Dies ist eine Diskussion zu Unfall in Apotheke - wer zahlt? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Unfall in Apotheke - wer zahlt? welche rechtlichen Möglichkeiten gäbe es in folgendem Fall: Person A geht zu einer Blutuntersuchung in die Apotheke. Während der Blutabnahme wird A ohnmächtig und fällt vom Stuhl, der keine Armlehne hat. Beim Aufprall auf den Boden schlägt sich A zwei Zähne aus. Kann die Apotheke in diesem Fall haftbar gemacht werden, da Schwächeanfälle bei Blutabnahmen öfters auftreten, und bestehen ggf. Schadensersatzansprüche? Falls dieser Fall besser in ein anderes Themengebiet passt, wäre ich um einen kurzen Hinweis dankbar. Danke schon einmal und viele Grüße, F. |
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| AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt? Es gibt keine Vorschrift, dass Patienten nur dann Blut abgenommen werden darf, wenn sie auf einem Stuhl mit Armlehnen sitzen. Nichts desto trotz ist ein Schaden entstanden und ein Richter wird prüfen, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld/Schadenersatz besteht. Unabhängig davon wird die Apotheke den Vorfall der Haftpflichtversicherung eh gemeldet haben. Die Person, die das Blut abgenommen hat (aus der Vene oder Ohrläppchen/Fingerbeere?) war hoffentlich authorisiert, das zu tun ...
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt? Man wird dem Gestürzten natürlich die Frage stellen, ob er nicht schon einmal bei einer Blutentnahme kollabiert ist und ob er dies vor dem Apothekentest mitgeteilt hat. Ein Stuhl mit Armlehne hindert nicht am Sturz nach dem Kollaps, weil der Patient meist nach vorne rutscht. Eine Blutentnahme aus der Vene wird wohl nicht erfolgt sein, sondern eine Entnahme von Kapillarblut (Blutzucker oder Cholesterin). Fraglich, ob das Personal der Sorgfaltspflicht genügt hat.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt? Vielen Dank für die Informationen, das hilft schon mal etwas weiter... Die Abnahme erfolgte aus der Fingerkuppe, ein vorheriger Schwächeanfall bei Blutabnahmen (aus der Vene) ist bisher nicht vorgefallen. Abgefragt wurde eine etwaige Anfälligkeit hierfür jedoch auch nicht. Zwei möglicherweise nicht ganz topicspezifische Fragen: Stünde das Einschalten eines Anwalts ohne Rechtsschutzversicherung in Relation zu möglichen Schmerzensgeldzahlungen? Zahlt die Haftpflichtversicherung der Apotheke ohne Einschalten eines Anwalts? Und wenn ja, wird dann auch eine höherwertige Behandlung bezahlt (Implantate) oder nur die Basisleistungen, die von der Kasse eh übernommen werden? Vielen Dank nochmal, Gruß, F. |
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| AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt? Ich gehe hier nicht davon aus, dass man ohne Anwalt eine Chance hat. Und der Streit um die Art der Versorgung wird viel Geduld erfordern (bzw. der Streit um die Höhe des Schadenersatzes).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt? Zitat:
Jeder angehende "medizinische Fachangestellte" (früher: Arzthelferin) kann spätestens im zweiten Ausbildungsjahr schon von eigenen Erlebnissen mit Patienten berichten, die bei einer Blutabnahme, und sei es aus dem Ohrläppchen, plötzlich umgekippt sind. Es ist zumindest im medizinischen Bereich allgemein bekannt, daß manche Menschen dazu neigen - und das kann man eben nicht vorhersehen. Zitat:
Andere Möglichkeiten: Apothenkenkammer, Ombudsmann, oder Anwalt. Man kann aber m.E. auf jeden Fall von einem ausgehen: wäre das in einer Arztpraxis passiert, bekäme der Arzt ein ernstes Problem. Das fällt m.E. unter fahrlässige Körperverletzung.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt? Zitat:
Davon abgesehen: er muß schlicht und einfach damit rechnen. Weil das nichts ungewöhnliches ist und häufig vorkommt. _________________________________ *) Ein Arzt, der eine Impfung ohne vorherige genaue Anamnese vornimmt, steht auch mit einem Bein im Gefängnis. So muß er z.B. vorher fragen, ob der zu impfende Patient Medikamente nimmt (Cortison wäre eine Kontraindikation) oder Allergien hat oder an einem Infekt leidet. Das wird nicht immer gemacht - viele Ärzte impfen da einfach munter drauf los. Und spielen mit dem Feuer. Deshalb dauern Impfungen in einem Immunologischen Institut einer Uni-Klinik ja auch immer so lange - da nimmt man das ernst, und darf vorher erstmal seine halbe Lebensgeschichte erzählen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt? Zitat:
Abgesehen davon ist ein früherer Kollaps des Patienten ein für ihn derart bewegendes Ereignis, dass er es normalerweise ungefragt mitteilt. Zitat:
"State of the art" ist nicht das Liegen, sondern die Abnahme im Sitzen oder Liegen, was in zahlreichen Lehrbüchern steht. Nur bei Kollapsneigung sollte die Liegeposition primär gewählt werden. Wenn die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gewählt wurden, der Patient keine Kollapsneigung besitzt und der Kollaps zu plötzlich kam, um bemerkt zu werden, gehe ich davon aus, dass der Apotheker seiner Sorgfaltspflicht genügt hat.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt? Zitat:
Zitat:
Außerdem ist die Pauschalaussage, dass Kortison eine Kontraindikation bei Impfungen darstellt, völliger Quatsch. Und was das immunologische Institut einer Uni-Klinik betrifft, sind da wohl kaum Patienten zu finden, die sich einfach mal impfen lassen wollen. Vielmehr wird es sich um ein hochselektives Patientenklientel handeln, die selbstverständlich ihre halbe Lebensgeschichte erzählen müssen. Ansonsten kann ich mich Humungus nur anschließen. Ich war dann auch noch nie in einer vernünftigen Arztpraxis.
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Unfall in Apotheke - wer zahlt? Zitat:
Zitat:
Zitat:
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