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Unterleib OP beim aufwachen zahn abgebrochen

Dies ist eine Diskussion zu Unterleib OP beim aufwachen zahn abgebrochen innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 11:11
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Unterleib OP beim aufwachen zahn abgebrochen

Hallo ,

in der letzten woche stand eine unterleib OP an , beim aufwachen fand Person A einen abgebrochenen zahn auf seiner zunge wieder ! Laut Krankenhaus hat Person A den Zahn angeblich selber ausgebrochen ! Durch die Unterschrift von Person A für die einwilligung der Vollnarkose währen keine weiteren ansprüche machbar , laut aussage Person B.

Der Zahnarzt von Person A der einen Tag später aufgesucht wurde , ist der meinung das es unmöglich sei , das Person A selbst dafür verantwortlich gewesen währe ! Der Zahn muste ausgegraben werden und war nicht mehr zu retten !


Ist das wiklich so rechtens ?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 12:50
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AW: Unterleib OP beim aufwachen zahn abgebrochen

Natürlich ist Person A höchstwahrscheinlich dafür nicht selbst verantwortlich. Die Ursache wird wohl die Intubation sein.
Hier wurde evtl. nicht so sanft vorgegangen. Ob hier allerdings Schadensersatz möglich ist, wage ich zu bezweifeln.
Falls auf dem Aufklärungsbogen für die Narkose etwas in dieser Richtung stand, dann kann der Patient hier gar nichts machen.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 14:12
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AW: Unterleib OP beim aufwachen zahn abgebrochen

Zitat:
Zitat von vico
Ob hier allerdings Schadensersatz möglich ist, wage ich zu bezweifeln.
Warum?
Zitat:
Zitat von vico
Falls auf dem Aufklärungsbogen für die Narkose etwas in dieser Richtung stand, dann kann der Patient hier gar nichts machen.
Sicher? Auf den meisten Aufklärungsbögen wird nach einem Zahnersatz gefragt. Das bedeuet aber nicht, dass man eine Beschädigung während einer OP hinnehmen muss. Hier wurde sogar ein Zahn abgebrochen.

Gruß

Pro
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  #4 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 15:14
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AW: Unterleib OP beim aufwachen zahn abgebrochen

Der Zahn muste komplett Entfernt werden , was leider eine qual war da es der vordere Augenzahn gewesen ist ! Ganz zu schweigen das Optische was nun noch geändert werden muss !

Wenn das so OK ist , dann würde es im grunde doch bedeuten , das Unter OP von vorne rein jedem klar sein muss , das er ein zahn oder andere beschädigungen davon tragen könnte , ohne aussicht auf einen rechtlichen anspruch .

Wer würde sich dann noch für eine Op entscheiden wenn das Risiko solche ausmaßen hat ? Zumal auch solches in der einwilligung der narkose nicht erwähnt wird !
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  #5 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 15:22
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AW: Unterleib OP beim aufwachen zahn abgebrochen

Vor einer Operation muss der Patient ausreichend über die Risiken - auch die der Anästhesie - aufgeklärt werden. Er kann dann selber entscheiden, ob er die Risiken in Kauf nimmt.

Das Risiko eines abgebrochenen Zahns ist in meinen Augen eine Kleinigkeit, es gibt erheblich gravierendere.

Aber: eine Aufklärung über das Risiko von Zahnschäden durch die Intubation spricht den Anästhesisten natürlich nicht von aller Schuld frei. Handelt er nicht nach den Regeln ärztlicher Kunst, muss er haften, gleich, was der Patient unterschrieben hat.

