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Unter Zahnarzt Kollegen: Schweigepflicht, Lügen

Dies ist eine Diskussion zu Unter Zahnarzt Kollegen: Schweigepflicht, Lügen innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.04.2009, 17:54
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Unter Zahnarzt Kollegen: Schweigepflicht, Lügen

Mal angenommen ein Patient X ist in Behandlung bei Zahnarzt A. Da X nicht ganz zufrieden ist, geht er zu Zahnarzt B um sich eine Zweitmeinung einzuholen. Dieser sagt, die sehr teure Prothetik ist „Top Arbeit, X soll bei A bleiben“ (steht so in der Behandlungsdokumentation).
Der Zahnersatz verursacht aber immer massivere Beschwerden, es wurde ordentlich gepfuscht.
Im anwaltlichen Austausch führt A von sich aus B als Nachbehandler an. X bekommt so Kenntnis, dass B gegenüber A seine Schweigepflicht gebrochen hat.

Durfte hier die Schweigepflicht gebrochen werden?
Hat B nach über 3 Jahren noch was zu befürchten wegen der (vorsetzlich) falschen Zweitmeinung?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2009, 18:44
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AW: Unter Zahnarzt Kollegen: Schweigepflicht, Lügen

Zitat:
Zitat von insitu
Durfte hier die Schweigepflicht gebrochen werden?
Es hängt davon ab, wann sie gebrochen wurde.
1. primär nicht
2. im Rahmen eines Schadenersatzverfahrens werden die behandelnden Ärzte durch den Patienten von der Schweigepflicht befreit.

Also: kann dem B nachgewiesen werden, dass er die Schweigepflicht gebrochen hat und wann?

Zitat:
Zitat von insitu
Hat B nach über 3 Jahren noch was zu befürchten wegen der (vorsetzlich) falschen Zweitmeinung?
Wer sagt, dass die Zweitmeinung "vorsetzlich" falsch war? Ist das nachweisbar oder nur die Meinung des Patienten?

Wenn von der Straftat erst jetzt Kenntnis erlangt wird, wäre immer noch eine Anzeige möglich.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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