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Schweigepflicht ???

Dies ist eine Diskussion zu Schweigepflicht ??? innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 31.12.2010, 03:39
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Schweigepflicht ???

Der A macht eine Rehabilitation bei der B GmbH.

Grundlage der Therapie ist ein "Therapievertrag" zwischen A und B.

Im Vertrag steht, dass zu der Therapie auch eine Untersuchung bei dem niedergelassenen Arzt C gehört, der die Therapie "begleitet".

Der A lässt sich von dem C untersuchen, und der schreibt nun einen Bericht an die B.

Meine Frage:

Darf er dies, obwohl er nicht (explizit) von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurde ?

Wenn ich den Vertrag richtig lese, dann hat der A einer Untersuchung zugestimmt, nicht jedoch der Weitergabe von Informationen.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.12.2010, 10:45
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AW: Schweigepflicht ???

ich vermute, dass ist durch den therapievertrag gedeckt, wenn der arzt dort als "begleiter" drin steht. somit ist die patientin kein separates behandlungsverhältnis eingegangen, sondern eines "im rahmen der reha bei b".

verschiedene behandlerinnen, welche direkt bei b angestellt sind, haben ja uach keine schweigepflicht untereinander.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.12.2010, 13:16
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AW: Schweigepflicht ???

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ich vermute, dass ist durch den therapievertrag gedeckt, wenn der arzt dort als "begleiter" drin steht.
Das ist tatsächlich schwierig zu beurteilen, es hängt von jedem Detail im Vertrag ab. Und von jedem Wort, das zwischen Einrichtung und Patient gewechselt wurde.

Prinzipiell gilt immer die Schweigepflicht (auch innerhalb des Hauses!), es ist nur die Frage, in welchem Rahmen der Patient explizit oder konkludent von der Schweigepflicht entbunden hat.

Beispiele:
1. Herz-Reha im Krankenhaus A, in diesem Rahmen regelmäßige konsiliarische Untersuchung durch Kardiologen. -> man kann von einer Entbindung ausgehen
2. Herz-Kur in Ungarn während eines Urlaubs, währenddessen von der Klinik organisierte Fahrt in eine Nachbarstadt zu einer Untersuchung durch einen Augenarzt auf Kosten der Reha-Einrichtung wegen einer neuen Brille -> keine automatische Entbindung.

Zitat:
verschiedene behandlerinnen, welche direkt bei b angestellt sind, haben ja uach keine schweigepflicht untereinander.
Prinzipiell doch, siehe oben.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.12.2010, 16:08
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AW: Schweigepflicht ???

Vielen Dank für Eure Antworten.

Die Mitarbeiter der B GmbH gegenseitig wurden explizit durch Vertrag von der Schweigepflicht entbunden.

Der "begleitende Arzt" ist jedoch kein Mitarbeiter der B GmbH.

Er schreibt ja auch den Bericht an die B GmbH wie an einen Dritten. "Frau A ist bei Ihnen in Behandlung ..."

Der A übrigens war davon ausgegangen, dass zwar ein Arztbericht erstellt wird, der aber lediglich dem Kostenträger zugestellt wird.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.01.2011, 11:47
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AW: Schweigepflicht ???

Zitat:
Zitat von Eva J. Beitrag anzeigen
Die Mitarbeiter der B GmbH gegenseitig wurden explizit durch Vertrag von der Schweigepflicht entbunden.
Wenn dieser Arzt in dem Vertrag nicht erwähnt wurde, der Vertrag aber explizit eine Schweigepflichtsentbindung innerhalb der GmbH vorsieht, ist das eher ein Indiz, dass die Schweigepflicht nicht aufgehoben ist.

Zitat:
Der A übrigens war davon ausgegangen, dass zwar ein Arztbericht erstellt wird, der aber lediglich dem Kostenträger zugestellt wird.
wieso? War er von der Schweigepflicht gegenüber dem Kostenträger entbunden? Hat er erwähnt, wem er einen bericht senden will?
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  #6 (permalink)  
Alt 01.01.2011, 17:37
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AW: Schweigepflicht ???

