Dies ist eine Diskussion zu Teile aus der Krankenakte vernichtbar? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Teile aus der Krankenakte vernichtbar? In diesen Texten werden u.a religiöse Ansichten und das Sexualleben von A erläutert. Darf Patient A verlangen, dass seine Texte oder vielleicht sogar die gesamte Krankenakte vernichtet wird. Falls ja, reicht eine schriftliche Forderung? Danke und frohe Weihnachten! |
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| AW: Teile aus der Krankenakte vernichtbar? Er darf es, wird aber scheitern. Alles, was dem Arzt im Rahmen eines Behandlungsverhältnisses offenbart wird, muss dokumentiert werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Teile aus der Krankenakte vernichtbar? Zitat:
Dokumentiert werden müssen Untersuchungen, Diagnosen, Therapie, Medikation. Aber nicht alles, das der Patient dem Arzt offenbart. Wenn der ihm die Geheimzahl seiner EC-Karte offenbart, muß der Arzt die auch nicht dokumentieren... Und wenn ein Patient dem Arzt eine Wahlkampfbroschüre schickt, weil der Patient in einer Partei aktiv ist und sich beim Besuch in der Sprechstunde mit dem Arzt angeregt über die aktuelle Gesundheitspolitik unterhalten hat, dann muß der Arzt das selbstverständlich auch nicht in die ärztliche Dokumentation aufnehmen... Der Arzt kann und muß aber alles dokumentieren, das für die Diagnose und Therapie des Patienten wichtig ist. Und dazu kann es durchaus gehören, daß der Patient religiöse oder sexuelle Ansichten äußert. Gegenfrage: warum schickt der Patient seinem Arzt Texte, in denen "u.a religiöse Ansichten und das Sexualleben (...) erläutert" werden?? ![]() Wenn diese gar nichts mit der Behandlung durch den Arzt zu tun haben?
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Teile aus der Krankenakte vernichtbar? Muss es. Und wenn der Patient die PIN mitteilt, sollte der Arzt dies festhalten, denn solche ein Verhalten ist auffällig. Zitat:
Zitat:
Psychologen und Psychiater kriegen solchen Mailverkehr häufiger. Und sie wissen, dass er genauso vertraulich ist wie alles andere im Behandlungsverhältnis.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Teile aus der Krankenakte vernichtbar? Die Bundesärztekammer sagt: muß es nicht. Die sagt, daß nur das dokumentiert werden muß, was ich weiter oben auflistete. Und unter dem Gesichtspunkt der "Datensparsamkeit" sollte ein Arzt auch darauf verzichten, Dinge zu dokumentieren, die er nicht dokumentieren muß.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Teile aus der Krankenakte vernichtbar? Und die hat stets recht. Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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