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Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt

Dies ist eine Diskussion zu Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 23.01.2009, 18:43
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Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt

Mal angenommen, ein Bereitschaftsarzt diagnostiziert bei Patientin A Sonntags eine schwere Bronchitis und verschreibt ihr Antibiotikum und andere Medikamente.
In der Nacht von Sonntag auf Montag findet der Mann von Patientin A sie im Koma auf dem Sofa.
Der herbeigerufene Notarzt vermutet eine Lungenentzündung und weist sie unter Beatmung ins Krankenhaus ein.
Dort wird eine schwere Lungenentzündung festgestellt und daraus resultierend das Koma, mangelnde Sauerstoffzufuhr, Meningitis, mehrere Schlaganfälle durch das Koma, Vaskulitis und mehrere Folgeerkrankungen, die dazu führen, dass Patientin A nicht mehr aus dem Koma erwacht und für Hirntot erklärt wird.

Hätte der Ehemann von Patientin A eine rechtliche Handhabe gegen den Bereitschaftsarzt, der "nur" eine schwere Bronchitis festgestellt haben will?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2009, 21:02
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AW: Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt

Zitat:
Zitat von cappuccina
Dort wird eine schwere Lungenentzündung festgestellt und daraus resultierend das Koma, mangelnde Sauerstoffzufuhr, Meningitis, mehrere Schlaganfälle durch das Koma, Vaskulitis und mehrere Folgeerkrankungen, die dazu führen, dass Patientin A nicht mehr aus dem Koma erwacht und für Hirntot erklärt wird.
Hm, hm. Eine Meningitis wird nicht durch eine Lungenentzündung verursacht, sondern durch den ihr zugrundeliegenden bakteriellen oder viralen Infekt. Und eine Vaskulitis als Folge wäre mir so ziemlich neu.

Aber lassen wir die medizinische Diskussion beiseite.
Zitat:
Zitat von cappuccina
Hätte der Ehemann von Patientin A eine rechtliche Handhabe gegen den Bereitschaftsarzt, der "nur" eine schwere Bronchitis festgestellt haben will?
Er muss dem Bereitschaftsarzt nachweisen, dass dieser nicht nur eine falsche Diagnose gestellt hat, sondern dass er bei seiner Untersuchung die richtigen Schlüsse hätte ziehen können und auch müssen. Man kann also die Untersuchung angreifen, die Diagnose und die Therapie.

Einfach ist dies aber nicht, weil der Arzt sagen wird, er hätte sehr wohl die korrekte Untersuchung durchgeführt als auch richtig diagnostiziert und auch behandelt. Der Krankheitsverlauf sei in seiner Schwere zum Zeitpunkt seiner Untersuchung nicht absehbar gewesen, die Verschlechterung bedauerlich, aber schicksalhaft. Er sei auch weder von der Patientin noch von ihrem Mann von der Befundverschlechterung informiert worden.

Kurz: ein Gutachten wird entscheiden müssen, ob der Bereitschaftsarzt korrekt gehandelt hat.

Der Ehemann hat die üblichen drei Wege, sich zu wehren:
1. Information der zuständigen Krankenkasse, dass ein Berufsfehler vorliegen könnte
2. formlose Beschwerde bei der Schlichtungsstelle der Landesärztekammer, die dann auf Kosten der Versicherung des Arztes ein Gutachten veranlasst
3. Gang zum Rechtsanwalt (einer, der sich im Medizinrecht auskennt!), der die notwendigen Schritte in die Wege leitet. Vorteil: der Anwalt kann sich den Gutachter heraussuchen und kriegt eher ein neutrales Gutachten. Nachteil: Kosten ab dem ersten Schritt.

Wie alt wäre die fiktive Frau denn gewesen?
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Alt 23.01.2009, 21:23
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AW: Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt

Gehen wir mal davon aus, dass die Patientin fast 65 Jahre alt wäre.
Außerdem würde ich, um den Fall noch anschaulicher zu machen, sagen, dass das Krankenhaus gesagt hat, dass ihr geholfen gewesen wäre, wenn sie ein paar Stunden früher ins Krankenhaus gekommen wäre. Dann wären die Heilungschancen sehr viel größer gewesen.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2009, 22:02
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AW: Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt

Also eine noch relativ junge Patientin. Das macht die Sache für den Bereitschaftsarzt schwieriger. Die Aussage des krankenhauses könnte später mal interessant sein, muss aber relativiert werden, weil die Leute vieles sagen, wenn der Tag lang ist. Das Gutachten wird entscheidend sein.
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Alt 02.04.2009, 12:24
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AW: Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt

Krankheit ist ein dynamischer Prozeß-nicht umsonst weist man Patienten an sich bei einer Verschlechterung nocheinmal zu melden.

Zum Fall:Es wäre interessant zu wissen, welche Vorerkrankungen vorlagen, wie der Zusastand der Patientin beim Hausbesuch des Bereitschaftsarztes war und welche Erreger der Pneumonie zugrundelagen.
Es kommt leider immer wieder zu nicht vorhersehbaren fulminanten Verläufen, auch unter breiter Antibiose/adäquater Therapie.

Zum Krankenhaus: ziemlich dummer Spruch...
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Alt 02.04.2009, 16:51
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AW: Unzureichende Diagnose - Patient verstirbt

Zitat:
Zitat von Goldbart
...besonders wenn er dann schon im Koma liegt.
Quark...es gibt zwischen Bronchitis und CO²-Narkose durchaus noch die ein oder andere Zwischenstufe
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  #7 (permalink)  
Alt 03.04.2009, 09:40
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Zitat:
Zitat von Humungus
Also eine noch relativ junge Patientin. Das macht die Sache für den Bereitschaftsarzt schwieriger. Die Aussage des krankenhauses könnte später mal interessant sein, muss aber relativiert werden, weil die Leute vieles sagen, wenn der Tag lang ist. Das Gutachten wird entscheidend sein.
humi hat (wiedermal) recht. es dürfte auch schwierig werden, den menschen mit dem spruch wiederzufienden und ihn darauf festzunageln - soll heißen, derjenige müßte sich dann an seine äußerung erinnern (wollen) .. und wenn das alles gelingt, wäre es gut, wenn der spruchäußerer eine medizinische ausbildung auf dem fachgebiet hätte ..

auch ein notarzt ist nur dazu verpflichtet, nach bestem wissen und gewissen zu arbeiten (humi kann das sicher besser formulieren) - also: wenn es ein frauenarzt war, der dienst hatte, liegen die karten schon mal etwas schlechter ...

mein tipp (auch wie immer): direkt zum anwalt ...
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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