Zitat:
Zitat von Eva J. Beitrag anzeigen
Die Mitarbeiter der B GmbH gegenseitig wurden explizit durch Vertrag von der Schweigepflicht entbunden.
Das geht nicht. Von der Schweigepflicht entbinden kann immer nur derjenige, um dessen "Geheimnisse" es geht. Also die Patienten, Klienten usw.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 02.01.2011, 02:56
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AW: Schweigepflicht ???

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Wenn dieser Arzt in dem Vertrag nicht erwähnt wurde, der Vertrag aber explizit eine Schweigepflichtsentbindung innerhalb der GmbH vorsieht, ist das eher ein Indiz, dass die Schweigepflicht nicht aufgehoben ist.
Das sehe ich absolut genauso.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
wieso? War er von der Schweigepflicht gegenüber dem Kostenträger entbunden? Hat er erwähnt, wem er einen bericht senden will?
Nein, er hat weder erwähnt, dass er einen Bericht erstellt noch dass er diesen an einen Dritten sendet.

Eine Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Kostenträger sehe ich als - stillschweigend - abgegegeben.
Aber das ist wohl mehr "Gefühlssache".
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  #8 (permalink)  
Alt 02.01.2011, 12:47
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AW: Schweigepflicht ???

Zitat:
Zitat von Eva J. Beitrag anzeigen
Eine Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Kostenträger sehe ich als - stillschweigend - abgegegeben.
aufgrund welcher umstände oder handlungen sollte das so sein? wundert mich, dass garde gegenüber einem kostenträger das angenommen wird...

Zitat:
Die Mitarbeiter der B GmbH gegenseitig wurden explizit durch Vertrag von der Schweigepflicht entbunden.
ja, das ist normal bei einer reha, sonst kann man direkt wieder nach hause gehen.

ich frage mich allerdings, zu welchem zweck der b eine untersuchung beim niedergelassenen arzt hätte haben wollte, wenn er nicht die ergebnisse erfahren soll. dann würde doch eine weiterbehandlung irgendwie absurd. jedenfalls, wenn ich davon ausgehen, dass die untersuchung mit der grunderkrankung zu tun hat und in die behandlung von b einfießen soll. falls dem nicht so wäre, dann stellt sich mir die frage: wieso b so eine untersuchung überhaupt haben will und sie ja scheinbar auch in seinem vertrag erwähnt:
Zitat:
Im Vertrag steht, dass zu der Therapie auch eine Untersuchung bei dem niedergelassenen Arzt C gehört, der die Therapie "begleitet".
durch die zustimmung zu so einer untersuchung, im rahmen(!) der reha, würde ich von einer stillschweigenden schweigepflichtentbindung ausgehen. und auch die entbindungserklärung, der behandler untereinander, würde ich auf den c sich mit erstrecken sehen, zumal er doch im vertrag extra als begleit-arzt aufgeführt ist.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.01.2011, 16:43
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AW: Schweigepflicht ???

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
durch die zustimmung zu so einer untersuchung, im rahmen(!) der reha, würde ich von einer stillschweigenden schweigepflichtentbindung ausgehen.
Das sehe ich mittlerweile genauso, auch wenn die Formulierungen im Vertrag mehr als unglücklich sind.

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
und auch die entbindungserklärung, der behandler untereinander, würde ich auf den c sich mit erstrecken sehen, zumal er doch im vertrag extra als begleit-arzt aufgeführt ist.
Das sehe ich etwas anders:
Dass die Mitarbeiter der GmbH explizit gegenseitig von der Schweigepflicht entbunden werden, macht deutlich, dass dies bei einem extern hinzugezogenen Arzt erst recht hätte geschehen müssen.

Hier muß man zwei Richtungen des Informationsflusses unterscheiden:
1) Der Arzt berichtet sein Untersuchungsergebnis an die GmbH: Das ist abgedeckt durch stillschweigende Entbindung.
2) Die GmbH berichtet an den Arzt: Das ist nicht abgedeckt, auch nicht stillschweigend. Der Arzt ist kein Mitarbeiter der GmbH und hätte explizit im Vertrag beim Punkt "Schweigepflichtentbindung" erwähnt werden müssen.

Der Punkt 2 freilich ist ja nicht Inhalt des Threads.
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