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Selbständiges Beweisverfahren

Dies ist eine Diskussion zu Selbständiges Beweisverfahren innerhalb des Forums Arztrecht

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  #41 (permalink)  
Alt 15.12.2010, 10:55
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AW: Selbständiges Beweisverfahren

Nö. Es muss weiterhin nachgewiesen werden, dass die neuerlichen Ansprüche mit dem Fehlverhalten zusammenhängen.

Ich geb Dir einen guten Rat: nimm einen Anwalt. Für mich ist EOD.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #42 (permalink)  
Alt 15.12.2010, 18:33
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AW: Selbständiges Beweisverfahren

Für Opfer von Straftaten ist das Buch "Die Rechte des Opfers im Strafprozess" (Praxis der Strafverteidigung) empfehlenswert.
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  #43 (permalink)  
Alt 16.12.2010, 08:01
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AW: Selbständiges Beweisverfahren

Zitat:
Zitat von 3LTI Beitrag anzeigen
Für Opfer von Straftaten ist das Buch "Die Rechte des Opfers im Strafprozess" (Praxis der Strafverteidigung) empfehlenswert.
Jau, ersetzt einem völlig den Anwalt ( den braucht man überhaupt nicht, obwohl er studiert hat man muss nur das Buch lesen dann ist man ein Ass...)
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  #44 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 01:27
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AW: Selbständiges Beweisverfahren

Mir tun ja manchmal die Rechtsanwälte leid, wenn ich mir vorstelle, mit was für Mandanten die sich manchmal rumplagen müssen.

Aber wenn ich mir vorstelle, mit welchen sich selbst vertretenden Klägern sich Richter erst manchmal rumplagen müssen...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #45 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 09:17
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AW: Selbständiges Beweisverfahren

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Mir tun ja manchmal die Rechtsanwälte leid, wenn ich mir vorstelle, mit was für Mandanten die sich manchmal rumplagen müssen.

Aber wenn ich mir vorstelle, mit welchen sich selbst vertretenden Klägern sich Richter erst manchmal rumplagen müssen...
Also wenn ich Zeit habe, bemitleide ich die v. g. Berufsgruppen etwas.


--------------------------------------------------------
Wer Stroh im Kopf hat, fürchtet den Funken der Wahrheit.


Jupp Müller
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  #46 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 10:34
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AW: Selbständiges Beweisverfahren

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Mir tun ja manchmal die Rechtsanwälte leid, wenn ich mir vorstelle, mit was für Mandanten die sich manchmal rumplagen müssen.

Aber wenn ich mir vorstelle, mit welchen sich selbst vertretenden Klägern sich Richter erst manchmal rumplagen müssen...
Bekommen die Bedauernswerten ihr Leid nicht hinreichend entschädigt? Und haben sie den keine Chance, dem Unheil z.B. durch Niederlegen des Mandats zu entkommen? Das wäre ja wirklich traurig!
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #47 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 20:19
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Die Entscheidung

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
? Wieso denn? Das Gericht kann doch die Originale anfordern!
Korrekt. Das Gericht vertreten durch den Richter wollte offensichtlich das Beweisverfahren - den Beweisbeschluss - verhindern, in dem es solche Forderungen an den Antragsteller stellte - das Beibringen der betreffenden Krankenakten im Original (!), die dieser objektiv nicht erfüllen kann. Aufgrund dieser Tatsache wurde ein Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Der Richter wollte offensichtlich die Aufklärung der mediz. Fehlbehandlung, insbesondere das Sachverständigengutachten, verhindern, da er im Antrag des Antragstellers und den damit verbundenen Schriftsatz den offensichtlichen Pfusch und Betrug des Arztes erkannte.

Leider wird auch bei Gerichten manchmal mit gezinkten Karten "gespielt".

------------------------------------------------------------
In der Geschichte ist die Summe der Dummen immer konstant.

N. N.
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  #48 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 22:28
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AW: Die Entscheidung

Zitat:
Zitat von 3LTI Beitrag anzeigen
Aufgrund dieser Tatsache wurde ein Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt.
Großes Kino!

Zitat:
Der Richter wollte offensichtlich die Aufklärung der mediz. Fehlbehandlung, insbesondere das Sachverständigengutachten, verhindern, da er im Antrag des Antragstellers und den damit verbundenen Schriftsatz den offensichtlichen Pfusch und Betrug des Arztes erkannte.
So? Aber genau dann wäre es für ihn doch sinnvoll, Originale anzufordern, weil er den Sargdeckel besser zunageln kann und sauber bleibt.

Sorry, es gilt weiterhin: Geschichte verwirrend, Anwalt angeraten.
__________________
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  #49 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 23:09
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AW: Die Entscheidung

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Großes Kino!

So? Aber genau dann wäre es für ihn doch sinnvoll, Originale anzufordern, weil er den Sargdeckel besser zunageln kann und sauber bleibt.
Wer sagt aber, dass der Richter den Sargdeckel überhaupt zunageln will??? Zudem hat der Richter weniger Arbeit, wenn es keinen Beweisbeschluss gibt!

----------------------------------------------------------------
Besser als einer, der weiß, was recht ist, ist einer, der liebt, was recht ist; und besser als einer, der liebt, was recht ist, ist einer der Begeisterung fühlt für das, was recht ist.

Lao-tse
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  #50 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 23:35
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AW: Selbständiges Beweisverfahren

Und der Richter wäre vom Antrag des Antragstellers derart überzeugt, dass er schon daraus eine Urteilsbegründung zimmern könnte, die nicht in der Revision, die es bei Medizinhaftung mit 100%-er Sicherheit gibt, zerpflückt würde?

Du malst Dir doch hier nur eine bunte Geschichte aus, die nicht einmal für einen Dreigroschenroman reichen würde!

Ich bin wieder weg.
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