Dies ist eine Diskussion zu Selbständiges Beweisverfahren innerhalb des Forums Arztrecht
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| Selbständiges Beweisverfahren |
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| AW: Selbständiges Beweisverfahren Zitat:
Es ist üblich, dass Originale verlangt werden.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Selbständiges Beweisverfahren Zitat:
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| AW: Selbständiges Beweisverfahren Der Patient hat kein Recht auf die Originale. Er kann die Akten einsehen oder auf seine Kosten kopieren lassen. Ausnahmen sind selten, beispielsweise Röntgenbilder. Die Originale werden nach richterlicher Anordnung herausgerückt. Man sollte nicht vergessen, dass auch der Arzt ein massives Beweisproblem hat, wenn Akten "verlorengehen".
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Selbständiges Beweisverfahren Zitat:
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| AW: Selbständiges Beweisverfahren ? Wieso denn? Das Gericht kann doch die Originale anfordern!
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Selbständiges Beweisverfahren Genau das will das Gericht nicht. Das Gericht erteilt dem Antragsteller die Auflage sämtliche Krankenakten - den Fall betreffend - im Original vollständig dem Gericht vorzulegen. Genau diese Auflage kann der Antragsteller aufgrund der v. g. Bemerkungen nicht erfüllen. Somit kann das Verfahren nicht stattfinden. Paradox. |
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| AW: Selbständiges Beweisverfahren Zitat:
Sollten es zur Verhandlung kommen werden erst dann die Originale zur Einsicht vom Gericht verlangt, per Richterlichen Beschluss. Die fiktive Person sollte sich echt fachliche Hilfe suchen, anscheinend mangelt es ihr an Verständnis so wie ich die Beiträge bis jetzt verfolgt habe. Am besten einen für Medizinrecht. Im Alleingang ( sollte wirklich etwas dran sein an der Sache) kann er/sie es nicht schaffen! |
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| AW: Selbständiges Beweisverfahren Zitat:
Anhand der medizinischen Fachliterartur ist es erwiesen, das der angeklagte Arzt eine Behandlung entgegen de lege artis durchgeführt hat. Ein Gutachter müsste also begründen, warum er von dem aktuellen Stand der Fachliteratur abweicht. |
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| AW: Selbständiges Beweisverfahren Zitat:
Ach und noch was, der Gutachten muss nicht beweisen warum der Behandler abgewichen ist, sondern das er abgewichen ist, der Behandler muss begründen warum wieso weshalb. Ach eine Frage noch in dem andrem Thread wird gesagt das ein Staatsanwalt die Äußerung gemacht habe, das es nicht korrekt sei wie es gelaufen ist? Na dann müsste die Sache schon längst vor Gericht sein? |
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