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Unfall in Apotheke - wer zahlt?

Dies ist eine Diskussion zu Unfall in Apotheke - wer zahlt? innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 28.09.2009, 16:42
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Unfall in Apotheke - wer zahlt?

Guten Tag,

welche rechtlichen Möglichkeiten gäbe es in folgendem Fall: Person A geht zu einer Blutuntersuchung in die Apotheke. Während der Blutabnahme wird A ohnmächtig und fällt vom Stuhl, der keine Armlehne hat. Beim Aufprall auf den Boden schlägt sich A zwei Zähne aus.
Kann die Apotheke in diesem Fall haftbar gemacht werden, da Schwächeanfälle bei Blutabnahmen öfters auftreten, und bestehen ggf. Schadensersatzansprüche?

Falls dieser Fall besser in ein anderes Themengebiet passt, wäre ich um einen kurzen Hinweis dankbar.

Danke schon einmal und viele Grüße,

F.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 17:59
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AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt?

Es gibt keine Vorschrift, dass Patienten nur dann Blut abgenommen werden darf, wenn sie auf einem Stuhl mit Armlehnen sitzen.

Nichts desto trotz ist ein Schaden entstanden und ein Richter wird prüfen, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld/Schadenersatz besteht.
Unabhängig davon wird die Apotheke den Vorfall der Haftpflichtversicherung eh gemeldet haben.

Die Person, die das Blut abgenommen hat (aus der Vene oder Ohrläppchen/Fingerbeere?) war hoffentlich authorisiert, das zu tun ...
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Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 18:23
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AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt?

Man wird dem Gestürzten natürlich die Frage stellen, ob er nicht schon einmal bei einer Blutentnahme kollabiert ist und ob er dies vor dem Apothekentest mitgeteilt hat.

Ein Stuhl mit Armlehne hindert nicht am Sturz nach dem Kollaps, weil der Patient meist nach vorne rutscht.

Eine Blutentnahme aus der Vene wird wohl nicht erfolgt sein, sondern eine Entnahme von Kapillarblut (Blutzucker oder Cholesterin).

Fraglich, ob das Personal der Sorgfaltspflicht genügt hat.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 11:42
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AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt?

Vielen Dank für die Informationen, das hilft schon mal etwas weiter...

Die Abnahme erfolgte aus der Fingerkuppe, ein vorheriger Schwächeanfall bei Blutabnahmen (aus der Vene) ist bisher nicht vorgefallen. Abgefragt wurde eine etwaige Anfälligkeit hierfür jedoch auch nicht.

Zwei möglicherweise nicht ganz topicspezifische Fragen:
Stünde das Einschalten eines Anwalts ohne Rechtsschutzversicherung in Relation zu möglichen Schmerzensgeldzahlungen?
Zahlt die Haftpflichtversicherung der Apotheke ohne Einschalten eines Anwalts? Und wenn ja, wird dann auch eine höherwertige Behandlung bezahlt (Implantate) oder nur die Basisleistungen, die von der Kasse eh übernommen werden?

Vielen Dank nochmal,

Gruß,

F.
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Alt 29.09.2009, 11:44
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AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt?

Ich gehe hier nicht davon aus, dass man ohne Anwalt eine Chance hat. Und der Streit um die Art der Versorgung wird viel Geduld erfordern (bzw. der Streit um die Höhe des Schadenersatzes).
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  #6 (permalink)  
Alt 01.10.2009, 13:35
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AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt?

Zitat:
Zitat von freetz
welche rechtlichen Möglichkeiten gäbe es in folgendem Fall: Person A geht zu einer Blutuntersuchung in die Apotheke. Während der Blutabnahme wird A ohnmächtig und fällt vom Stuhl, der keine Armlehne hat. Beim Aufprall auf den Boden schlägt sich A zwei Zähne aus.
Aus genau diesem Grund macht jede vernünftige Arztpraxis Blutabnahmen ausschließlich im Liegen...

Jeder angehende "medizinische Fachangestellte" (früher: Arzthelferin) kann spätestens im zweiten Ausbildungsjahr schon von eigenen Erlebnissen mit Patienten berichten, die bei einer Blutabnahme, und sei es aus dem Ohrläppchen, plötzlich umgekippt sind.

Es ist zumindest im medizinischen Bereich allgemein bekannt, daß manche Menschen dazu neigen - und das kann man eben nicht vorhersehen.

Zitat:
Kann die Apotheke in diesem Fall haftbar gemacht werden, da Schwächeanfälle bei Blutabnahmen öfters auftreten, und bestehen ggf. Schadensersatzansprüche?
Spontan würde ich die Vorgehensweise als "Kunstfehler" bezeichnen, aus den oben erwähnten Gründen. Das kann man aber leicht verifizieren: man frage bei der nächstgelegenen Landesärztekammer an, ob man dort eine Blutabnahme im "Nicht-Liegen" als nicht "state of the art" ansieht. Ist dem so, dann kann man das als Argument gegenüber der Apotheke verwenden.

Andere Möglichkeiten: Apothenkenkammer, Ombudsmann, oder Anwalt.

Man kann aber m.E. auf jeden Fall von einem ausgehen: wäre das in einer Arztpraxis passiert, bekäme der Arzt ein ernstes Problem. Das fällt m.E. unter fahrlässige Körperverletzung.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 01.10.2009, 13:36
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AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt?