Im vorliegenden Fall muss also geprüft werden, ob der Arzt den Zahn schuldhaft herausgebrochen hat oder ob das Ereignis trotz fachkundiger Arbeit nicht zu vermeiden war.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #6 (permalink)  
Alt 25.03.2009, 11:06
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AW: Unterleib OP beim aufwachen zahn abgebrochen

Zitat:
Zitat von Humungus
Im vorliegenden Fall muss also geprüft werden, ob der Arzt den Zahn schuldhaft herausgebrochen hat oder ob das Ereignis trotz fachkundiger Arbeit nicht zu vermeiden war.
.. in der art: zb stromausfall--> narkose funktionierte nicht - arzt mußte mit der faust narkotisieren ?

wie wird so ein beatmungsschlauch eingeführt ?
der mund vom schlafenden patienten muss ja irgendwie auf ?
oder wurde der patient zu zeitig munter und hat sich am schlauch festgebissen und die ärzte mußten mit gewalt ziehen, um ihre werkzeuge wiederzubekommen ?

sicher gibt es OP-Protokolle ?
müssen da nicht unvorhergesehene ereignisse rein ?
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #7 (permalink)  
Alt 25.03.2009, 11:41
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AW: Unterleib OP beim aufwachen zahn abgebrochen

Zitat:
Zitat von hera
wie wird so ein beatmungsschlauch eingeführt ?
der mund vom schlafenden patienten muss ja irgendwie auf ?
Jo. Den macht man auf. Geht eigentlich gut, wenn der Patient schläft, und noch besser, wenn die Muskelrelaxation wirkt, dann ist nämlich alles schlaff. Der Zahn wurde vermutlich mit dem Spekulum des Anästhesisten "entfernt". Mit diesem Spekulum inspiziert er die anatomischen Strukturen und hält den Mund auf.

Der Schlauch ist aus Kunststoff und Gummi. Es wird weder so fest hereingebissen noch daran gezogen, dass ein Zahn abbricht.
Zitat:
Zitat von hera
sicher gibt es OP-Protokolle ?
müssen da nicht unvorhergesehene ereignisse rein ?
Die sind eine wichtige Prüfstelle.
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  #8 (permalink)  
Alt 25.03.2009, 13:12
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AW: Unterleib OP beim aufwachen zahn abgebrochen

Zahnschädigungen kommen im Zusammenhang mit einer Intubationsnarkose nicht selten vor, vor allem dann, wenn es sich z.B. um kariöse Zähne handelt. Über das Risiko einer möglichen Zahnschädigung muss aufgeklärt werden, was aber längst nicht immer der Fall ist und auch in diesem Fall nicht geschehen zu sein scheint.

Daher würde ich primär beim Anaesthesie-Aufklärungsbogen und beim Aufklärungsgespräch durch den Anaesthesisten ansetzen, zumal es vermutlich um eine Schadensersatzforderung geht.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #9 (permalink)  
Alt 25.03.2009, 15:27
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AW: Unterleib OP beim aufwachen zahn abgebrochen

Zitat:
Zitat von Goldbart
Tote Zähne brechen leicht ab.
Diese sowie profund kariöse Zähne, da habt Ihr beide recht. Fragt sich nur, ob der Zahnbefund vorher festgehalten war und ob der Befund des Zahnstumpfs, der noch im Kiefer war, festgehalten wurde. Ich war nämlich auch irritiert, warum nicht überkront wurde.
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  #10 (permalink)  
Alt 25.03.2009, 15:59
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AW: Unterleib OP beim aufwachen zahn abgebrochen

Zitat:
Zitat von Humungus
Ich war nämlich auch irritiert, warum nicht überkront wurde.
Ich nicht. Es kommt auf die Beschaffenheit des Stumpfes an, also wie weit der Zahn beschädigt wurde. Auch ein gesunder Zahn kann so beschädigt werden, dass er eben nicht mehr zu retten ist. Und der Zahn ist eventuell traumatisiert, dass heisst der Nerv stirbt ab. Der TE hatte übrigens auch geschrieben;

Zitat:
"Der Zahnarzt von Person A der einen Tag später aufgesucht wurde , ist der meinung das es unmöglich sei , das Person A selbst dafür verantwortlich gewesen währe !"
Gruß

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