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Sterbehilfe bei komapatienten

Dies ist eine Diskussion zu Sterbehilfe bei komapatienten innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 17.09.2010, 20:52
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Sterbehilfe bei komapatienten

Nehmen wir an,ein Mann fällt nach einem Unfall mit schwerem Schädel-Hirn-Trauma ins Koma und bleibt ca.3 Wochen darin-anschließend geht der Zustand über in ein Wachkoma und er wird weiterhin künstlich ernährt -die Prognose ist sehr schlecht,d.h. der Zustand bleibt aufgrund der großen hirnschädigung uerser Vorerkrankungen bestehen,Besserung sehr unwahrscheinlich..seine Frau (Y) wurde als Vormund eingesetzt.
Würde sich Y strafbar machen,wenn sie die behandelnden Ärzte darauf ansprechen würde,die künstliche ernährung einzustellen?
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Alt 17.09.2010, 21:18
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AW: Sterbehilfe bei komapatienten

Zitat:
Zitat von StalkerinX Beitrag anzeigen
Würde sich Y strafbar machen,wenn sie die behandelnden Ärzte darauf ansprechen würde,die künstliche ernährung einzustellen?
Nein.

Bei der Entscheidung über die Fortsetzung einer Therapie ist es wichtig, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln.

Einfacher gesagt: was hätte der Patient gerne als Therapie, wenn er entscheiden könnte?

Die Frau kennt den Patienten am besten und kann eine wesentliche Stütze sein. Sie fordert ja nicht zu einer Straftat auf, sondern zum Handeln im Patientenwillen.

http://sterberecht.homepage.t-online...Rechtslage.htm
Zitat:
Zitat von 2 StR 454/09
1. Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch) ist gerechtfertigt, wenn dies dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht (§ 1901a BGB) und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen.

2. Ein Behandlungsabbruch kann sowohl durch Unterlassen als auch durch aktives Tun vorgenommen werden.

3. Gezielte Eingriffe in das Leben eines Menschen, die nicht in einem Zusammenhang mit dem Abbruch einer medizinischen Behandlung stehen, sind einer Rechtfertigung durch Einwilligung nicht zugänglich.
Ich würde sehr dazu raten, dass die Frau ein ausführliches Gespräch mit den behandelnden Ärzten sucht. Dabei kann sie über die genaue Situation und die Zukunftsaussichten informiert werden und den Ärzten ihren Mann und dessen Einstellungen schildern.
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 21:51
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AW: Sterbehilfe bei komapatienten

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ich würde sehr dazu raten, dass die Frau ein ausführliches Gespräch mit den behandelnden Ärzten sucht. Dabei kann sie über die genaue Situation und die Zukunftsaussichten informiert werden und den Ärzten ihren Mann und dessen Einstellungen schildern.
ja, das ist wichtig, das denke ich auch, das ist bestimmt gut.

noch was, was auch wichtig ist in dem zusammenhang: zum abbruch der therapie benötigt die frau (betreuerin) die zustimmung des betreuungsgerichts, es sei denn, es gäbe aufgrund einer patientenverfügung gar keine zweifel am willen des betroffenen. das ist
§ 1904 (2)
betreuungsgesetz. ohne dem darf sie das nicht veranlassen. das dient quasi dem "dopppelten" schutz des betreuten.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 21:56
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AW: Sterbehilfe bei komapatienten

nehmen wir an,es läge keine Patienverfügung des Komapatienten vor..
sollte y dann zuerst mit den behandelnden ärzten sprechen und sich dann an das betreuungsgericht wenden?
braucht y dafür einen anwalt?
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  #5 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 22:46
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AW: Sterbehilfe bei komapatienten

Wie wärs, wenn sie erst einmal mit den Ärzten redet und sich dann über ungelegte Eier Gedanken macht?

Den Antrag beim Vormundsgericht muss kein Anwalt schreiben.
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Alt 20.09.2010, 20:08
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AW: Sterbehilfe bei komapatienten

Ansprechen kann sie die ärzte doch immer?!

Eine theoretische Formulierung wäre evtl. auch noch angebracht, nicht das ein Arzt das in den falschen hals bekommt
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  #7 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 22:41
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AW: Sterbehilfe bei komapatienten

Zitat:
Zitat von shuttle222 Beitrag anzeigen
Eine theoretische Formulierung wäre evtl. auch noch angebracht, nicht das ein Arzt das in den falschen hals bekommt
Nein, man sollte das Ganze lieber am konkreten Fall besprechen. Theoretisch klingt ganz missverständlich. Es geht hier ja um ein Leben und nicht um einen Sachverhalt.

Abgesehen davon liegt keine Aufforderung zu einer Straftat vor, wenn man etwas bespricht.
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