Dies ist eine Diskussion zu Sexualkrankheiten - Übertragung beim Sex innerhalb des Forums Arztrecht
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| Sexualkrankheiten - Übertragung beim Sex ich bräuchte in diesem Fall wohl eine Jurist / Arzt Kombo, deswegen auch in diesem Unterforum, wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich richtig liege. Im Notfall einfach verschieben (Bürgerliches Recht oder sowas). Folgendes Szenario: Eine Frau hatte vor 2 Monaten Sex mit einem Typ. Sie hatte damals eine Blasenentzündung ohne es zu wissen und die beiden hatten ohne Kondom Sex. Nun behauptet er, dass er im Anschluss daran "irgendeine Entzündung am Hoden" gehabt hätte und deswegen das Risiko der Impotenz bestehe (wohl noch nicht untersucht, inwiefern da überhaupt ein Arzt rübergeschaut hat, ist noch nicht bekannt). Auf jeden Fall beschuldigt er sie jetzt, dass sie ihn angesteckt hätte, mit was auch immer und droht ihr mit einer Anzeige. Sie hat erstmal den Kontakt eingestellt und ihm gesagt, dass sie die Blasenentzündung damals an einem anderen Wochenende hatte. Liege ich richtig, dass der Kerl überhaupt nichts in der Hand hat und dass sie nichts dafür kann, selbst wenn er tatsächlich davon impotent geworden sein sollte? Immerhin war es beider freier Wille die ganze Sache ohne Kondom durchzuziehen und wie gesagt, wusste sie damals davon nichts. Kann mir jemand vielleicht eine erste Frühanalyse des Falles geben bzw. ein weiteres Vorgehen in dem Fall oder irgendwelche Informationen, die noch unbedingt nötig wären? Habe nur marginal Ahnung von Recht (Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht u.ä.) und frage deshalb hier nach. Vielen Dank. Geändert von PureCider (08.12.2011 um 20:17 Uhr). |
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| AW: Sexualkrankheiten - Übertragung beim Sex Ganz generell und ziemlich vereinfacht: Wer einen anderen wissentlich mit einer Krankheit ansteckt, obwohl er das hätte verhindern können und es ihm auch zuzumuten gewesen wäre dies zu verhindern, der macht sich der gefährlichen Körperverletzung (§224 StGB) strafbar. Dazu reicht es sicher nicht aus, erkältet in einen Bus zu steigen und zu wissen "Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde ich wenigstens einen der 50 übrigen Fahrgäste mittels Tröpfcheninfektion anstecken". Wer aber weiß, daß er eine durch Geschlechtsverkehr übertragbare Krankheit hat und dennoch ohne Schutzvorkehrungen und ohne den Partner vorher zu informieren (so daß dieser vom GV Abstand nehmen könnte) Geschlechtsverkehr hat, der macht sich strafbar. Dazu gibt es z.B. in Hinblick auf HIV-Infektionen auch schon lange eine Reihe von Gerichtsurteilen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Sexualkrankheiten - Übertragung beim Sex Zitat:
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| AW: Sexualkrankheiten - Übertragung beim Sex Ebenso sehe ich das auch. Sie hatte zu dem Zeitpunkt keinerlei Schmerzen oder irgendetwas, was darauf hindeutet, dass sie eine solche Infektion hätte haben können. Sie hat dies wohl erst im Nachhinein gemerkt. Dazu kommt, dass der jenige weiß, dass sie öfter Blasenentzündungen hat (ist wohl was chronisches) und er dennoch auf ein Kondom verzichtete (natürlich ohne zu wissen, dass sie eine im Moment hatte, aber eben jenes wusste sie ja auch nicht). |
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| AW: Sexualkrankheiten - Übertragung beim Sex Wie oft ist denn "öfter mal eine Blasenentzüngung"? Wenn sie in den kalten Monaten 3 Blasenentzündungen hat, die im Schnitt 2-4 Wochen andauern und sie das weiß, dass sie meist keine Schmerzen hat, so ist doch zumindest eine gewisse Fahrlässigkeit im Spiel. |
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| AW: Sexualkrankheiten - Übertragung beim Sex
__________________ Zitat:
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| AW: Sexualkrankheiten - Übertragung beim Sex Neue Erkenntnisse: Die beiden hatten wohl vor ein paar Jahren eine 2-jährige Beziehung. Sie leidet tatsächlich öfter an einer Blasenentzündung (ca. 5 mal im Jahr, ist immernoch nur jedes 10. Wochenende). Davon hatte er logischerweise Kenntnis. Macht den Fall also noch eindeutiger für mich. Dazu kommt, dass er nachweisen müsste, dass er a) nur mit ihr Sex hatte, so wie ers behauptet, b) dass sowas überhaupt von einer Blasenentzündung kommen kann, c) dass sie von der Entzündung wusste. Zu viel meiner Meinung nach. Geändert von PureCider (08.12.2011 um 22:43 Uhr). |
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| AW: Sexualkrankheiten - Übertragung beim Sex Ich denke hier kann man nicht nur davon ausgehen ob er den Schutz wollte oder nicht. Man müsste hier erstmal schauen was genau mit Blasenentzündung gemeint ist. Die kann "normal" mit Bakterien einhergehen - in anderen Fällen aber auch mit Pilzen ! Laut wissenschaftlichen Studien kann eine Blasenentzündung jede Frau EINMAL IM LEBEN haben ! Wenn man das aber chronisch hat dürfte hier die Sache ganz anders aussehen. Es wird ja auch eine Behandlung mit Antibiotika erfolgen, erst recht bei chronisch Kranken. Nachtrag: Ich glaube nicht, das ich mir sämtliche Erkrankungen merken muss von Leuten, mit denen ich vor 2 Jahren mal eine Beziehung hatte. zu c) Sie wusste es, denn es ist ja chronisch. MfG |
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| AW: Sexualkrankheiten - Übertragung beim Sex Chronisch bedeutet aber nicht das es dauerhaft infektiös und insgesamt dauerhaft ist. HIV ist dauerhaft ansteckend, eine Blasenentzüdung nur dann, wenn sie auch tatsächlich gerade vorhanden ist. Dies merkt man aber nicht sofort. Sprich, wenn man sie bemerkt, dann ist man bereits ne Weile ansteckend, wusste aber noch nicht, dass man Keimträger ist
__________________ Zitat:
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| AW: Sexualkrankheiten - Übertragung beim Sex Zitat:
Wenn ich Ziegelsteine von einer Autobahnbrücke in den fließenden Verkehr werfe, kann ich mich auch nicht darauf berufen, ich hätte ja gar nicht gewusst, daß davon eine Gefahr für andere ausgeht. Wenn ich auf meinem Kleinlaster eine Ladung Ziegelsteine nicht ausreichend sichere und die kippen von der Autobahnbrücke auf die darunterliegende Fahrbahn, kann ich mich weder damit entschuldigen, daß ich das ja nicht gewollt hätte noch damit, daß ich nicht wusste, daß meine Ladungssicherung nicht ausreicht. Passiert das, weil der Hersteller der Spanngurte einen Fabrikationsfehler gemacht hat, bin ich raus aus schuldhaften Verantwortung. Passiert das, weil der Hersteller einen Fabrikationsfehler gemacht hat, ich das aber hätte wissen können und müssen, weil ich als Transportunternehmer jede Woche den aktuellen Newsletter "Fabrikationsfehler bei Spanngurten" erhalte, bin ich wieder drin.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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