Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Schweigepflichtsentbindung - wie lange gültig?

Dies ist eine Diskussion zu Schweigepflichtsentbindung - wie lange gültig? innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 21:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
Schweigepflichtsentbindung - wie lange gültig?

alles fiktiv:

angenommen, x hat vor zwei jahren ihrer therapeutin T eine schweigepflichtsentbindung unterschreiben. woraufhin die T die behandelne ärztin in einem schreiben über die diagnose der x informiert hat. x hat damals eine kopie dieses schreibens erhalten.
weiter hat T keinen kontakt zu der ärztin gehabt und auch nichts weitergegeben.

Frage: darf die T nun nach zwei jahren einfach erneut informationen an die Ärztin weitergeben? ist nach so langer zeit die schweigepflichtsentbindung noch gültig? müsste nicht die T erneut um schweigepflichtentbindung bitten?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 21:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Schweigepflichtsentbindung - wie lange gültig?

[QUOTE=zeiten]Frage: darf die T nun nach zwei jahren einfach erneut informationen an die Ärztin weitergeben?[/quoteWelche Informationen denn? Den kalten Kaffee von damals oder etwas Neues?
Zitat:
Zitat von zeiten
ist nach so langer zeit die schweigepflichtsentbindung noch gültig? müsste nicht die T erneut um schweigepflichtentbindung bitten?
Eine gute und gemeine Frage. Prinzipiell gilt immer der aktuelle Wille des Patienten, fraglich aber, wie der vom Arzt erörtert werden kann. Eventuell kann dieser davon ausgehen, dass er noch immer zur Weitergabe von Daten berechtigt ist, weil die Entbindung nicht widerrufen wurde. Nach zwei Jahren Abwesenheit von der Praxis ist die Befreiung allerdings schon ziemlich angestaubt. In meinen Augen hängt dies
- vom Inhalt und Umfang der Entbindung ab
- von den Daten, die weitergegeben werden
- vom Adressat der Daten
- ob man davon ausgehen kann, dass der Patient damit einverstanden ist, weil die Weitergabe ihm nutzt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 22:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Schweigepflichtsentbindung - wie lange gültig?

hi, danke für die antwort.

also ich hab es missverstänslich ausgedrückt:

X ist die ganzen zwei jahre weiterhin bei der T in behandlung gewesen. und die T hat in letzer zeit mehrmals angesprochen, dass es sinnvoll sei, die behandelnden Ärzte mit einzubeziehen und zu informieren. aber X hat da zweifel angemeldet, weil ihr das peinlich ist und weil sie befürchtet, dass die betreffenden Ärzte damit nicht klar kommen würden. das bedeutet, dass die T den willen der X genau gekannt hat und da gar nicht mutmaßen muss.

wie genau die entbindungserklärung von damals lautet, weiß die X heute nicht mehr. is ja schon zwei jahre her.

edit:
vergessen:
die daten, die weitergegeben wurden (rein fiktiv natürlich!), wurden telefonisch übermittelt und dabei wurde die diagnose und auch private lebensumstände und probleme von X weitergegeben. was nach ansicht der X aber weder der mitbehandelnden ärztin noch der X selber etwas nutzt.

nochmal edit:
die daten wurden an eine reumathologin weitergegeben. wieso ist das wichtig zu wissen?

rein fiktiv ist es so, dass die X starkes reuma hat und schmerzpatientin ist.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.06.2009, 08:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Schweigepflichtsentbindung - wie lange gültig?

Zitat:
Zitat von zeiten
die daten wurden an eine reumathologin weitergegeben. wieso ist das wichtig zu wissen?

rein fiktiv ist es so, dass die X starkes reuma hat und schmerzpatientin ist.
Weil es manchmal für eine Therapie wichtig ist, weitere Informationen zu kriegen. Hier im vorliegenden Fall könnte es tatsächlich so sein, insbesondere, wenn ein Patient Rheumatiker ist und eine Somatisierungsstörung oder andere psychosomatische Miterkrankungen vorliegen.

Auch, wenn die Weitergabe hier wohl sinnvoll war: trotzdem war die Ärztin meiner Meinung nach nicht zur Weitergabe befugt, wenn die Patienten in den Therapiegesprächen mehrfach geäußert hat, dass sie dies nicht wünscht.

Die Patienten sollte die Schweigepflichtsentbindung umgehend zurückziehen. In Zukunft solle diese außerdem genauer spezifiziert werden (gegenüber welchen Ärzten darf Auskunft gegeben werden? Über was darf Auskunft gegeben werden? Wie lange gilt das?).
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 26.06.2009, 14:50
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Schweigepflichtsentbindung - wie lange gültig?

Zitat:
Zitat von zeiten
alles fiktiv:ist nach so langer zeit die schweigepflichtsentbindung noch gültig?
Nein. Absolut nicht. (Sagt: meine hiesige Landesärztekammer, bei der ich mal für einen Artikel umfangreich zum Thema Schweigepflicht recherchiert habe.)

Zitat:
müsste nicht die T erneut um schweigepflichtentbindung bitten?
Ja.

Mit der Schweigepflicht ist es im Prinzip sehr einfach: wenn Zweifel aufkommen, ob eine Schweigepflichtsentbindung noch gilt, gilt sie nicht mehr. Dann muß eben neu nachgefragt werden. Und über zwei Jahre gilt so eine Einverständniserklärung sowieso nicht, es sei denn, sie wäre ausdrücklich so angelegt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 27.06.2009, 00:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Schweigepflichtsentbindung - wie lange gültig?

hi zusammen,
danke für die antworten! beruhigt mich auch sehr, dass das so geregelt ist, sonst würd ich auch keinem arzt mehr was erzählen, wenn ich davon ausgehen müßte, dass der es nach eigenem ermessen weitergibt.

x hat jetzt per einschreiben die schweigepflichtsntbindung ausdrücklich widerrufen, sich beschwert und die therapie beendet. (rein fiktiv natürlich)

ich halte ja die schweigepflicht für eine der wichtigsten pflichten von therapeutinnen und therapeuten. x hat das auch so gesehen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Generelle Schweigepflichtsentbindung im Sozialrecht Sozialrecht 21.09.2009 06:51
Wer lange arbeitet, schläft schlechter - Lange Arbeitszeiten wirken sich auf die Gesundheit aus Nachrichten: Wissenschaft 04.05.2009 13:00
Anklageschrift Wie lange gültig ? Strafrecht / Strafprozeßrecht 29.03.2009 15:58
Gültig ???? oder nicht gültig ??? Kein Formularvertrag - Renuvierung bei Auszug Mietrecht 18.09.2007 11:49
Leidiges Thema Renovierung und wie lange ist eine Mietervereinbarung gültig? Mietrecht 20.04.2007 21:39





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN