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Unterschhrift Reha-Bericht

Dies ist eine Diskussion zu Unterschhrift Reha-Bericht innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 17.01.2011, 10:39
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Unterschhrift Reha-Bericht

Darf eine Psychologischer Psychotherapeut den Abschlußbericht einer Reha-Maßnahme allein unterschreiben ?

Der Psychologe ist bei der Reha-Einrichtung angestellt.

Die Reha wurde von der Rentenversicherung bezahlt.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 10:46
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AW: Unterschhrift Reha-Bericht

Zitat:
Zitat von Axel S. Beitrag anzeigen
Darf eine Psychologischer Psychotherapeut den Abschlußbericht einer Reha-Maßnahme allein unterschreiben ?
Er darf.

Die Unterschrift dokumentiert allein die Kenntnisnahme der zuständigen Ärzte, nicht mehr und nicht weniger. Enthält der Bericht Fehler, muss geprüft werden, ob eine Pflichtverletzung vorliegt und von wem sie begangen wurde.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 11:18
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AW: Unterschhrift Reha-Bericht

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Er darf.

Die Unterschrift dokumentiert allein die Kenntnisnahme der zuständigen Ärzte, nicht mehr und nicht weniger. Enthält der Bericht Fehler, muss geprüft werden, ob eine Pflichtverletzung vorliegt und von wem sie begangen wurde.
Dank Dir.
Ich muß jedoch gestehen, dass ich den fett markierten Teil nicht verstanden habe.

Der VPP verneint meine Frage, allerdings mit Rechtsstand 2003.
guckst Du hier:
http://www.vpp.org/meldungen/angeste...tutionen.shtml
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  #4 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 11:48
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AW: Unterschhrift Reha-Bericht

Zitat:
Zitat von Axel S. Beitrag anzeigen
Ich muß jedoch gestehen, dass ich den fett markierten Teil nicht verstanden habe.
Das heißt: mit einer Unterschrift zeigt man nur, dass man den Bericht gelesen hat.

Zitat:
Der VPP verneint meine Frage, allerdings mit Rechtsstand 2003.
guckst Du hier:
http://www.vpp.org/meldungen/angeste...tutionen.shtml
Sei so nett und zitiere die Passage, die Du meinst. im Moment habe ich nicht die Zeit, mir alles durchzulesen.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 11:54
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AW: Unterschhrift Reha-Bericht

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Das heißt: mit einer Unterschrift zeigt man nur, dass man den Bericht gelesen hat.
Eben.

Meines Erachtens darf nur ein Arzt einen solchen Abschlußbericht unterschreiben.

Aber kein Psychologischer Psychotherapeut.

Unter Punkt 2.2. der fett markierte Abschnitt, in dem VPP fordert, dass zukünftig (also nach 2003) psychologische Psychotherapeuten auch solche Berichte allein unterschreiben dürfen.

Nochmal zur Konkretisierung:
Es geht hier um Psychologische Psychotherapeuten, also um Diplom-Psychologen mit Zusatzausbildung, und nicht um Ärztliche Psychotherapeuten, also um Ärzte mit entsprechender Zusatzausbildung.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 12:04
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AW: Unterschhrift Reha-Bericht

Zitat:
Zitat von Axel S. Beitrag anzeigen
Meines Erachtens darf nur ein Arzt einen solchen Abschlußbericht unterschreiben.
Das ist Diene Meinung.

Zitat:
Unter Punkt 2.2. der fett markierte Abschnitt, in dem VPP fordert, dass zukünftig (also nach 2003) psychologische Psychotherapeuten auch solche Berichte allein unterschreiben dürfen.
Bitte zitieren! Da sind viele fette Abschnitte!

Zitat:
Nochmal zur Konkretisierung:
Es geht hier um Psychologische Psychotherapeuten, also um Diplom-Psychologen mit Zusatzausbildung, und nicht um Ärztliche Psychotherapeuten, also um Ärzte mit entsprechender Zusatzausbildung.
Der Unterschied ist mir bekannt!

Im Übrigen genau aufpassen: die Forderungen lassen wohlweislich die DRV aus! Es geht hier um ganz andere Dinge als die schnöde Unterschrift unter einen Entlassungsbericht.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 12:05
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AW: Unterschhrift Reha-Bericht

meines wissens, dürfen psychologische psychotherapeutinnen zwar sonstwelche berichte unterschreiben und ausstellen. aber für die rentenversicherung bzw. auch krankenkasse is das peng. die verlangen eigentlich immer irgendeinen wisch, wo eine medizinerin unterschrieben hat.

sämtliche gutachterinnen sind immer medizinerinnen, nie "nur" psychologische-psychotheraeptuinnen.

auch wenn sie selbtständig "behandeln" dürfen, sind ihre berichte in bezug auf renten- oder krankenversicherung nix wert.
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  #8 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 12:31
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AW: Unterschhrift Reha-Bericht

Aus der Forderung des VPP aus dem Jahr 2003:

"Psychotherapeuten in Kliniken müssen berechtigt sein, heilkundliche Psychotherapie im Sinne des PsychThG eigenverantwortlich auszuüben und dies den Vertragspartnern gegenüber zu dokumentieren und zu rechtfertigen."

D.h. also, dass sie dies bis (mindestens) 2003 nicht durften.

Nochmal zur Klarstellung, es geht hier nicht um niedergelassene, psychologische Psychotherapeuten (die dürfen das), sondern um angestellte.

Vertragspartner können übrigens u.a. alle Sozialversicherungsträger sein.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 13:13
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AW: Unterschhrift Reha-Bericht

Zitat:
Zitat von Axel S. Beitrag anzeigen
"Psychotherapeuten in Kliniken müssen berechtigt sein, heilkundliche Psychotherapie im Sinne des PsychThG eigenverantwortlich auszuüben und dies den Vertragspartnern gegenüber zu dokumentieren und zu rechtfertigen."
Hier geht es um Indikationsstellung, Gutachten, Therapieplanung und Dokumentation, also um wesentlich andere und weiterreichende Dinge als eine Unterschrift. Der VPP versucht, PPs den ÄPTs gleichzustellen.

Der Endbericht einer Reha hat in der Unterschriftenzeile üblicherweise drei Namen: Chefarzt, Oberarzt/Stationsarzt und PP. Eine fehlende Unterschrift heißt nicht, dass dadurch der Bericht ungültig wird.
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  #10 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 14:10
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AW: Unterschhrift Reha-Bericht

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Der Endbericht einer Reha hat in der Unterschriftenzeile üblicherweise drei Namen: Chefarzt, Oberarzt/Stationsarzt und PP.
Jau. So kenne ich das auch.
Wobei die Tatsache, dass diese drei Leute unterschreiben, auch einer Orga-Vorschrift der Rehaeinrichtung geschuldet sein kann.


Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Eine fehlende Unterschrift heißt nicht, dass dadurch der Bericht ungültig wird.
Das ist aus meiner Sicht noch näher zu betrachten:

Mal unterstellt, der PP darf nicht, hat aber trotzdem ...

Der Mangel kann natürlich dadurch gehelit werde, dass der Empfänger (z.B. Rentenversicherung) sich daran nicht stört, oder dass der Arzt der Einrichtung den Bericht genehmigt.

Die Frage, die dann zu klären ist: Kann sich der Patient auf den Mangel berufen und quasi die "Nichtigkeit" des Berichts veranlassen, indem er ihn bspw. von der Rentenversicherung zurückfordert ?
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