Dies ist eine Diskussion zu Unberührbar---Vorsorge möglich? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Unberührbar---Vorsorge möglich? Pat. A hat eine Grunderkrankung die es nicht zulässt sich berühren zu lassen. Dies gilt seit langen Jahren und auch in Akutsituation wie Herzinfarkt etc. Eine solche Situation führt ohne Zweifel zu Behandlungserschwernissen, die vor Ort nicht gelöst werden können ausser, wenn der Pat A in Kurznarkose gelegt wird. Der Pat A hat dies bei planbaren UNtersuchungen bereits dutzendfach so praktizieren lassen (andere Orte und Zusammenhänge). Pat A befindet sich natürlich n entsprechender Behandlung eines Facharztes. Es ändert aber nichts an diesem Fakt, was hinsichtlich der Ursache auch den dann hinzugezogenen Fachkräften zumindest ansatzweise verständlich wird. Meine Frage: Wie könnte eine "schriftliche Lösung" zum Wohl des Patienten und zur Beruhigung der Ärzteschaft aussehen? |
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