Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Überweisung und Ausweis beim Arzt

Dies ist eine Diskussion zu Überweisung und Ausweis beim Arzt innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.09.2010, 15:26
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 112
Keine Wertung, MrHide hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrHide hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrHide hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrHide hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrHide hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrHide hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrHide hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrHide hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrHide hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrHide hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Überweisung und Ausweis beim Arzt

Hallo!

Angenommen Patient P (stinksauer) geht zu ihrer Ärztin A um für einen Facharzt eine Überweisung zu holen.
P ist extrem schwindelig und hat starke Schmerzen im Nacken.
A stellt, nach Erhalt der 10€ Gebühr, eine Überweisung für den Facharzt aus. Leider bekommt P von A die Versichertenkarte nicht zurück, leider hatte P auch nicht mehr danach gefragt. Als P beim Facharzt F erscheint, wird P abgewiesen. P hatte die Überweisung und einen Personalausweis zur Hand und erklärte den Fall.
F ließ das jedoch nicht gelten und behandelte P nicht, da er angeblich so nicht abrechnen könnte.
Da P selber Arzthelferin ist, erklärte P dem F, dass alle notwendigen Daten zur Abrechnung auf der Überweisung stehen, sie sich ausweisen könnte und er zur Not zusätzlich noch A anrufen könnte. Sie habe Schmerzen und bräuchte Abhilfe.
F lehnte das ab.

Darf F das?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.09.2010, 18:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.215
99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)  
AW: Überweisung und Ausweis beim Arzt

Zitat:
Zitat von MrHide Beitrag anzeigen
Darf F das?
Jein. Man sehe §15 SGB V:
http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0501500

Zitat:
(2) Versicherte, die ärztliche oder zahnärztliche Behandlung in Anspruch nehmen, haben dem Arzt (Zahnarzt) vor Beginn der Behandlung ihre Krankenversichertenkarte zum Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen (§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 10) oder, soweit sie noch nicht eingeführt ist, einen Krankenschein auszuhändigen.
Da die KVK bereits eingeführt ist, muss sie vorgelegt werden. Aber:
Zitat:
(5) In dringenden Fällen kann die Krankenversichertenkarte oder der Kranken- oder Berechtigungsschein nachgereicht werden.
Und im Notfall muss der Arzt behandeln, selbst ohne Überweisung. Es muss hier also geklärt werden, ob es sich um einen dringenden Fall oder gar um einen Notfall gehandelt hat.

Im Übrigen ist natürlich, wie P richtig gesagt hat, eine Abrechnung über Ersatzverfahren ohne weiteres möglich. Auf der KVK steht nämlich auch nix anderes drauf als auf dem Kopfbogen der Überweisung. Nur die Eingabe der KrankenKasse kann ohne KVK kniffelig sein.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 09:12
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Alter: 27
Beiträge: 187
96% positive Bewertungen (187 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (187 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (187 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (187 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (187 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (187 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (187 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (187 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (187 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (187 Beiträge, 32 Bewertungen)  
AW: Überweisung und Ausweis beim Arzt

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Nur die Eingabe der KrankenKasse kann ohne KVK kniffelig sein.
Nicht einmal das da die Kassennummer mit drauf ist auf dem Schein.

Wenn es sich wirklich um einen Notfall handeln sollte, hat man in diesem fiktiven Fall unter aller S.. gehandelt.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 10:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.215
99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)99% positive Bewertungen (18215 Beiträge, 1216 Bewertungen)  
AW: Überweisung und Ausweis beim Arzt

Zitat:
Zitat von Buddafly84 Beitrag anzeigen
Nicht einmal das da die Kassennummer mit drauf ist auf dem Schein.
Je nach Praxis-EDV ist das aber trotzdem doof einzugeben (jedenfalls, wenn man nicht täglich dran sitzt)

Zitat:
Wenn es sich wirklich um einen Notfall handeln sollte, hat man in diesem fiktiven Fall unter aller S.. gehandelt.
Auf jeden Fall. Einerseits sollte man den Patienten klar machen, was für ein bürokratischer Sch... getrieben wird, andererseits darf man das nicht einen Patienten austragen lassen, dem es nicht gut geht.

Das Verhalten des Arztes kann unter anderem bei der KV und der Ärztekammer gemeldet weden.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Berufsangabe beim Arzt Datenschutzrecht 23.03.2010 09:05
Patient schaut beim Arzt heimlich über den Tresen Datenschutzrecht 09.10.2008 14:10
arzt wirbt unter normalen user nick für den anderen arzt Internetrecht 24.03.2008 14:51
Mein Arzt weigert sich überweisung zu geben!!!! Arztrecht 27.11.2005 12:47
Chef erkundigt sich beim Arzt nach Gesundheitszustand Arbeitsrecht 12.06.2004 17:53





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN