Dies ist eine Diskussion zu Überweisung und Ausweis beim Arzt innerhalb des Forums Arztrecht
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| Überweisung und Ausweis beim Arzt Angenommen Patient P (stinksauer) geht zu ihrer Ärztin A um für einen Facharzt eine Überweisung zu holen. P ist extrem schwindelig und hat starke Schmerzen im Nacken. A stellt, nach Erhalt der 10€ Gebühr, eine Überweisung für den Facharzt aus. Leider bekommt P von A die Versichertenkarte nicht zurück, leider hatte P auch nicht mehr danach gefragt. Als P beim Facharzt F erscheint, wird P abgewiesen. P hatte die Überweisung und einen Personalausweis zur Hand und erklärte den Fall. F ließ das jedoch nicht gelten und behandelte P nicht, da er angeblich so nicht abrechnen könnte. Da P selber Arzthelferin ist, erklärte P dem F, dass alle notwendigen Daten zur Abrechnung auf der Überweisung stehen, sie sich ausweisen könnte und er zur Not zusätzlich noch A anrufen könnte. Sie habe Schmerzen und bräuchte Abhilfe. F lehnte das ab. Darf F das? |
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| AW: Überweisung und Ausweis beim Arzt Jein. Man sehe §15 SGB V: http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0501500 Zitat:
Zitat:
Im Übrigen ist natürlich, wie P richtig gesagt hat, eine Abrechnung über Ersatzverfahren ohne weiteres möglich. Auf der KVK steht nämlich auch nix anderes drauf als auf dem Kopfbogen der Überweisung. Nur die Eingabe der KrankenKasse kann ohne KVK kniffelig sein. |
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| AW: Überweisung und Ausweis beim Arzt Nicht einmal das da die Kassennummer mit drauf ist auf dem Schein.Wenn es sich wirklich um einen Notfall handeln sollte, hat man in diesem fiktiven Fall unter aller S.. gehandelt. |
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| AW: Überweisung und Ausweis beim Arzt Je nach Praxis-EDV ist das aber trotzdem doof einzugeben (jedenfalls, wenn man nicht täglich dran sitzt) Zitat:
Das Verhalten des Arztes kann unter anderem bei der KV und der Ärztekammer gemeldet weden. |
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