Dies ist eine Diskussion zu Unterschhrift Reha-Bericht innerhalb des Forums Arztrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Unterschhrift Reha-Bericht Der Psychologe ist bei der Reha-Einrichtung angestellt. Die Reha wurde von der Rentenversicherung bezahlt. |
| |||
| AW: Unterschhrift Reha-Bericht Zitat:
Die Unterschrift dokumentiert allein die Kenntnisnahme der zuständigen Ärzte, nicht mehr und nicht weniger. Enthält der Bericht Fehler, muss geprüft werden, ob eine Pflichtverletzung vorliegt und von wem sie begangen wurde.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Unterschhrift Reha-Bericht Zitat:
Ich muß jedoch gestehen, dass ich den fett markierten Teil nicht verstanden habe. Der VPP verneint meine Frage, allerdings mit Rechtsstand 2003. guckst Du hier: http://www.vpp.org/meldungen/angeste...tutionen.shtml |
| |||
| AW: Unterschhrift Reha-Bericht Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Unterschhrift Reha-Bericht Zitat:
Meines Erachtens darf nur ein Arzt einen solchen Abschlußbericht unterschreiben. Aber kein Psychologischer Psychotherapeut. Unter Punkt 2.2. der fett markierte Abschnitt, in dem VPP fordert, dass zukünftig (also nach 2003) psychologische Psychotherapeuten auch solche Berichte allein unterschreiben dürfen. Nochmal zur Konkretisierung: Es geht hier um Psychologische Psychotherapeuten, also um Diplom-Psychologen mit Zusatzausbildung, und nicht um Ärztliche Psychotherapeuten, also um Ärzte mit entsprechender Zusatzausbildung. |
| |||
| AW: Unterschhrift Reha-Bericht Zitat:
Zitat:
Zitat:
Im Übrigen genau aufpassen: die Forderungen lassen wohlweislich die DRV aus! Es geht hier um ganz andere Dinge als die schnöde Unterschrift unter einen Entlassungsbericht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Unterschhrift Reha-Bericht meines wissens, dürfen psychologische psychotherapeutinnen zwar sonstwelche berichte unterschreiben und ausstellen. aber für die rentenversicherung bzw. auch krankenkasse is das peng. die verlangen eigentlich immer irgendeinen wisch, wo eine medizinerin unterschrieben hat. sämtliche gutachterinnen sind immer medizinerinnen, nie "nur" psychologische-psychotheraeptuinnen. auch wenn sie selbtständig "behandeln" dürfen, sind ihre berichte in bezug auf renten- oder krankenversicherung nix wert. |
| |||
| AW: Unterschhrift Reha-Bericht Aus der Forderung des VPP aus dem Jahr 2003: "Psychotherapeuten in Kliniken müssen berechtigt sein, heilkundliche Psychotherapie im Sinne des PsychThG eigenverantwortlich auszuüben und dies den Vertragspartnern gegenüber zu dokumentieren und zu rechtfertigen." D.h. also, dass sie dies bis (mindestens) 2003 nicht durften. Nochmal zur Klarstellung, es geht hier nicht um niedergelassene, psychologische Psychotherapeuten (die dürfen das), sondern um angestellte. Vertragspartner können übrigens u.a. alle Sozialversicherungsträger sein. |
| |||
| AW: Unterschhrift Reha-Bericht Zitat:
Der Endbericht einer Reha hat in der Unterschriftenzeile üblicherweise drei Namen: Chefarzt, Oberarzt/Stationsarzt und PP. Eine fehlende Unterschrift heißt nicht, dass dadurch der Bericht ungültig wird.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Unterschhrift Reha-Bericht Zitat:
Wobei die Tatsache, dass diese drei Leute unterschreiben, auch einer Orga-Vorschrift der Rehaeinrichtung geschuldet sein kann. Zitat:
Mal unterstellt, der PP darf nicht, hat aber trotzdem ... Der Mangel kann natürlich dadurch gehelit werde, dass der Empfänger (z.B. Rentenversicherung) sich daran nicht stört, oder dass der Arzt der Einrichtung den Bericht genehmigt. Die Frage, die dann zu klären ist: Kann sich der Patient auf den Mangel berufen und quasi die "Nichtigkeit" des Berichts veranlassen, indem er ihn bspw. von der Rentenversicherung zurückfordert ? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| In der Reha erkrankt | Sozialrecht | 24.12.2010 15:23 |
| In der Reha erkrankt | Medizinrecht | 23.12.2010 15:08 |
| Reha-Antrag | Sozialrecht | 07.05.2010 21:37 |
| Reha-Kolloquium: Reha-Qualität steht im Mittelpunkt | Nachrichten: Wissenschaft | 03.03.2010 14:00 |
| Unterbrechung der Reha bei Vorstellungstermin?! | Sozialrecht | 05.07.2009 21:51 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios