Dies ist eine Diskussion zu Schweigepflichtsentbindung - wie lange gültig? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Schweigepflichtsentbindung - wie lange gültig? angenommen, x hat vor zwei jahren ihrer therapeutin T eine schweigepflichtsentbindung unterschreiben. woraufhin die T die behandelne ärztin in einem schreiben über die diagnose der x informiert hat. x hat damals eine kopie dieses schreibens erhalten. weiter hat T keinen kontakt zu der ärztin gehabt und auch nichts weitergegeben. Frage: darf die T nun nach zwei jahren einfach erneut informationen an die Ärztin weitergeben? ist nach so langer zeit die schweigepflichtsentbindung noch gültig? müsste nicht die T erneut um schweigepflichtentbindung bitten? |
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| AW: Schweigepflichtsentbindung - wie lange gültig? [QUOTE=zeiten]Frage: darf die T nun nach zwei jahren einfach erneut informationen an die Ärztin weitergeben?[/quoteWelche Informationen denn? Den kalten Kaffee von damals oder etwas Neues? Zitat:
- vom Inhalt und Umfang der Entbindung ab - von den Daten, die weitergegeben werden - vom Adressat der Daten - ob man davon ausgehen kann, dass der Patient damit einverstanden ist, weil die Weitergabe ihm nutzt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schweigepflichtsentbindung - wie lange gültig? hi, danke für die antwort. ![]() also ich hab es missverstänslich ausgedrückt: X ist die ganzen zwei jahre weiterhin bei der T in behandlung gewesen. und die T hat in letzer zeit mehrmals angesprochen, dass es sinnvoll sei, die behandelnden Ärzte mit einzubeziehen und zu informieren. aber X hat da zweifel angemeldet, weil ihr das peinlich ist und weil sie befürchtet, dass die betreffenden Ärzte damit nicht klar kommen würden. das bedeutet, dass die T den willen der X genau gekannt hat und da gar nicht mutmaßen muss. wie genau die entbindungserklärung von damals lautet, weiß die X heute nicht mehr. is ja schon zwei jahre her. edit: vergessen: die daten, die weitergegeben wurden (rein fiktiv natürlich!), wurden telefonisch übermittelt und dabei wurde die diagnose und auch private lebensumstände und probleme von X weitergegeben. was nach ansicht der X aber weder der mitbehandelnden ärztin noch der X selber etwas nutzt. nochmal edit: die daten wurden an eine reumathologin weitergegeben. wieso ist das wichtig zu wissen? rein fiktiv ist es so, dass die X starkes reuma hat und schmerzpatientin ist. |
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| AW: Schweigepflichtsentbindung - wie lange gültig? Zitat:
Auch, wenn die Weitergabe hier wohl sinnvoll war: trotzdem war die Ärztin meiner Meinung nach nicht zur Weitergabe befugt, wenn die Patienten in den Therapiegesprächen mehrfach geäußert hat, dass sie dies nicht wünscht. Die Patienten sollte die Schweigepflichtsentbindung umgehend zurückziehen. In Zukunft solle diese außerdem genauer spezifiziert werden (gegenüber welchen Ärzten darf Auskunft gegeben werden? Über was darf Auskunft gegeben werden? Wie lange gilt das?).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schweigepflichtsentbindung - wie lange gültig? Zitat:
Zitat:
Mit der Schweigepflicht ist es im Prinzip sehr einfach: wenn Zweifel aufkommen, ob eine Schweigepflichtsentbindung noch gilt, gilt sie nicht mehr. Dann muß eben neu nachgefragt werden. Und über zwei Jahre gilt so eine Einverständniserklärung sowieso nicht, es sei denn, sie wäre ausdrücklich so angelegt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Schweigepflichtsentbindung - wie lange gültig? hi zusammen, danke für die antworten! beruhigt mich auch sehr, dass das so geregelt ist, sonst würd ich auch keinem arzt mehr was erzählen, wenn ich davon ausgehen müßte, dass der es nach eigenem ermessen weitergibt. x hat jetzt per einschreiben die schweigepflichtsntbindung ausdrücklich widerrufen, sich beschwert und die therapie beendet. (rein fiktiv natürlich) ich halte ja die schweigepflicht für eine der wichtigsten pflichten von therapeutinnen und therapeuten. x hat das auch so gesehen. |
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