Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Selbständiges Beweisverfahren

Dies ist eine Diskussion zu Selbständiges Beweisverfahren innerhalb des Forums Arztrecht

Like Tree4Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2010, 09:33
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 256
Keine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Selbständiges Beweisverfahren

Ein Patient hat im Rahmen eines o. a. Arzthaftungsverfahrens einen Antrag gestellt. Der zuständige Richter fordert nun als Beweismittel alle die über ihn angelegten Krankenakten im Original im streitigen Zeitraum. M. E. ist die Forderung überzogen, es müssten auch beglaubigte Kopien der Krankenakten ausreichend sein?! Denn wenn die Originale abhanden kommen, hat der Patient ein Problem hinsichtlich der Beweisführung.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2010, 10:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.478
98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)  
AW: Selbständiges Beweisverfahren

Zitat:
Zitat von 3LTI Beitrag anzeigen
M. E. ist die Forderung überzogen, es müssten auch beglaubigte Kopien der Krankenakten ausreichend sein?!
Wie soll man die kriegen, wenn die Originale "abhandengekommen sind"?

Es ist üblich, dass Originale verlangt werden.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2010, 17:19
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 256
Keine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Selbständiges Beweisverfahren

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Wie soll man die kriegen, wenn die Originale "abhandengekommen sind"?

Es ist üblich, dass Originale verlangt werden.
Nach BGH VI ZR 229/79 vom 23.11.82 hat der Patient ein Recht auf Akteneinsicht. Doch aus dieser Tatsache leitet sich m. E. nicht ab, dass er die Originalkrankenakte sich von den behandelnden Ärzten ausleihen kann. Sehe ich das richtig?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2010, 18:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.478
98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)  
AW: Selbständiges Beweisverfahren

Der Patient hat kein Recht auf die Originale. Er kann die Akten einsehen oder auf seine Kosten kopieren lassen. Ausnahmen sind selten, beispielsweise Röntgenbilder. Die Originale werden nach richterlicher Anordnung herausgerückt. Man sollte nicht vergessen, dass auch der Arzt ein massives Beweisproblem hat, wenn Akten "verlorengehen".
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 04.12.2010, 18:32
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 256
Keine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Selbständiges Beweisverfahren

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Der Patient hat kein Recht auf die Originale. Er kann die Akten einsehen oder auf seine Kosten kopieren lassen. Ausnahmen sind selten, beispielsweise Röntgenbilder. Die Originale werden nach richterlicher Anordnung herausgerückt. Man sollte nicht vergessen, dass auch der Arzt ein massives Beweisproblem hat, wenn Akten "verlorengehen".
Somit kann der Patient die Bedingungen des Richters nicht erfüllen. Damit kann folglich kein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt werden. Oder gibt es noch Alternativen - beglaubigte Kopien??? -, wenn ja welche?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 04.12.2010, 18:42
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.478
98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20478 Beiträge, 1463 Bewertungen)  
AW: Selbständiges Beweisverfahren

Zitat:
Zitat von 3LTI Beitrag anzeigen
Somit kann der Patient die Bedingungen des Richters nicht erfüllen.
? Wieso denn? Das Gericht kann doch die Originale anfordern!
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 04.12.2010, 18:56
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 256
Keine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Selbständiges Beweisverfahren

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
? Wieso denn? Das Gericht kann doch die Originale anfordern!
Genau das will das Gericht nicht. Das Gericht erteilt dem Antragsteller die Auflage sämtliche Krankenakten - den Fall betreffend - im Original vollständig dem Gericht vorzulegen. Genau diese Auflage kann der Antragsteller aufgrund der v. g. Bemerkungen nicht erfüllen. Somit kann das Verfahren nicht stattfinden. Paradox.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 12:12
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Alter: 28
Beiträge: 225
94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)  
AW: Selbständiges Beweisverfahren

Zitat:
Zitat von 3LTI Beitrag anzeigen
Genau das will das Gericht nicht. Das Gericht erteilt dem Antragsteller die Auflage sämtliche Krankenakten - den Fall betreffend - im Original vollständig dem Gericht vorzulegen. Genau diese Auflage kann der Antragsteller aufgrund der v. g. Bemerkungen nicht erfüllen. Somit kann das Verfahren nicht stattfinden. Paradox.
Also dem Gericht müsste es bekannt sein das es nicht möglich ist, das der Arzt die Akten im Original an den Patienten weiter gibt. Und zwar aus dem Grund da der Arzt sonst keinerlei Dokumentation verfügt um das Gegenteil zu beweisen. Dem Patienten bleibt nichts anderes übrig als die Akten als Duplikat zu verlangen und dafür zu bezahlen. in der Regel nicht mehr wie 50 Cent pro DINA 4 Seite.
Sollten es zur Verhandlung kommen werden erst dann die Originale zur Einsicht vom Gericht verlangt, per Richterlichen Beschluss.

