Dies ist eine Diskussion zu Schweigepflicht ??? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Schweigepflicht ??? Grundlage der Therapie ist ein "Therapievertrag" zwischen A und B. Im Vertrag steht, dass zu der Therapie auch eine Untersuchung bei dem niedergelassenen Arzt C gehört, der die Therapie "begleitet". Der A lässt sich von dem C untersuchen, und der schreibt nun einen Bericht an die B. Meine Frage: Darf er dies, obwohl er nicht (explizit) von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurde ? ![]() Wenn ich den Vertrag richtig lese, dann hat der A einer Untersuchung zugestimmt, nicht jedoch der Weitergabe von Informationen. |
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| AW: Schweigepflicht ??? ich vermute, dass ist durch den therapievertrag gedeckt, wenn der arzt dort als "begleiter" drin steht. somit ist die patientin kein separates behandlungsverhältnis eingegangen, sondern eines "im rahmen der reha bei b". verschiedene behandlerinnen, welche direkt bei b angestellt sind, haben ja uach keine schweigepflicht untereinander. |
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| AW: Schweigepflicht ??? Zitat:
Prinzipiell gilt immer die Schweigepflicht (auch innerhalb des Hauses!), es ist nur die Frage, in welchem Rahmen der Patient explizit oder konkludent von der Schweigepflicht entbunden hat. Beispiele: 1. Herz-Reha im Krankenhaus A, in diesem Rahmen regelmäßige konsiliarische Untersuchung durch Kardiologen. -> man kann von einer Entbindung ausgehen 2. Herz-Kur in Ungarn während eines Urlaubs, währenddessen von der Klinik organisierte Fahrt in eine Nachbarstadt zu einer Untersuchung durch einen Augenarzt auf Kosten der Reha-Einrichtung wegen einer neuen Brille -> keine automatische Entbindung. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schweigepflicht ??? Vielen Dank für Eure Antworten. Die Mitarbeiter der B GmbH gegenseitig wurden explizit durch Vertrag von der Schweigepflicht entbunden. Der "begleitende Arzt" ist jedoch kein Mitarbeiter der B GmbH. Er schreibt ja auch den Bericht an die B GmbH wie an einen Dritten. "Frau A ist bei Ihnen in Behandlung ..." Der A übrigens war davon ausgegangen, dass zwar ein Arztbericht erstellt wird, der aber lediglich dem Kostenträger zugestellt wird. |
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| AW: Schweigepflicht ??? Zitat:
Zitat:
wieso? War er von der Schweigepflicht gegenüber dem Kostenträger entbunden? Hat er erwähnt, wem er einen bericht senden will?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schweigepflicht ??? Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Schweigepflicht ??? Zitat:
Zitat:
Eine Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Kostenträger sehe ich als - stillschweigend - abgegegeben. Aber das ist wohl mehr "Gefühlssache". |
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| AW: Schweigepflicht ??? Zitat:
Zitat:
![]() ich frage mich allerdings, zu welchem zweck der b eine untersuchung beim niedergelassenen arzt hätte haben wollte, wenn er nicht die ergebnisse erfahren soll. dann würde doch eine weiterbehandlung irgendwie absurd. jedenfalls, wenn ich davon ausgehen, dass die untersuchung mit der grunderkrankung zu tun hat und in die behandlung von b einfießen soll. falls dem nicht so wäre, dann stellt sich mir die frage: wieso b so eine untersuchung überhaupt haben will und sie ja scheinbar auch in seinem vertrag erwähnt: Zitat:
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| AW: Schweigepflicht ??? Zitat:
Zitat:
Dass die Mitarbeiter der GmbH explizit gegenseitig von der Schweigepflicht entbunden werden, macht deutlich, dass dies bei einem extern hinzugezogenen Arzt erst recht hätte geschehen müssen. Hier muß man zwei Richtungen des Informationsflusses unterscheiden: 1) Der Arzt berichtet sein Untersuchungsergebnis an die GmbH: Das ist abgedeckt durch stillschweigende Entbindung. 2) Die GmbH berichtet an den Arzt: Das ist nicht abgedeckt, auch nicht stillschweigend. Der Arzt ist kein Mitarbeiter der GmbH und hätte explizit im Vertrag beim Punkt "Schweigepflichtentbindung" erwähnt werden müssen. Der Punkt 2 freilich ist ja nicht Inhalt des Threads. |
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