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Schmerzmittel statt Therapie

Dies ist eine Diskussion zu Schmerzmittel statt Therapie innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 09.03.2010, 17:03
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Schmerzmittel statt Therapie

Wenn der Chefarzt einer Reha-Klinik lt Aussage seiner Stellvertreterin das Personal anweist, Patienten im Hause zu behandeln, obwohl fachlich und technisch unzureichend ausgerüstet, und es dadurch bei Patienten zu gesundheitlichen Problemen, Schmerzen und Gefahren kommt, wie kann man diesem rechtlich dann begegnen?

Um Patienten nicht in die Fachabteilung eines Klinikums überstellen zu müssen, werden durch Schwestern Schmerzmittel verabreicht, die oft schon nicht mehr helfen. Von betroffenen Patienten wird eine ärztliche Untersuchung verlangt, die aber nicht stattfindet, statt dessen gibt es Vertröstungen und weitere, stärkere Schmerzmittel.
Erst die Drohung eines zufällig anwesenden Verwandten eines Patienten und die Intervention der diensthabenden Ärzte veranlasst den Chefarzt, einer Verlegung zuzustimmen.

Ihre Meinung zu Schmerzensgeld und Schadenersatz?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 22:44
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AW: Schmerzmittel statt Therapie

Zitat:
Zitat von Morgan le Fay
Wenn der Chefarzt einer Reha-Klinik lt Aussage seiner Stellvertreterin das Personal anweist, Patienten im Hause zu behandeln, obwohl fachlich und technisch unzureichend ausgerüstet, und es dadurch bei Patienten zu gesundheitlichen Problemen, Schmerzen und Gefahren kommt, wie kann man diesem rechtlich dann begegnen?
Behandelt ein Arzt nicht nach den Regeln seiner Kunst, macht er sich haftbar. Auch das Erkennen der eigenen Unfähigkeit (oder der des Hauses) ist Berufspflicht. Strafrechtlich liegt eine Körperverletzung vor (weil das wirksame Einverständnis des Patienten normalerweise dann fehlt), zivilrechtlich kann der Patient Ansprüche aus Schadenersatz und Schmerzensgeld stellen. Weitere Ansprüche entstehen dem Träger durch eventuelle Klagen des Patienten, reduzierte Honorare und (was schwierig nachzuweisen ist) Rufschädigung. Außerdem kann der Träger der Klinik dem Arzt das Honorar verweigern, wenn dieser vertragsbrüchig geworden ist. Möglich sind auch arbeitsrechtliche Schritte. Und nicht zuletzt kann der Arzt standesrechtlich belangt werden, durch die Ärztekammer.

Ach ja: der Versicherer des Patienten kann natürlich die Leistung kürzen.

Der Patient kann Anzeige erstatten und sich beim Träger, bei seiner Krankenversicherung und bei der Ärztekammer beschweren.

Problem ist und bleibt die Beweisbarkeit. Eine reine Zeugenaussage einer (sorry!) Subalternen wird nicht reichen, da müssen harte Fakten her. Eigentlich sollten diese bei korrekter Dokumentation (die Akten verschwinden schon einmal) und der Prüfung der Ausstattung leicht zu gewinnen sein.

Zitat:
Zitat von Morgan le Fay
Um Patienten nicht in die Fachabteilung eines Klinikums überstellen zu müssen, werden durch Schwestern Schmerzmittel verabreicht, die oft schon nicht mehr helfen. Von betroffenen Patienten wird eine ärztliche Untersuchung verlangt, die aber nicht stattfindet, statt dessen gibt es Vertröstungen und weitere, stärkere Schmerzmittel.
Alle diese Maßnahmen können legitim sein, wenn sie im Rahmen des ärztlichen Ermessens liegen.

Zitat:
Zitat von Morgan le Fay
Erst die Drohung eines zufällig anwesenden Verwandten eines Patienten und die Intervention der diensthabenden Ärzte veranlasst den Chefarzt, einer Verlegung zuzustimmen.
Das ist zwar ein Hinweis auf eine Inkorrektheit, möglich ist aber durchaus (was im Rahmen eines Prozesses sicherlich laufen wird), dass dem Chefarzt kein fehlerhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Er wird sagen, (advocatus diaboli) er habe der Verlegung nur deshalb zugestimmt, weil seiner Meinung nach zwar die Versorgung auch in seinem Haus gewährleistet sei, der Unfrieden des unwilligen Patienten und der nervenden Verwandten sowie das Genörgle der zwar unwissenden, aber lauten Diensthabenden die Verlegung als vorteilhaft gezeigt hätte.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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