Zitat:
Zitat von Humungus
Man wird dem Gestürzten natürlich die Frage stellen, ob er nicht schon einmal bei einer Blutentnahme kollabiert ist und ob er dies vor dem Apothekentest mitgeteilt hat.
Der Apotheker muß fragen. Genau wie der Arzt fragen muß. Er darf sich nicht darauf verlassen, daß der Patient im relevante Informationen von allein vorher mitteilt, weil der Patient gar nicht weiß, wissen kann und auch nicht wissen muß, was in diesem Zusammenhang relevant ist.*)

Davon abgesehen: er muß schlicht und einfach damit rechnen. Weil das nichts ungewöhnliches ist und häufig vorkommt.

_________________________________

*) Ein Arzt, der eine Impfung ohne vorherige genaue Anamnese vornimmt, steht auch mit einem Bein im Gefängnis. So muß er z.B. vorher fragen, ob der zu impfende Patient Medikamente nimmt (Cortison wäre eine Kontraindikation) oder Allergien hat oder an einem Infekt leidet.

Das wird nicht immer gemacht - viele Ärzte impfen da einfach munter drauf los. Und spielen mit dem Feuer. Deshalb dauern Impfungen in einem Immunologischen Institut einer Uni-Klinik ja auch immer so lange - da nimmt man das ernst, und darf vorher erstmal seine halbe Lebensgeschichte erzählen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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  #8 (permalink)  
Alt 01.10.2009, 13:52
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AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt?

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Davon abgesehen: er muß schlicht und einfach damit rechnen. Weil das nichts ungewöhnliches ist und häufig vorkommt.
Ob deshalb eine besondere Lagerungsmethode notwendig ist wage ich zu bezweifeln. Selbst bei einem Kollaps sind die Vorzeichen meist lange genug zu sehen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Abgesehen davon ist ein früherer Kollaps des Patienten ein für ihn derart bewegendes Ereignis, dass er es normalerweise ungefragt mitteilt.

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Aus genau diesem Grund macht jede vernünftige Arztpraxis Blutabnahmen ausschließlich im Liegen...
Quatsch. Dann war ich noch nie in einer.

"State of the art" ist nicht das Liegen, sondern die Abnahme im Sitzen oder Liegen, was in zahlreichen Lehrbüchern steht. Nur bei Kollapsneigung sollte die Liegeposition primär gewählt werden.

Wenn die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gewählt wurden, der Patient keine Kollapsneigung besitzt und der Kollaps zu plötzlich kam, um bemerkt zu werden, gehe ich davon aus, dass der Apotheker seiner Sorgfaltspflicht genügt hat.
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  #9 (permalink)  
Alt 01.10.2009, 18:39
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Zitat:
Zitat von TomRohwer
Weil das nichts ungewöhnliches ist und häufig vorkommt.
Ungewöhnlich sicherlich nicht, aber von einem häufigen Vorkommnis kann sicherlich nicht die Rede sein und schon gar nicht kommt es häufig vor, dass ein Patient nach einer Blutabnahme noch sitzend auf dem Stuhl kollabiert.

Zitat:
Zitat von TomRohwer
*) Ein Arzt, der eine Impfung ohne vorherige genaue Anamnese vornimmt, steht auch mit einem Bein im Gefängnis. So muß er z.B. vorher fragen, ob der zu impfende Patient Medikamente nimmt (Cortison wäre eine Kontraindikation) oder Allergien hat oder an einem Infekt leidet.

Das wird nicht immer gemacht - viele Ärzte impfen da einfach munter drauf los. Und spielen mit dem Feuer. Deshalb dauern Impfungen in einem Immunologischen Institut einer Uni-Klinik ja auch immer so lange - da nimmt man das ernst, und darf vorher erstmal seine halbe Lebensgeschichte erzählen.
Ist das jetzt aus der Serie "War zwar nicht gefragt, ich aber noch berichten will?"

Außerdem ist die Pauschalaussage, dass Kortison eine Kontraindikation bei Impfungen darstellt, völliger Quatsch.
Und was das immunologische Institut einer Uni-Klinik betrifft, sind da wohl kaum Patienten zu finden, die sich einfach mal impfen lassen wollen. Vielmehr wird es sich um ein hochselektives Patientenklientel handeln, die selbstverständlich ihre halbe Lebensgeschichte erzählen müssen.

Ansonsten kann ich mich Humungus nur anschließen. Ich war dann auch noch nie in einer vernünftigen Arztpraxis.
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  #10 (permalink)  
Alt 01.10.2009, 19:53
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AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt?

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
...und schon gar nicht kommt es häufig vor, dass ein Patient nach einer Blutabnahme noch sitzend auf dem Stuhl kollabiert.
Ich schätze, einer von 1000. Ich hab aber auch schon junge Hänflinge im Liegen kollabieren sehen (!)
Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Außerdem ist die Pauschalaussage, dass Kortison eine Kontraindikation bei Impfungen darstellt, völliger Quatsch.
Stimmt: http://dgrh.de/?id=1652
Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Und was das immunologische Institut einer Uni-Klinik betrifft, sind da wohl kaum Patienten zu finden, die sich einfach mal impfen lassen wollen. Vielmehr wird es sich um ein hochselektives Patientenklientel handeln, die selbstverständlich ihre halbe Lebensgeschichte erzählen müssen.
Ach, ich empfehle, dass dann alle zu Impfenden dem Rat von TomRohwer folgen sollten. Würde mich schon interessieren, was so ein "immunologisches Institut" macht, wenn täglich mehrere Hundert Patienten ihre Lebensgeschichte erzählen wollen/sollen.
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