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Teile aus der Krankenakte vernichtbar?

Dies ist eine Diskussion zu Teile aus der Krankenakte vernichtbar? innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.12.2010, 21:36
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Teile aus der Krankenakte vernichtbar?

Patient A schickt einem Arzt B per e-mail einige Texte. Der Arzt B heftet diese Texte gegen den Willen von Patient A in seine Krankenakte.
In diesen Texten werden u.a religiöse Ansichten und das Sexualleben von A erläutert. Darf Patient A verlangen, dass seine Texte oder vielleicht sogar die gesamte Krankenakte vernichtet wird.
Falls ja, reicht eine schriftliche Forderung?
Danke und frohe Weihnachten!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.12.2010, 19:06
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AW: Teile aus der Krankenakte vernichtbar?

Zitat:
Zitat von Sozio Beitrag anzeigen
Darf Patient A verlangen, dass seine Texte oder vielleicht sogar die gesamte Krankenakte vernichtet wird.
Er darf es, wird aber scheitern. Alles, was dem Arzt im Rahmen eines Behandlungsverhältnisses offenbart wird, muss dokumentiert werden.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 01:20
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AW: Teile aus der Krankenakte vernichtbar?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Er darf es, wird aber scheitern. Alles, was dem Arzt im Rahmen eines Behandlungsverhältnisses offenbart wird, muss dokumentiert werden.
Nein. Muß es nicht.

Dokumentiert werden müssen Untersuchungen, Diagnosen, Therapie, Medikation.

Aber nicht alles, das der Patient dem Arzt offenbart. Wenn der ihm die Geheimzahl seiner EC-Karte offenbart, muß der Arzt die auch nicht dokumentieren... Und wenn ein Patient dem Arzt eine Wahlkampfbroschüre schickt, weil der Patient in einer Partei aktiv ist und sich beim Besuch in der Sprechstunde mit dem Arzt angeregt über die aktuelle Gesundheitspolitik unterhalten hat, dann muß der Arzt das selbstverständlich auch nicht in die ärztliche Dokumentation aufnehmen...

Der Arzt kann und muß aber alles dokumentieren, das für die Diagnose und Therapie des Patienten wichtig ist. Und dazu kann es durchaus gehören, daß der Patient religiöse oder sexuelle Ansichten äußert.

Gegenfrage: warum schickt der Patient seinem Arzt Texte, in denen "u.a religiöse Ansichten und das Sexualleben (...) erläutert" werden??

Wenn diese gar nichts mit der Behandlung durch den Arzt zu tun haben?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 07:41
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AW: Teile aus der Krankenakte vernichtbar?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Muß es nicht.
Muss es.

Und wenn der Patient die PIN mitteilt, sollte der Arzt dies festhalten, denn solche ein Verhalten ist auffällig.
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Und wenn ein Patient dem Arzt eine Wahlkampfbroschüre schickt, weil der Patient in einer Partei aktiv ist und sich beim Besuch in der Sprechstunde mit dem Arzt angeregt über die aktuelle Gesundheitspolitik unterhalten hat, dann muß der Arzt das selbstverständlich auch nicht in die ärztliche Dokumentation aufnehmen...
Weil das nicht zum Behandlungsverhältnis gehört. Sollte aber ein gewisser Eifer zu erkennen sein und der Patient beispielsweise psychotherapeutisch behandelt werden, gehört selbst das in die Akte.

Zitat:
Gegenfrage: warum schickt der Patient seinem Arzt Texte, in denen "u.a religiöse Ansichten und das Sexualleben (...) erläutert" werden??
Weil der Patient versucht hat, eine emotional nähere Bindung zum Arzt aufzubauen. Dabei hat er per Mailverkehr zunehmend verfänglichere Inhalte offenbart. Das mit der Bindung hat wohl nicht geklappt.

Psychologen und Psychiater kriegen solchen Mailverkehr häufiger. Und sie wissen, dass er genauso vertraulich ist wie alles andere im Behandlungsverhältnis.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 18:16
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AW: Teile aus der Krankenakte vernichtbar?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Muß es nicht.
Muss es.
Die Bundesärztekammer sagt: muß es nicht.

Die sagt, daß nur das dokumentiert werden muß, was ich weiter oben auflistete.

Und unter dem Gesichtspunkt der "Datensparsamkeit" sollte ein Arzt auch darauf verzichten, Dinge zu dokumentieren, die er nicht dokumentieren muß.
__________________
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Alt 28.12.2010, 19:01
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AW: Teile aus der Krankenakte vernichtbar?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Die Bundesärztekammer sagt: muß es nicht.
Und die hat stets recht.

Zitat:
Die sagt, daß nur das dokumentiert werden muß, was ich weiter oben auflistete.
Es muss alles dokumentiert werden, was für das Arzt-Patienten-Verhältnis relevant ist. Und merkwürdige Mails mit noch merkwürdigeren Inhalten sollten tunlichst dokumentiert werden.

Zitat:
Und unter dem Gesichtspunkt der "Datensparsamkeit" sollte ein Arzt auch darauf verzichten, Dinge zu dokumentieren, die er nicht dokumentieren muß.
Damit ihm später vorgeworfen wird (beispielsweise von einem Gutachter im Schlichtungsverfahren der Ärztekammer), er habe relevantes Patientenverhalten nicht festgehalten? Die Mitteilung einer PIN ist schließlich nicht das Senden eines Kochrezepts der Großmutter.
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