessant sein, muss aber relativiert werden, weil die Leute vieles sagen, wenn der Tag lang ist. Das Gutachten wird entscheidend sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt Krankheit ist ein dynamischer Prozeß-nicht umsonst weist man Patienten an sich bei einer Verschlechterung nocheinmal zu melden. Zum Fall:Es wäre interessant zu wissen, welche Vorerkrankungen vorlagen, wie der Zusastand der Patientin beim Hausbesuch des Bereitschaftsarztes war und welche Erreger der Pneumonie zugrundelagen. Es kommt leider immer wieder zu nicht vorhersehbaren fulminanten Verläufen, auch unter breiter Antibiose/adäquater Therapie. Zum Krankenhaus: ziemlich dummer Spruch... |
| |||
| AW: Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt Zitat:
|
| |||
| AW: Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt Zitat:
auch ein notarzt ist nur dazu verpflichtet, nach bestem wissen und gewissen zu arbeiten (humi kann das sicher besser formulieren) - also: wenn es ein frauenarzt war, der dienst hatte, liegen die karten schon mal etwas schlechter ... mein tipp (auch wie immer): direkt zum anwalt ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Unzureichende Unterstützung durch IT | Nachrichten: Wissenschaft | 09.09.2009 15:00 |
| Hochschulrat der Fachhochschule Trier moniert unzureichende Finanzierung der Fachhochschulen in Rheinland Pfalz | Nachrichten: Wissenschaft | 24.11.2008 15:00 |
| Unzureichende Umsetzung von Regeln eines Onlinespiel-Anbieters seitens desselben | Internetrecht | 16.07.2008 18:10 |
| Unzureichende Behandlung, Fehldiagnose - Akteneinsicht? | Arztrecht | 26.04.2008 19:01 |
| Prekäre Lebenslage - unzureichende politische Interessenvertretung? | Nachrichten: Wissenschaft | 20.02.2008 09:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios