
14.12.2011, 22:36
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| AW: Selbständiges Beweisverfahren Zitat:
Zitat von 3LTI Die Kosten betreffen die Klage für die Akteneinsicht - Einsicht in eine Urkunde - und nicht das selbstständige Beweisverfahren (SBV).
Jedoch erfolgte der Prozessbetrug im SBV durch einen Schriftsatz des Antraggegners! Das SBV ist noch nicht beendet.
Ein Überweisung an bspw. einen Neurologen ist in dem Fall nicht notwendig, weil jeder FA für Allgemeinmedizin eine Perniziosa selbst diagnostizieren und therapieren kann. Die Therapie kann bspw. durch eine Krankenschwester erfolgen - parenterale Substitution von Cobalamin (Vitamin B12).
Ein Analogon ist: Ein Kfz.-Mechatroniker hat einen Platten und beauftragt aufgrund dieser Tatsache den Kfz.-Hersteller mit der Reparatur - Reifenwechsel. | Auch beim SBV gilt: The winner takes it all. Und: Ist das Gutachten positiv für den Antragsteller (AS) ausgegangen, kann der Antraggegner den AS beauflagen innerhalb einer bestimmten Zeit diesbezüglich Klage zu erheben. Zitat:
Wer nichts weiß, muss alles glauben.
Marie von Ebner-Eschenbach
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