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Unterlassene Hilfeleistung

Dies ist eine Diskussion zu Unterlassene Hilfeleistung innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 17.05.2011, 16:16
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Unterlassene Hilfeleistung

Was bzw. kann Frau Z etwas gegen Arztpraxis XY tun, wenn Sie mit starken Leistenschmerzen (kaum möglich sich fortzubewegen) in eine Praxis gehumpelt kommt und mit dem Verweis 200 Meter weiter in die nächste Praxis HL zu gehen, weggeschickt wird. Begründung: Praxis XY hat keine Sprechstunde mehr.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 17:01
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AW: Unterlassene Hilfeleistung

War denn der Arzt überhaupt noch anwesend? Notfälle muss er sich ansehen, alles andere darf er nach Schluss der Sprechstunde ablehnen.

Beschwerden an die KV (bei Kassenpatienten), an die Landesärztekammer, evtl. Anzeige.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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