Dies ist eine Diskussion zu Schweigepflicht (insbesondere) bei Minderjährigen innerhalb des Forums Arztrecht
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| Schweigepflicht (insbesondere) bei Minderjährigen Bei einer Sanitäterausbildung zum Thema Schweigepflicht hat folgendes fiktives Fallbeispiel heftige Diskussionen ausgelöst: Tom ist 16 Jahre alt und hat bei der Zeltdisco heimlich schon drei Halbe Bier getrunken, bis er sich durch eine Ungeschicklichkeit an einem zerbrochenen Weißbierglas eine tiefe Schnittwunde an der Hand zufügt. Die Verletzung wird in der Sanitätswache versorgt und müsste nun eigentlich im Krankenhaus genäht werden. Tom will ausdrücklich nicht ins Krankenhaus gebracht werden und die Helfer sollen auf keinen Fall seine Eltern informieren. Wie verhalten sich die Sanitäter richtig? Zum Beispiel: Sollen/dürfen/müssen sie gegen den Willen des Jungen die Eltern informieren? Sollen/dürfen/müssen sie die Polizei hinzuziehen? |
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| AW: Schweigepflicht (insbesondere) bei Minderjährigen Hallo Wenn Sie die Suchfunktion im Forum nutzen würden, dann könnten Sie folgenden Beitrag auch finden. Hier klicken. Gruß Pro |
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| AW: Schweigepflicht (insbesondere) bei Minderjährigen Hallo Pro! Danke für den Verweis. Den Thread kenne ich schon und ich finde ihn absolut nicht vergleichbar. Anders, als im Fall "Psychotherapie", könnten die Helfer im Fall "Tom" befürchten, zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn sie nichts weiter unternehmen. Ist diese Befürchtung begründet? Man stelle sich vor, die nicht ordentlich versorgte Wunde führt zu bleibender Bewegungseinschränkung an der Hand. In der Folge gehen die Eltern gegen die Sanitäter straf- und/oder zivilrechtlich vor... Können die Sanitäter dann zurecht sagen, dass sie nichts weiter tun konnten, weil dies dem Willen des betrunkenen Minderjährigen widersprach und weil Schweigepflicht bestand? Des weiteren handelt es sich im Fall "Psychotherapie" um eine Ärztin oder einen Arzt. Im Fall "Tom" handelt es sich um Helfer auf einer Sanitätsstation, wo kein Arzt anwesend ist. Gilt für diese Helfer überhaupt die gesetzliche Schweigepflicht? |
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| AW: Schweigepflicht (insbesondere) bei Minderjährigen Auch Sanitäter müssen die Schweigepflicht einhalten. Auch bei einem 16jährigen. Die Eltern sind also nicht zu informieren. Beispielsweise haben diese sich ja auch nicht gekümmert, das ihr minderjähriger Sohn ohne Begleitperson Bier trinkt. Beispielweise hat sich der Wirt auch nicht darum geschert, einem minderjährigen Bier auszuschenken. Aber zu einem sind die Sanitäter verpflichtet: Bei einer Wunde die genäht werden muss einen Arzt zu rufen. Dieser entscheidet dann was zu tun ist. Nicht die Sanitäter. |
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| AW: Schweigepflicht (insbesondere) bei Minderjährigen Zitat:
Die Eltern können hier nichts machen, außer ihrem verzogenen Sohn Mores beibringen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schweigepflicht (insbesondere) bei Minderjährigen Zitat:
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Wenn nun aber Schweigepflicht besteht, wie Du meinst, und der Jugendliche - wie dargestellt - jede weitere Hilfe verweigert, dann wäre doch auch das Informieren eines Arztes ein Bruch der Schweigepflicht. Oder? |
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| AW: Schweigepflicht (insbesondere) bei Minderjährigen Zitat:
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Gruß Pro |
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| AW: Schweigepflicht (insbesondere) bei Minderjährigen Zitat:
Gibt es vielleicht eine Rechtssprechung, die den Sanitäter doch zu dem Kreis zählt? |
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| AW: Schweigepflicht (insbesondere) bei Minderjährigen Zitat:
Hier klicken. Ansonsten googlen Sie doch selbst. Zitat; Zur Verschwiegenheit verpflichtet sind unter anderem die Angehörigen folgender Berufe: Angehörige heilbehandelnder Berufe, wie Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Zahnärzte, Apotheker oder Angehörigen assistierender Heilberuf die, eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger und Mitarbeiter des Rettungsdienstes, Gruß Pro |
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| AW: Schweigepflicht (insbesondere) bei Minderjährigen Zitat:
Zitat:
Irgendwie denke ich jetzt an die versoffenen RetSans der Malts und RKs, die in meinem Heimatort mit Blaulicht und Martinshorn Fritten holten. "Ein Unfall ist schon bitter - und dann noch Johannitter!"
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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