Die fiktive Person sollte sich echt fachliche Hilfe suchen, anscheinend mangelt es ihr an Verständnis so wie ich die Beiträge bis jetzt verfolgt habe. Am besten einen für Medizinrecht. Im Alleingang ( sollte wirklich etwas dran sein an der Sache) kann er/sie es nicht schaffen!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 12:52
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 256
Keine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 3LTI hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Selbständiges Beweisverfahren

Zitat:
Zitat von Buddafly84 Beitrag anzeigen
Also dem Gericht müsste es bekannt sein das es nicht möglich ist, das der Arzt die Akten im Original an den Patienten weiter gibt. Und zwar aus dem Grund da der Arzt sonst keinerlei Dokumentation verfügt um das Gegenteil zu beweisen. Dem Patienten bleibt nichts anderes übrig als die Akten als Duplikat zu verlangen und dafür zu bezahlen. in der Regel nicht mehr wie 50 Cent pro DINA 4 Seite.
Sollten es zur Verhandlung kommen werden erst dann die Originale zur Einsicht vom Gericht verlangt, per Richterlichen Beschluss.
Der Patient hat schon längst alle über ihn angefertigten Krankenakten angefordert und verfügt über diese in Kopie. Folglich schickt er diese jetzt dem Gericht zu und wartet auf die weitere Verfahrensweise. Wird der Antrag abgelehnt, hat der Patient Pech gehabt. Aber es ist bereits ein Verfahren wegen fahrlässiger KV gegen den Arzt anhängig. Zudem kann der Patient dessen ungeachtet noch ein zivilrechtlichen Verfahren gegen den Arzt eröffnen. Da er schon von seiner Rechtschutzversicherung Deckungszusage für diesen Fall hat, kann er also problemlos auch dieses Verfahren bei Bedarf vorantreiben. Alle Beweismittel sind bereits gesichert.

Anhand der medizinischen Fachliterartur ist es erwiesen, das der angeklagte Arzt eine Behandlung entgegen de lege artis durchgeführt hat. Ein Gutachter müsste also begründen, warum er von dem aktuellen Stand der Fachliteratur abweicht.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 13:12
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Alter: 28
Beiträge: 225
94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)94% positive Bewertungen (225 Beiträge, 34 Bewertungen)  
AW: Selbständiges Beweisverfahren

Zitat:
Zitat von 3LTI Beitrag anzeigen
Der Patient hat schon längst alle über ihn angefertigten Krankenakten angefordert und verfügt über diese in Kopie. Folglich schickt er diese jetzt dem Gericht zu und wartet auf die weitere Verfahrensweise. Wird der Antrag abgelehnt, hat der Patient Pech gehabt. Aber es ist bereits ein Verfahren wegen fahrlässiger KV gegen den Arzt anhängig. Zudem kann der Patient dessen ungeachtet noch ein zivilrechtlichen Verfahren gegen den Arzt eröffnen. Da er schon von seiner Rechtschutzversicherung Deckungszusage für diesen Fall hat, kann er also problemlos auch dieses Verfahren bei Bedarf vorantreiben. Alle Beweismittel sind bereits gesichert.

Anhand der medizinischen Fachliterartur ist es erwiesen, das der angeklagte Arzt eine Behandlung entgegen de lege artis durchgeführt hat. Ein Gutachter müsste also begründen, warum er von dem aktuellen Stand der Fachliteratur abweicht.
lol, Sorry, also wurde noch keinerlei Gutachten gemacht, der fiktive Patient ist der Meinung aufgrund von Fachliteratur die er sich durchgelesen hat ( keinerlei Kenntnis in der Materie, das die Behandlung nicht nach lege arits (also nach den Regeln der Kunst) durchgeführt wurde?
Ach und noch was, der Gutachten muss nicht beweisen warum der Behandler abgewichen ist, sondern das er abgewichen ist, der Behandler muss begründen warum wieso weshalb.

Ach eine Frage noch in dem andrem Thread wird gesagt das ein Staatsanwalt die Äußerung gemacht habe, das es nicht korrekt sei wie es gelaufen ist? Na dann müsste die Sache schon längst vor Gericht sein?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kosten selbständiges Beweisverfahren Mietrecht 25.10.2010 13:29
KG Anspruch für selbständiges Ehepaar im Ausland Steuerrecht 31.08.2010 10:46
Fragen zum selbst. Beweisverfahren Baurecht 20.10.2007 14:23
Selbständiges Beweisverfahren - viele Fragen???? Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 06.03.2007 12:59





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios